Welche Flüssigkeiten sind an Bord erlaubt?

Die Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen in den Flughafen und an Bord eines Flugzeugs unterliegt den aktuellen EU-Sicherheitsanforderungen.

Beim Passieren der Sicherheitskontrolle am Flughafen müssen Sie Folgendes beachten:

  • Flüssigkeiten jeder Art dürfen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml befördert werden;
  • Alle Flüssigkeiten müssen in einem einzelnen, transparenten und wiederverschließbaren Plastikbeutel (maximal 20 x 20 cm groß) mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter mitgeführt werden;
  • Der Beutel muss vollständig verschließbar sein und in Ihr Handgepäck passen;
  • Der Beutel mit den Flüssigkeiten muss aus dem Handgepäck genommen werden, um bei der Sicherheitskontrolle separat durchleuchtet werden zu können.

Wenn Sie mit einem Kleinkind (8 Tage bis 2 Jahre) reisen, können Sie so viel Babymilch, Milchpulver, sterilisiertes Wasser und Babynahrung mitnehmen, wie Sie für Ihren Flug benötigen, selbst wenn die Grenze für Flüssigkeiten damit überschritten wird. Diese müssen nicht in den transparenten Beutel passen, der für alle anderen Flüssigkeiten benötigt wird. Halten Sie sie bitte für die Sicherheitskontrolle bereit.

Sie können auch so viele flüssige Medikamente mit an Bord nehmen, wie Sie für Ihren Flug benötigen. Ihre Medikamente müssen nicht in den transparenten Beutel passen, der für alle anderen Flüssigkeiten erforderlich ist, sollten jedoch für die Sicherheitskontrolle bereitgehalten werden.