Spezifische Richtlinien für die Einreise von Blinden-/Assistenzhunden in das Vereinigte Königreich und die Republik Irland

Bei der Einreise in das Vereinigte Königreich und die Republik Irland müssen Fluggäste, die mit einem Blinden-/Assistenzhund reisen, einen gültigen Heimtierausweis oder eine amtliche Veterinärbescheinigung eines Drittlandes (sowie die erforderlichen medizinischen Dokumente) mitführen.

Um die Einreise in das Vereinigte Königreich und die Republik Irland zu ermöglichen, sind dem EU-Heimtierausweis oder der Veterinärbescheinigung Dokumente beizufügen, die bestätigen, dass der Blinden-/Assistenzhund einer der folgenden Organisationen angehört:

  • International Guide Dog Federation (Internationaler Verband für Assistenzhunde; IGDF);
  • Assistance Dogs UK;
  • Assistance Dogs International (Internationaler Verband für Assistenzhunde, ADI).

Spezifische Richtlinien für die Einreise von Blinden-/Assistenzhunden nach Nordirland

Wenn Sie mit einem Blinden-/Assistenzhund zwischen dem Vereinigten Königreich (England, Schottland und Wales) und Nordirland reisen, benötigen Sie ein Reisedokument für Haustiere (PTD) für Nordirland.

Ihr Hund muss über einen Mikrochip verfügen. Tollwutimpfungen oder Bandwurmbehandlungen sind nicht erforderlich, wenn Sie über ein PTD verfügen.

Sie müssen das Department of Agriculture, Environment and Rural Affairs (DAERA) mindestens 10 Werktage vor Ihrer Reise per E-Mail an daeratradeimports@daera-ni.gov.uk kontaktieren.

Bei Ihrer Ankunft in Nordirland scannen Beamte den Mikrochip, um zu überprüfen, ob die Mikrochipnummer mit der Nummer auf dem PTD übereinstimmt.

Klicken Sie hier (Mitnahme Ihres Hundes, Ihrer Katze oder Ihres Frettchens ins Ausland: Reisen nach Nordirland – GOV.UK), um weitere Informationen zu erhalten und ein (PTD) zu beantragen.