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Blinden- und Assistenzhunde
- Flüge von/nach Marokko;
- Flüge von/nach Israel.
- Alle Flüge von Ryanair innerhalb der EU/des EWR;
- Alle Inlandsflüge von Ryanair.
Bei der Einreise in das Vereinigte Königreich und die Republik Irland müssen Fluggäste, die mit einem Blinden-/Assistenzhund reisen, einen gültigen Heimtierausweis oder eine amtliche Veterinärbescheinigung eines Drittlandes (sowie die erforderlichen medizinischen Dokumente) mitführen.
Um die Einreise in das Vereinigte Königreich und die Republik Irland zu ermöglichen, sind dem EU-Heimtierausweis oder der Veterinärbescheinigung Dokumente beizufügen, die bestätigen, dass der Blinden-/Assistenzhund einer der folgenden Organisationen angehört:
- Internationaler Verband für Assistenzhunde (International Guide Dog Federation, IGDF);
- Assistance Dogs UK;
- Internationaler Verband für Assistenzhunde (Assistance Dogs International, ADI).
Fluggäste, die mit einem Blinden-/Assistenzhund reisen, müssen auf allen Flügen innerhalb der EU/des EWR einen gültigen Heimtierausweis oder eine amtliche Veterinärbescheinigung eines Drittlandes (sowie die erforderlichen medizinischen Dokumente) mitführen.
Um die Einreise in Länder der EU/des EWR zu ermöglichen, sind dem EU-Heimtierausweis oder der Veterinärbescheinigung Dokumente beizufügen, die bestätigen, dass der Blinden-/Assistenzhund einer der folgenden Organisationen angehört:
- Internationaler Verband für Assistenzhunde (International Guide Dog Federation; IGDF);
- Internationaler Verband für Assistenzhunde (Assistance Dogs International, ADI).
Die Hunde müssen über einen Heimtierausweis oder, in Ländern, die keine Heimtierausweise ausstellen, über ein offizielles tierärztliches Gesundheitszeugnis verfügen.
Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, sicherzustellen, dass der vorgelegte Heimtierausweis auf dem neuesten Stand ist und den Impf- und Behandlungsanforderungen des Ziellandes entspricht. Wir können keine Haftung für Blinden-/Assistenzhunde übernehmen, für die keine korrekten Dokumente vorliegen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Hund reiseberechtigt ist, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Reise mit dem Zielflughafen in Verbindung zu setzen um sich die Angaben im Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Besitzer von Blinden- und Assistenzhunden in Ländern, die keinen Heimtierausweis ausstellen, müssen eine amtliches Veterinärbescheinigung einholen, um nachzuweisen, dass ihr Hund die Bestimmungen der Reiseverkehrsregelung für Heimtiere (Pet Travel Scheme) erfüllt.
- Um auf einem Ryanair Flug zugelassen zu werden, muss ein Blinden-/Assistenzhund für die Ausführung von Aufgaben zugunsten einer Person mit einer Behinderung (physisch, sensorisch oder psychisch) ausgebildet und von einer Organisation zertifiziert sein, die Vollmitglied bei einer Organisationen für Assistenzhunde ist (Internationaler Verband für Assistenzhunde/ Assictance Dogs International (ADI), Assistance Dogs UK oder Internationaler Verband für Blindenführhunde/ International Guide Dog Federation (IGDF)), die weltweit für die Anerkennung von Assistenzhundevereinigungen zuständig sind;
- Hunde zur emotionalen Unterstützung oder Therapiehunde, die von den oben genannten Organisationen nicht als Assistenzhunde anerkannt sind, dürfen nicht mit Ryanair reisen;
- Der Blinden-/Assistenzhund trägt während der gesamten Reise eine Standard-Weste oder ein Standard-Geschirr, das ihn als Assistenzhund kennzeichnet;
- Blinden-/Assistenzhunde reisen in der Flugzeugkabine und müssen zu Füßen des Fluggastes auf dem Boden sitzen. Pro Flug sind maximal vier Blinden-/Assistenzhunde erlaubt. Der Transport des Hundes, der Transportbehälter und des Futters erfolgt gebührenfrei;
- Fluggäste, die ihre Blinden-/Assistenzhunde mit an Bord nehmen möchten, sollten uns im Vorhinein darüber informieren, am besten bereits am Tag der Buchung. Dies kann online oder über das Ryanair Team für besondere Hilfeleistung erfolgen;
- Der Hund muss mit einem geeigneten Geschirr (das vom Besitzer mitzubringen ist) am Sitzgurt oder Sitzgurtschloss des Besitzers angeleint werden. Auf diese Weise wird während des Starts, der Landung und bei Turbulenzen eine effektive Sicherung gewährleistet. Eventuell gibt es auch alternative Vorrichtungen zum Anleinen, die ebenfalls für eine angemessene Sicherung sorgen. Alle Maßnahmen, die den Assistenzhund angemessen sichern, sind zulässig.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie uns nicht im Vorhinein benachrichtigen, kann dies dazu führen, dass der Service bei der Ankunft am Flughafen nicht verfügbar ist und Sie nicht wie gebucht fliegen können.
Falls Sie blind oder sehbehindert sind, jedoch keine Unterstützung am Flughafen benötigen, sollten Sie uns dennoch vor Ihrem Flug informieren, am besten bereits am Tag der Buchung.
Dies soll sicherstellen, dass das Kabinenpersonal eine entsprechende Sicherheitsdemonstration durchführen kann.