
Kann ich meinen Ryanair-Flug stornieren?
Sobald ein Ryanair-Flug als durchführbar gilt und keine Verspätung von mehr als 5 Stunden hat, ist es nicht möglich, eine Erstattung zu erhalten.
Alle Ryanair-Flüge sind änderbar, können aber nicht annulliert werden. Flugdaten/-zeiten/-strecken können bis zu 2,5 Stunden vor Abflugzeit über „Meine Buchungen“ geändert werden, sofern Sie nicht bereits eingecheckt haben. Ist dies der Fall, nutzen Sie bitte unserem Live-Chat. (Namensänderungen können bis zu 2 Stunden vor dem Abflug vorgenommen werden). Sie müssen uns nicht benachrichtigen, wenn Sie Ihren Flug nicht antreten können. Wenn Sie Ihren Hinflug nicht wahrnehmen können, können Sie dennoch Ihren Rückflug nutzen.
Wenn ihr Flug annulliert wurde, besuchen Sie bitte unsere Seite zu Flugstornierungen für weitere Details über Flugänderungen und Erstattungen.
Flugplanwechsel
Gelegentlich müssen wir Flugzeiten vor der planmäßigen Abflugzeit aufgrund unvorhersehbarer Umstände ändern. Wenn dies der Fall ist, benachrichtigen wir Sie über diese Flugplanänderung per E-Mail. Die Änderung ist auch in Ihren Reisedetails im Abschnitt „Meine Buchungen“ in Ihrem myRyanair-Konto zu sehen.
Sie Anspruch auf eine volle Erstattung aller Beträge haben, die Sie in Verbindung mit diesem Flug an uns gezahlt haben:
- wir eine Änderung der geplanten Abflugzeit von mindestens 5 Stunden vornehmen;
- dies für Sie nicht akzeptabel ist und
- wir Sie nicht auf einen anderen Flug, der für Sie akzeptabel ist, umbuchen können.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht zur Erstattung Ihrer im Voraus getätigten Ausgaben in (direktem oder indirektem) Zusammenhang mit Ihrer Buchung infolge dieser Flugzeitenänderung verpflichtet sind.
Erstattung der staatlichen Steuern
Gebühren
Es erfolgt keine Erstattung, wenn der zu erstattende Betrag geringer ist als die anwendbare Verwaltungsgebühr.
Tod eines Familienangehörigen
Tod eines unmittelbaren Familienangehörigen, der nicht reist:
Bei Ryanair versuchen wir, den Vorgang in dieser schwierigen Zeit für die Familie so nahtlos wie möglich zu gestalten. Falls Sie Ihre Reise bereits angetreten haben und ein unmittelbarer Familienangehöriger verstirbt, wenden Sie sich bitte an unser Callcenter. Gemeinsam können wir möglicherweise eine schnelle Rückreise arrangieren. Falls innerhalb von 28 Tagen nach Ihrem geplanten Flugdatum ein unmittelbarer Familienangehöriger verstirbt und Sie die Reise nicht antreten möchten, können wir Ihnen möglicherweise auf Antrag eine volle Erstattung des Flugpreises gewähren.
Unter unmittelbaren Familienangehörigen versteht Ryanair:
- Ehepartner
- Lebenspartner
- Kinder (einschließlich Adoptiv-/Stiefkinder)
- Eltern (einschließlich Stiefeltern)
- Geschwister (einschließlich Stiefgeschwister)
- Großeltern und Enkelkinder
- Schwiegervater/Schwiegermutter
- Schwager/Schwägerin
- Schwiegersohn/Schwiegertochter
*Gleiches gilt für den Mitreisenden des Hinterbliebenen.
Um Ihren Erstattungsantrag umgehend bearbeiten zu können, bitten wir Sie, die folgenden Informationen einzureichen/anhängen
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Geben Sie Ihre Flugreservierungsnummer an
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Bestätigen Sie Ihre Verwandtschaft mit dem Verstorbenen
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Fügen Sie entsprechende Nachweisdokumente an
Im Todesfall oder bei einer schweren Erkrankung, die es einem Kunden unmöglich macht, die Reise anzutreten, liegt es in unserem Ermessen, die Reservierungen des betroffenen Kunden und der Mitreisenden, die mit derselben Buchungsreferenz reisen, zu erstatten.
Gegebenenfalls können wir auch eine Änderung der Flugzeiten anbieten und auf sämtliche Beschränkungen oder Gebühren verzichten, wenn uns vor dem Abreisetag entsprechende Nachweise vorliegen.
Bitte klicken Sie auf folgenden Link, wenn Sie eine Erstattung beantragen möchten. Falls Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, steht Ihnen unser Callcenter zur Verfügung.