Erlaubte Gegenstände an Bord

Erlaubte Gegenstände an Bord

  • Medizinische Geräte

Sie können Ihre medizinischen Geräte kostenlos mit an Bord nehmen, zusätzlich zu Ihrem kleinen persönlichen Gepäckstück, vorbehaltlich der vorab erfolgten Genehmigung durch unser Team für besondere Hilfeleistung.

Wenn Sie eine spezielle medizinische Vorrichtung an Bord bringen oder verwenden möchten, müssen Sie uns kontaktieren. Sie entscheiden in jedem Fall, ob Ihre Anfrage genehmigt werden kann und erteilt Ihnen die entsprechende Genehmigung zur Mitnahme des Gerätes.

  • Duty Free

Eine Duty Free-Tasche ist zusätzlich zu Ihrem Handgepäck in der Kabine erlaubt.

  • Drohnen/Quadrocopter

Von Lithium-Batterien betriebene Geräte, wie Drohnen und Quadrocopter, werden zur Beförderung in der Kabine akzeptiert, sofern der Akku 160 Wattstunden nicht überschreitet. Geräte mit Akkus über 160 Wattstunden dürfen nicht an Bord des Flugzeugs genommen werden.

Bitte beachten Sie: Für den Transport von Drohnen in Jordanien ist gemäß den örtlichen Gesetzen eine Genehmigung erforderlich.

  • Fallschirme/Gleitschirmflieger

Eine selbstaufblasende Schwimmweste mit zwei Kohlendioxid-Zylindern (plus zwei Ersatzzylindern) ist ebenfalls zugelassen und kann entweder in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck befördert werden.

Eine Lawinenrettungsausrüstung mit einem Nitrogen-/Druckluftzylinder kann entweder im aufgegebenen Gepäck oder als Handgepäck mitgenommen werden.

Fallschirme jeglicher Art, Freizeit- oder Sportgegenstände oder Gleitschirmflieger (auch als „Baldachine“ bezeichnet) können als aufgegebenes oder Handgepäck befördert werden, vorbehaltlich der Standardbeschränkungen für Größe und Gewicht.

Diese Gegenstände können eine Hilfs- oder Notfall-„Schirm“ und eine barometrische mechanische Aktivierungsvorrichtung (automatischer Auslöser) enthalten. Der Fallschirm darf keine Pyrotechnik oder Rauchpatronen enthalten, wir können dieses Zubehör nicht im Flugzeug transportieren.

Die Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen in den Flughafen und an Bord eines Flugzeugs unterliegt den aktuellen EU-Sicherheitsanforderungen.

Beim Passieren der Sicherheitskontrolle am Flughafen müssen Sie Folgendes beachten:

  • Flüssigkeiten jeder Art dürfen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml befördert werden;
  • Alle Flüssigkeiten müssen in einem einzelnen, transparenten und wiederverschließbaren Plastikbeutel (maximal 20 x 20 cm groß) mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter mitgeführt werden;
  • Der Beutel muss vollständig verschließbar sein und in Ihr Handgepäck passen;
  • Der Beutel mit den Flüssigkeiten muss aus dem Handgepäck genommen werden, um bei der Sicherheitskontrolle separat durchleuchtet werden zu können.

Wenn Sie mit einem Kleinkind (8 Tage bis 2 Jahre) reisen, können Sie so viel Babymilch, Milchpulver, sterilisiertes Wasser und Babynahrung mitnehmen, wie Sie für Ihren Flug benötigen, selbst wenn die Grenze für Flüssigkeiten damit überschritten wird. Diese müssen nicht in den transparenten Beutel passen, der für alle anderen Flüssigkeiten benötigt wird. Halten Sie sie bitte für die Sicherheitskontrolle bereit.

Sie können auch so viele flüssige Medikamente mit an Bord nehmen, wie Sie für Ihren Flug benötigen. Ihre Medikamente müssen nicht in den transparenten Beutel passen, der für alle anderen Flüssigkeiten erforderlich ist, sollten jedoch für die Sicherheitskontrolle bereitgehalten werden.

Folgendes ist an Bord strengstens verboten:

  • Pistolen, Schusswaffen oder ähnliche Waffen;
  • Spitze/scharfe Waffen und scharfkantige Gegenstände;
  • Stumpfe Gegenstände (d. h. jeder stumpfe Gegenstand, der Verletzungen verursachen kann; dazu gehören einige Sportausrüstungen, wie Tennis-, Hockey- und Baseballschläger);
  • Sprengstoffe und brennbare Stoffe (d. h. explosive oder leicht brennbare Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen und Besatzung oder die Sicherheit von Flugzeugen oder Besitz darstellen);
  • Chemische und toxische Substanzen: Alle chemischen oder toxischen Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Fluggäste und der Besatzung bzw. für die Sicherheit von Flugzeug oder Besitz darstellen.

Die folgenden Gegenstände sind im aufgegebenen Gepäck strengstens verboten:

  • Elektronische Zigaretten;
  • Explosivstoffe, einschließlich Zünder;
  • Mit Lithium-Ionen-Akkus betriebene Fahrzeuge (einschließlich Segways und Hoverboards) mit Ausnahme von Rollstühlen/Mobilitätshilfen, die unseren Bestimmungen zu Mobilitätshilfen entsprechen;
  • Mit Lithium-Ionen-Akkus betriebene elektronische Geräte, z. B. iPad/Tablet/Mobiltelefon;
  • Waffen, Schusswaffen, einschließlich Attrappen oder Spielzeugwaffen und Waffen aller Art;
  • Gase, einschließlich Propan und Butan;
  • Entzündliche Flüssigkeiten;
  • Oxidationsmittel und organisches Peroxid;
  • Toxische oder infektiöse Substanzen;
  • Ätzende Mittel;
  • Mehr als 1 l Speiseöl (z. B. Olivenöl).

Bitte packen Sie alle scharfen Gegenstände sicher eingewickelt in Ihr aufgegebenes Gepäck, um Verletzungen beim Sicherheitspersonal zu vermeiden und das Risiko einer Beschädigung des Gegenstands zu verringern.

Wir nehmen auf Ryanair Flügen keine Tiere/Haustiere an Bord, mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden auf bestimmten Strecken. Weitere Informationen zu Blinden-/Assistenzhunden finden Sie hier.

Ja. Sie dürfen die Asche mit an Bord nehmen. Die eingeäscherten Überreste dürfen im Handgepäck zusätzlich zu Ihrer normalen Freigepäckmenge befördert werden, sofern Kopien der Totenbescheinigung und der Bescheinigung über die Einäscherung vorgelegt werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Asche sehr sicher in einem geeigneten Behälter mit Schraubdeckel (Urne) und bruchsicher verpackt ist.

Ryanair transportiert sterbliche Überreste, aber nur auf der Strecke London Stansted-Knock. Wenn Sie eine Reservierung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Skytrader in Birmingham unter +44 870 4422979.