- Medizinische Geräte
Sie können Ihre medizinischen Geräte kostenlos mit an Bord nehmen, zusätzlich zu Ihrem kleinen persönlichen Gepäckstück, vorbehaltlich der vorab erfolgten Genehmigung durch unser Team für besondere Hilfeleistung.
Wenn Sie eine spezielle medizinische Vorrichtung an Bord bringen oder verwenden möchten, müssen Sie uns kontaktieren. Sie entscheiden in jedem Fall, ob Ihre Anfrage genehmigt werden kann und erteilt Ihnen die entsprechende Genehmigung zur Mitnahme des Gerätes.
- Duty Free
Eine Duty Free-Tasche ist zusätzlich zu Ihrem Handgepäck in der Kabine erlaubt.
- Drohnen/Quadrocopter
Von Lithium-Batterien betriebene Geräte, wie Drohnen und Quadrocopter, werden zur Beförderung in der Kabine akzeptiert, sofern der Akku 160 Wattstunden nicht überschreitet. Geräte mit Akkus über 160 Wattstunden dürfen nicht an Bord des Flugzeugs genommen werden.
Bitte beachten Sie: Für den Transport von Drohnen in Jordanien ist gemäß den örtlichen Gesetzen eine Genehmigung erforderlich.
- Fallschirme/Gleitschirmflieger
Eine selbstaufblasende Schwimmweste mit zwei Kohlendioxid-Zylindern (plus zwei Ersatzzylindern) ist ebenfalls zugelassen und kann entweder in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck befördert werden.
Eine Lawinenrettungsausrüstung mit einem Nitrogen-/Druckluftzylinder kann entweder im aufgegebenen Gepäck oder als Handgepäck mitgenommen werden.
Fallschirme jeglicher Art, Freizeit- oder Sportgegenstände oder Gleitschirmflieger (auch als „Baldachine“ bezeichnet) können als aufgegebenes oder Handgepäck befördert werden, vorbehaltlich der Standardbeschränkungen für Größe und Gewicht.
Diese Gegenstände können eine Hilfs- oder Notfall-„Schirm“ und eine barometrische mechanische Aktivierungsvorrichtung (automatischer Auslöser) enthalten. Der Fallschirm darf keine Pyrotechnik oder Rauchpatronen enthalten, wir können dieses Zubehör nicht im Flugzeug transportieren.