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Ryanair Prime – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 23. Dezember 2025
Kündigungsmitteilung: Ryanair Prime wird eingestellt und kann nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit nicht mehr verlängert werden. Diese Bedingungen wurden entsprechend aktualisiert. Ryanair Prime wird von Ryanair DAC, Ryanair Dublin Office, Airside Business Park, Swords, Irland (nachfolgend „Ryanair“) zur Verfügung gestellt und ist ein abonnementbasiertes Programm, anhand dessen Abonnenten Vorteile wie exklusive Flugermäßigungen, kostenlos reservierte Sitzplätze und Reiseversicherung geboten werden soll, um das Reiseerlebnis zu verbessern.
Gültig ab: 23. Dezember 2025
Kündigungsmitteilung: Ryanair Prime wird eingestellt und kann nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit nicht mehr verlängert werden. Diese Bedingungen wurden entsprechend aktualisiert. Ryanair Prime wird von Ryanair DAC, Ryanair Dublin Office, Airside Business Park, Swords, Irland (nachfolgend „Ryanair“) zur Verfügung gestellt und ist ein abonnementbasiertes Programm, anhand dessen Abonnenten Vorteile wie exklusive Flugermäßigungen, kostenlos reservierte Sitzplätze und Reiseversicherung geboten werden soll, um das Reiseerlebnis zu verbessern.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für das Ryanair Prime-Programm. Die in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Ryanair Group und den Nutzungsbedingungen der Ryanair-Website enthaltenen Bedingungen und Ausdrücke gelten auch für das Ryanair Prime-Programm und diese Bedingungen sind in Verbindung mit den oben genannten Bedingungen zu lesen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Ryanair Group haben diese Bedingungen Vorrang.
1.1 Definitionen
Für die vorliegenden Bedingungen haben die nachstehend fettgedruckten Begriffe die angegebene Bedeutung:
Vertragslaufzeit: bezeichnet die 12 Monate ab Eingang der Zahlung der Gutscheingebühr oder einen kürzeren Zeitraum, wenn Ryanair gemäß Abschnitt 8.2 kündigt.
Mitgliedsdaten: bezeichnet den Namen, Nachnamen, das Geburtsdatum und das Wohnsitzland des Ryanair Prime-Mitglieds und einer Ryanair Prime-Begleitperson. Sie enthält auch Informationen über die Anzahl der Flüge und die kostenlose Sitzplatzzuweisung sowie die E-Mail-Adresse des Ryanair Prime-Mitglieds.
Ryanair Prime-Vorteile: bezeichnet die Vorteile, die das Ryanair Prime-Programm seinen Mitgliedern und ihren Ryanair Prime-Begleitpersonen gewährt, wie in Abschnitt 4 aufgeführt.
Ryanair Prime-Begleitperson: bezeichnet einen Verbraucher, der vom Ryanair Prime-Mitglied zum Ryanair Prime-Programm hinzugefügt wurde, damit er die Ryanair Prime-Vorteile unter einem einzigen Konto nutzen kann, das vom Ryanair Prime-Mitglied gemäß diesen Bedingungen erstellt wurde.
Ryanair Prime-Programm („Ryanair Prime“): bezeichnet ein Abonnementprogramm, das Ryanair Prime-Mitgliedern im Austausch gegen eine Gutscheingebühr Zugang zu Ryanair Prime-Vorteilen gewährt, vorbehaltlich der in diesen Bedingungen festgelegten Einschränkungen, einschließlich Abschnitt 4 (Vorteile und Einschränkungen). Alle Ryanair Prime-Vorteile gelten ausschließlich für Flüge, die während der Vertragslaufzeit gebucht und durchgeführt werden
Ryanair Prime-Gutschein: bezeichnet einen Mehrzweckgutschein im Sinne von Artikel 43A (1) des irischen Mehrwertsteuergesetzes, der als Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen akzeptiert wird, wenn die zu erbringenden Dienstleistungen und die Identität ihrer potenziellen Erbringer entweder auf dem Instrument selbst oder in den zugehörigen Unterlagen, einschließlich dieser Bedingungen, angegeben sind.
Gutscheingebühr: bezeichnet den Jahrespreis des Ryanair Prime-Gutscheins. Pro Mitglied und Ryanair Prime-Begleitperson wird eine Gutscheingebühr berechnet. Wenn ein Kunde beispielsweise Ryanair Prime abonniert und eine Ryanair Prime-Begleitperson hinzufügt, zahlt er zwei Gutscheingebühren.
Ryanair Prime ist auf insgesamt 250.000 Mitglieder beschränkt, die nach dem Windhundprinzip zugelassen werden. Derzeit wird Ryanair Prime nur für Personen mit Wohnsitz in Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Irland, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Spanien und dem Vereinigten Königreich angeboten.
Nur Verbraucher ab 18 Jahren, die berechtigt sind, mit Ryanair zu fliegen, ein gültiges myRyanair-Konto besitzen und die Gutscheingebühr bezahlt haben, können Ryanair Prime-Mitglied werden. Mitglieder und Ryanair Prime-Begleitpersonen können die Ryanair Prime-Vorteile des Abonnements vorbehaltlich der in diesen Bedingungen näher dargelegten Einschränkungen und Begrenzungen nutzen. Ryanair Prime steht Verbrauchern nur für den persönlichen und nichtkommerziellen Gebrauch zur Verfügung.
Sie müssen über ein myRyanair-Konto verfügen, um sich für Ryanair Prime zu registrieren, da dies eine notwendige Voraussetzung für alle Kunden ist, um eine Buchung auf Ryanair.com vorzunehmen. Das myRyanair-Konto jedes Fluggasts wird aktualisiert, um seinen Ryanair Prime-Mitgliedsstatus anzuzeigen.
Die ermäßigten Tarife für Ryanair Prime-Mitglieder und Ryanair Prime-Begleitpersonen können nicht mit anderen Sonderangeboten und Angeboten von Ryanair verwendet werden.
Eingeschränkte Berechtigung auf Reiseversicherung („Versicherungsbeschränkungen“): Aufgrund der für den Versicherungsschutz geltenden Beschränkungen haben Fluggäste in der Europäischen Union, die 70 Jahre oder älter sind (einschließlich derjenigen, die während der Vertragslaufzeit 70 Jahre alt werden), keinen Anspruch auf medizinischen Schutz im Rahmen der von Ryanair Prime angebotenen Reiseversicherung, können aber dennoch die anderen Bestandteile des Versicherungsschutzes in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zu den Versicherungsbeschränkungen finden Sie in Abschnitt 4(C) dieser Bedingungen. Wenn Mitglieder und/oder Ryanair Prime-Begleitpersonen im Vereinigten Königreich sind, können besondere Regeln in Bezug auf diese Ausschlüsse gelten. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Aufgrund von Beschränkungen, die für den Reiseversicherungsschutz gelten können, können sich Fluggäste mit Wohnsitz in den folgenden Ländern nicht bei Ryanair Prime registrieren:
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Israel
- Jordanien
- Luxemburg
- Montenegro
- Marokko
- Serbien
- Schweiz
- Türkei
Weitere Einschränkungen, die für Ihren Reiseversicherungsschutz gelten können, finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Versicherungsanbieters, die Sie hier einsehen können.
Verbraucher können sich für Ryanair Prime anmelden, indem sie ihre Daten im Anmeldeformular auf der Ryanair-Website eingeben, diese Bedingungen akzeptieren und die Gutscheingebühr bezahlen. Während der Anmeldung haben Ryanair Prime-Mitglieder die Möglichkeit, eine Ryanair Prime-Begleitperson gegen eine zusätzliche Gutscheingebühr hinzuzufügen, die es dem Mitglied und der Ryanair Prime-Begleitperson ermöglicht, die Ryanair Prime-Vorteile gemäß diesen Bedingungen zu nutzen. Die anfängliche Gutscheingebühr(en) sind über das Anmeldeformular auf der Ryanair-Website zahlbar. Die Ryanair Prime-Vorteile sind ausschließlich während des Vertragszeitraums zugänglich.
Die persönlichen Daten des Ryanair Prime-Mitglieds werden automatisch aus dem myRyanair-Konto des Mitglieds vorausgefüllt. Die persönlichen Daten einer Ryanair Prime-Begleitperson können ebenfalls automatisch aus dem Konto des Mitglieds vorausgefüllt werden, wenn der Fluggast zuvor als Reisebegleiter im myRyanair-Konto des Mitglieds gespeichert wurde. Die Daten beider Passagiere können während des Registrierungsprozesses manuell geändert werden. Wenn dies geschieht, werden die geänderten persönlichen Daten automatisch im myRyanair-Konto des Mitglieds aktualisiert. Es ist nicht möglich, die Ryanair Prime-Begleitperson während des Vertragszeitraums zu ändern.
3.1 Ryanair Prime-Begleitpersonen
Mitglieder können während des Anmeldeprozesses eine Ryanair Prime-Begleitperson zu ihrem Ryanair Prime hinzufügen, indem sie „Ryanair Prime-Begleitperson hinzufügen“ auswählen und entsprechend eine zusätzliche Gutscheingebühr zahlen. Ryanair Prime-Begleitpersonen, die ordnungsgemäß zu Ryanair Prime hinzugefügt wurden, erscheinen im Abschnitt „Reisebegleiter“ des myRyanair-Kontos des Mitglieds, mit einer speziellen Markierung neben ihren Namen, die anzeigt, dass sie eine Ryanair Prime-Begleitperson sind.
Um die Einhaltung geltender Vorschriften und operativen Standards zu gewährleisten, können bestimmte Personen, die nicht berechtigt sind, mit Ryanair zu fliegen, möglicherweise nicht als Ryanair Prime-Begleitperson hinzugefügt werden. Dazu können beispielsweise Passagiere gehören, die Reisebeschränkungen der zuständigen Behörden unterliegen, oder Personen, die aus bestimmten operativen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht von uns befördert werden können.
Alle Ryanair Prime-Buchungen müssen über das myRyanair-Konto des Ryanair Prime-Mitglieds vorgenommen werden. Alle Mitteilungen zu Ryanair Prime und den über Ryanair Prime vorgenommenen Buchungen werden nur an das Ryanair Prime-Mitglied gesendet und nicht an die Ryanair Prime-Begleitperson.
Nur Passagiere, die Mitglieder oder Ryanair Prime-Begleitpersonen unter demselben Ryanair Prime-Konto sind, können in dieselbe Ryanair Prime-Buchung aufgenommen werden. Nichtsdestotrotz können bis zu zwei Kleinkinder (d. h. Kinder unter 2 Jahren) während des Buchungsprozesses zu einer Ryanair Prime-Buchung hinzugefügt werden (ein Kleinkind pro Erwachsenen auf der Buchung, maximal zwei). Diese Kleinkinder werden jedoch wie reguläre Passagiere behandelt und haben keinen Anspruch auf Ryanair Prime-Vorteile. Mitglieder und Ryanair Prime-Begleitpersonen können ihre Ryanair Prime-Buchungen jedoch mit denen anderer verknüpfen, was eine zusätzliche Gebühr nach sich ziehen kann. Weitere Informationen zum Verknüpfen von Buchungen finden Sie hier.
Der Vertrag von Ryanair für Ryanair Prime gilt ausschließlich mit dem Ryanair Prime-Mitglied. Obwohl das Mitglied wählen kann, eine Ryanair Prime-Begleitperson hinzuzufügen, indem es eine zusätzliche Gutscheingebühr bezahlt, die dem Mitglied den Zugriff auf die Ryanair Prime-Vorteile in Bezug auf die Ryanair Prime-Begleitperson ermöglicht, haftet Ryanair in keinem Fall, weder direkt noch indirekt, gegenüber einer Ryanair Prime-Begleitperson für Handlungen oder Unterlassungen in Bezug auf Ryanair Prime. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, verleiht keine Bestimmung dieser Bedingungen, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend, einer anderen Person (außer dem Ryanair Prime-Mitglied) ein Recht, einen Vorteil oder eine Abhilfe jeglicher Art im Rahmen dieser Bedingungen.
Ryanair Prime ermöglicht es einem Mitglied, zusammen mit seiner Ryanair Prime-Begleitperson, falls zutreffend, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen und ausschließlich in Bezug auf Flüge, die während einer aktuellen Vertragslaufzeit gebucht und durchgeführt werden, die folgenden Vorteile zu nutzen: i. regelmäßige E-Mails mit Zugang zu exklusiven ermäßigten Flugverkäufen, ii. eine begrenzte Anzahl kostenloser reservierter Sitzplätze in bestimmten Reihen und iii. Reiseversicherung für alle Flüge.
Ein Mitglied kann einen Flug buchen, um ihn persönlich zu nutzen, ihn zusammen mit seiner Ryanair Prime-Begleitperson zu nutzen oder seine Ryanair PrimeBegleitperson unabhängig reisen zu lassen. Alle Ryanair Prime-Buchungen können nur vom Mitglied über sein myRyanair-Konto vorgenommen werden.
A. Exklusive E-Mails für Mitglieder: Mitglieder werden regelmäßig per E-Mail an die mit dem Ryanair Prime-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse über anstehende exklusive Flugverkäufe und andere relevante Angebote informiert. Diese EMails sind keine Werbung, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Ryanair PrimeService und ein notwendiges Merkmal des Ryanair Prime-Vertrags.
B. Ermäßigte Tarife: Mitglieder können je nach Verfügbarkeit eine unbegrenzte Anzahl von Flügen mit ermäßigten Ryanair Prime-Tarifen für sich selbst und gegebenenfalls für ihre Ryanair PrimeBegleitperson buchen. Bestimmte Tarifangebote können zwischen dem Angebot und dem Zeitpunkt der Buchung eingestellt werden. Die ermäßigten Tarife gelten nur für Flüge, die innerhalb der aktuellen Vertragslaufzeit des Mitglieds durchgeführt werden.
C. Reiseversicherung: Die Reiseversicherung wird nicht von Ryanair DAC angeboten, sondern von dem Drittunternehmen Cover Genius Europe B.V., Vijzelstraat 20, 1017HK, Amsterdam, Niederlande („XCover“). Ryanair ist nicht für die rechtlichen Bestimmungen der Reiseversicherung verantwortlich und übernimmt keine Haftung dafür. Die Mitgliedsdaten werden von XCover in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzrichtlinie verarbeitet.
Ausführlichere Informationen darüber, was von der Reiseversicherung abgedeckt ist und was nicht, finden Sie auf der entsprechenden Seite des Versicherungsanbieters XCover.
D. Sitzplatzreservierung: Ein Mitglied hat pro Mitgliedschaftsjahr Anspruch auf bis zu 12 Sitzplatzreservierungsvoucher (im Wert von jeweils 9€) für sich selbst und daneben 12 zusätzliche Sitzplatzreservierungsvoucher für seine Ryanair Prime-Begleitperson (ebenfalls im Wert von jeweils 9€). Diese Sitzplatzreservierungsvoucher sind nicht übertragbar. Diese Sitzplatzreservierungsvoucher werden für die Reservierung bestimmter Sitzplätze auf den vom Mitglied gewählten Flügen verwendet. Es gibt keine Garantie, dass ein Mitglied und seine Ryanair Prime Begleitperson Sitzplätze nebeneinander reservieren können. Wenn Mitglieder und/oder Ryanair Prime Begleitperson über Voucher für die Sitzplatzreservierung verfügen, müssen sie Sitzplätze für ihren Flug während des Buchungsprozesses reservieren. Sobald die 12 Sitzplatzreservierungsvoucher aufgebraucht sind, können Mitglieder und/oder ihre Ryanair Prime Begleitpersonen entweder die kostenlose zufällige Sitzplatzvergabe beim Check-in
wählen oder wie Nichtmitglieder zum Zeitpunkt der Buchung eine Sitzplatzreservierung kaufen. Wenn das Mitglied und/oder seine Ryanair Prime-Begleitperson einen Sitzplatz wählen möchten, dessen Preis über dem Voucherwert von 9€ liegt, kann es dies tun, muss jedoch die Differenz zwischen dem Preis des bevorzugten Sitzplatzes und dem Voucherwert von 9€ bezahlen. Für Regular, Flexi- und Plus-Tarife wird der Preis eines reservierten Sitzplatzes (9€) vom Gesamtpaketpreis abgerechnet. Für Buchungen von Ryanair Prime-Mitgliedern und Ryanair Prime-Begleitpersonen werden reservierte Sitzplätze als ermäßigt auf den Gesamtpaketpreis angezeigt, wobei die oben genannten Ermäßigungsregeln befolgt werden. Die Verfügbarkeit von Sitzplätzen und die Reihenverteilung können je nach eingesetztem Flugzeug variieren. Die Verfügbarkeit von reservierbaren Sitzplätzen und bestimmten Reihen kann je nach Strecke und eingesetztem Flugzeug variieren. Ryanair garantiert, dass reservierbare Sitzplätze immer mit dem Sitzplatzreservierungsvoucher ausgewählt werden können. Bitte beachten Sie, dass verbleibende Ryanair Prime-Vorteile aus einer bestimmten Vertragslaufzeit nicht auf eine nachfolgende Vertragslaufzeit übertragen werden können. Ein Mitglied kann während seiner aktuellen Vertragslaufzeit keinen. Flug mit Ryanair Prime-Vorteilen buchen, der nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit durchgeführt wird.
Sofern verfügbar, können Mitglieder bei der Buchung von Ryanair Prime ein beliebiges Ryanair-Tarifpaket auswählen, und alle Ryanair Prime-Vorteile werden für den Preis der verfügbaren Tarifpakete berücksichtigt. Mitglieder können jeden über Ryanair Prime gebuchten Flugtarif gegen eine Gebühr zu einem anderen Flugtarif ändern (siehe Gebührenseite). Wenn ein Mitglied einen Flug storniert, für den es Ryanair Prime-Vorteile in Anspruch genommen hat, oder beschließt, einen Flug, für den es Ryanair Prime-Vorteile in Anspruch genommen hat, nicht anzutreten, verfallen die mit diesem Flug verbundenen Ryanair Prime-Vorteile. Ryanair Prime-Vorteile können unter keinen Umständen verkauft oder anderweitig an Dritte übertragen werden. Ryanair PrimeMitglieder und ihre Ryanair PrimeBegleitpersonen können unter keinen Umständen durch Dritte ersetzt werden. Ryanair Prime-Vorteile können nicht auf Buchungen, die vor dem aktuellen Vertragszeitraum getätigt wurden, oder Buchungen, die über ein anderes myRyanair-Konto als das myRyanairMitgliedskonto vorgenommen wurden, angewandt werden. Flüge, die gebucht wurden, bevor der Fluggast Ryanair Prime abonniert hat, sind jedoch gemäß den vorliegenden Bedingungen durch die Reiseversicherung abgedeckt, sofern sie während eines aktiven Vertragszeitraums durchgeführt werden.
Die Ryanair Prime-Vorteile verfallen am Ende jeder Vertragslaufzeit. Mitglieder und Ryanair Prime-Begleitpersonen, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht alle ihre jeweiligen Ryanair Prime-Vorteile in Anspruch genommen haben, haben keinen Anspruch auf eine Erstattung oder irgendeine Form der Entschädigung, ungeachtet der Gründe für die Nichtnutzung.
Ryanair Prime ist ein 12-monatiges Programm, das an dem Tag beginnt, an dem das Mitglied die Gutscheingebühr für das Abonnement von Ryanair Prime bezahlt.
Ab dem 1. Dezember 2025 kann Ryanair Prime von neuen Mitgliedern nicht mehr erworben werden. Alle Mitglieder, die Ryanair Prime vor diesem Datum abonnieren, haben bis zum Ablauf ihrer individuellen Vertragslaufzeit weiterhin Zugang zu den entsprechenden Ryanair Prime-Vorteilen. Die Ryanair Prime-Vorteile können nur für Flüge genutzt werden, die innerhalb der aktiven Vertragslaufzeit des Mitglieds starten. Die Vorteile können nicht für Flüge genutzt werden, die nach Ablauf der Vertragslaufzeit starten, auch wenn sie im Voraus gebucht wurden. Nicht genutzte Vorteile verfallen am Ende der Vertragslaufzeit und sind nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar.
Wenn ein Mitglied einen Ryanair PrimeBegleiter hinzugefügt hat, verfallen auch die Vorteile für diesen Begleiter am Ende der 12-monatigen Vertragslaufzeit. Ryanair Prime-Mitgliedschaften sind nicht verlängerbar. Jede Mitgliedschaft läuft automatisch am Ende der 12-monatigen Vertragslaufzeit aus. Danach werden keine weiteren Gutscheingebühren mehr berechnet und es stehen keine Ryanair Prime-Vorteile mehr zur Verfügung. Ryanair ist nicht verpflichtet, nach Ablauf der Mitgliedschaft Verlängerungen oder Ersatzprogramme anzubieten. Ryanair benachrichtigt die Mitglieder vor Ablauf ihrer Vertragslaufzeit per E-Mail, um sie auf das Enddatum ihrer Mitgliedschaft aufmerksam zu machen.
Nach geltendem Recht können Mitglieder ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb der ersten 14 Kalendertage nach Zahlung der Gutscheingebühr(en) in der ersten Vertragslaufzeit widerrufen und erhalten eine Erstattung. Dieses Recht gilt nicht für nachfolgende automatisch verlängerte Vertragslaufzeiten.
Wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden (d. h. Sie haben keinen Flug angetreten), erfolgt die vollständige Erstattung der gezahlten Gutscheingebühr(en) über die ursprüngliche Zahlungsweise. Wenn das Mitglied oder seine Ryanair Prime-Begleitperson vor dem Widerruf der Ryanair Prime-Mitgliedschaft geflogen sind, werden die Kosten der verwendeten Ryanair Prime-Vorteile von der Erstattung abgezogen. Mit anderen Worten, Ryanair erstattet die Gutscheingebühr(en) abzüglich:
(i) der Differenz zum Basic-Tarif (vom Ryanair Prime-Tarif)
(ii) der Differenz der Kosten der Sitzplatzzuweisung und der ermäßigten Sitzplatzzuweisung im Rahmen von Ryanair Prime
(iii) des Werts des Versicherungsschutzes, falls zutreffend.
Für Flüge, die über Ryanair Prime gebucht wurden und nach der Kündigung von Ryanair Prime während der Widerrufsfrist durchgeführt werden sollen, bleibt die Buchung aktiv und wird nicht storniert, aber alle damit verbundenen Ryanair Prime-Vorteile, wie z. B. die Versicherung, falls zutreffend (nicht jedoch ausgewählte Sitzplätze und Tarifermäßigungen), werden storniert. Der Wert der nicht stornierten Ryanair Prime-Vorteile wird von der Erstattung der Gutscheingebühr(en) abgezogen.
Es erfolgt keine Erstattung, wenn die verwendeten Ryanair Prime-Vorteile die Gutscheingebühr(en) überschreiten.
Der vorgenannte Abzug oder die Nichtzahlung der Erstattung kommt nur dann zur Anwendung, wenn (i) das Mitglied von Ryanair ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, und (ii) Ryanair das Mitglied vor Abgabe seiner Vertragserklärung darauf hingewiesen hat, dass der vorgenannte Abzug oder die Nichtzahlung der Erstattung erfolgt, wenn die Ryanair Prime-Vorteile vor Ablauf der Widerrufsfrist in Anspruch genommen werden.
Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Mitglieder Ryanair durch eine eindeutige Erklärung von ihrem Entschluss in Kenntnis setzen, diesen Vertrag zu kündigen. Mitglieder können das Muster-Widerrufsformular, das sie im Ryanair Prime Bereich ihres myRyanair-Kontos finden, elektronisch ausfüllen und einreichen. Wenn sie diese Option nutzen, übermitteln wir ihnen eine Empfangsbestätigung eines solchen Widerrufs auf einem dauerhaften Medium (z. B. per E-Mail). Mitglieder können den Vertrag auch kündigen, indem sie eine eindeutige Erklärung hierzu auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, beispielsweise indem sie sich an den Kundenservice wenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Mitglieder ihre Mitteilung über die Ausübung ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist übermitteln. Dieses Recht besteht unabhängig von und zusätzlich zu dem Recht, den Vertrag gemäß Abschnitt 8 zu kündigen.
Dieses Recht besteht unabhängig von und zusätzlich zu dem Recht, den Vertrag gemäß Abschnitt 8 zu kündigen.
6.1 Muster-Widerrufsformular
[Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es nur zurück, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten.]
An Ryanair DAC, Ryanair Dublin Office, Airside Business Park, Swords, Irland, [E-MAIL]:
"Ich [ ] teile hiermit mit, dass ich [ ] meinen Ryanair Prime-Vertrag über die Bereitstellung des Prime-Abonnementdienstes, abgeschlossen am [ ], widerrufe."
Name des Kunden/der Kundin:
Adresse des Kunden/der Kundin:
Unterschrift des Kunden/der Kundin [nur wenn dieses Formular in Papierform übermittelt wird]:
Datum:
Die vom Mitglied während des Abonnementprozesses zur Verfügung gestellten Zahlungsinformationen werden verwendet, um die Gutscheingebühr(en) zu berechnen. Durch das Abonnieren von Ryanair Prime akzeptiert das Mitglied, dass diese Zahlungsinformationen von unserem Partner Elavon unabhängig gespeichert und verarbeitet werden, sodass wir die für jede nachfolgende Vertragslaufzeit fällige/n Gutscheingebühr(en) in Rechnung stellen können.
Die Gutscheingebühr(en) ist/sind unbeschadet der Abschnitte 6, 8 und 9 dieser Bedingungen nicht erstattungsfähig. Wenn jedoch die Kosten eines Flugs gemäß der Verordnung EG 261/2004 oder aus einem Grund, der in Artikel 10 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Ryanair Group dargelegt ist, erstattet werden, werden dem Mitglied der Flug und alle angefallenen Sitzplatzkosten erstattet. Wenn ein Flug annulliert wird und das Mitglied oder die Ryanair Prime-Begleitperson einen bestimmten Sitzplatz aus seinem jeweiligen Sitzplatzkontingent gemäß seinen Prime-Vorteilen ausgewählt hat, wird dieser Sitzplatz wieder in sein (bzw. das der Ryanair Prime-Begleitperson) verbleibendes Kontingent an freien Sitzplätzen aufgenommen.
Wenn das Mitglied sein Abonnement von Ryanair Prime Abonement kündigt , wird die Kündigung zum Ende der 12-monatigen Vertragslaufzeit wirksam. Die für die aktuelle Vertragslaufzeit gezahlten Gutscheingebühren werden nicht zurückerstattet (es sei denn, der Vertrag wird gemäß den in Abschnitt 6 oben dargelegten gesetzlichen Kündigungsrechten gekündigt).
Das Mitglied ist bis zum Ablauf der 12- monatigen Vertragslaufzeit weiterhin berechtigt, alle geltenden Ryanair PrimeVorteile für sich, und sofern zutreffend für die Ryanair Prime-Begleitperson, in Anspruch zu nehmen. Das Mitglied kann die Ryanair Prime Mitgliedschaft über sein myRyanair-Konto oder durch Kontaktaufnahme mit dem Ryanair Kundenservice-Team kündigen. Das Kündigungsrecht besteht separat und zusätzlich zu dem in Abschnitt 6 oben beschriebenen gesetzlichen Widerrufsrecht (14-tägige Widerrufsfrist).
8.2 Kündigung des Vertrags durch Ryanair
Ryanair behält sich das Recht vor, das Ryanair Prime-Abonnement jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder den Zugang des Ryanair Prime-Mitglieds und/oder der Ryanair Prime-Begleitperson zu den Ryanair Prime-Vorteilen mit sofortiger Wirkung zu beenden: i. bei jeglichem Verhalten, das Ryanair nach eigenem Ermessen als missbräuchliches und/oder ausbeuterisches Verhalten seitens des Ryanair Prime Mitglieds und/oder der Ryanair Prime-Begleitperson ansieht ii. wenn Ryanair feststellt, dass vor oder während einer Vertragslaufzeit: a. das Ryanair Prime-Mitglied und/oder die Ryanair Prime-Begleitperson gegen diese Bedingungen, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Ryanair Group, die Nutzungsbedingungen der Ryanair-Website oder geltendes Recht verstoßen hat und/oder
b. das Ryanair Prime-Mitglied und/oder die Ryanair Prime-Begleitperson Ryanair Prime in betrügerischer oder unzulässiger Weise verwendet haben.
iii. wenn das Ryanair Prime-Mitglied und/oder die Ryanair Prime-Begleitperson nicht berechtigt waren oder sind, ein Ryanair Prime-Mitglied und/oder eine Ryanair Prime-Begleitperson zu sein.
Wenn sich Ryanair auf seine oben genannten Kündigungsrechte beruft, hat das Ryanair Prime-Mitglied keinen Anspruch auf Erstattung.
Ryanair behält sich das Recht vor, den Zugang zu Ryanair Prime sofort auszusetzen und/oder die Ryanair Prime Verträge zu kündigen, wenn dies erforderlich ist, um einer Ryanair auferlegten gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
Ryanair behält sich das Recht vor, Ryanair Prime ganz oder teilweise auszusetzen oder einzustellen, wobei die Mitglieder 30 Tage im Voraus über die entsprechende Absicht informiert werden.
Alle Ansprüche, Anfragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ryanair Prime, die nicht mit dem Versicherungsschutz in Verbindung stehen, müssen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist nach deren Entstehung nach Ablauf der.
Vertragslaufzeit des Mitglieds eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist akzeptiert oder bearbeitet Ryanair keine derartigen Ansprüche mehr. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsdienstleisters, die Sie hier einsehen können.
Wenn wir Änderungen an diesen Bedingungen oder an Ryanair Prime vornehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen, die für die Einhaltung einer gesetzlichen Verpflichtung, die Ryanair auferlegt wird, oder aus Sicherheitsgründen erforderlich sind, werden wir die Mitglieder rechtzeitig per EMail benachrichtigen, bevor solche Änderungen wirksam werden. Mitglieder können diese Änderungen ablehnen und ihre Ryanair Prime-Mitgliedschaft innerhalb von 10 Tagen beenden. In diesem Fall erstatten wir die Gutscheingebühr(en) für die verbleibende Zeit der aktuellen Vertragslaufzeit anteilig. In diesem Fall wird das Ryanair Prime-Abonnement sofort gekündigt.
Diese Aktualisierungen spiegeln die Einstellung von Ryanair Prime und die Abschaffung der automatischen Verlängerungsfunktion wider. Mitglieder werden mindestens 30 Tage vor Ablauf ihrer aktuellen Vertragslaufzeit per E-Mail über diese Änderung informiert.
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten, einschließlich Daten zur Mitgliedschaft, gemäß der Datenschutzrichtlinie der Ryanair Group. Wir verarbeiten Daten zur Mitgliedschaft auf der Grundlage der vertraglichen Notwendigkeit, um Mitgliedern und gegebenenfalls ihrer Ryanair Prime-Begleitperson den Ryanair Prime-Service zur Verfügung zu stellen. Die Daten zur Mitgliedschaft werden sicher in der Datenbank von Ryanair gespeichert. Die Daten zur Mitgliedschaft werden für die Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 6 Jahren danach aufbewahrt, um Mitgliedern den Ryanair Prime-Service gemäß diesen Bedingungen bereitzustellen. Wir stützen uns außerdem auf unser berechtigtes Interesse, statistische und Marketinganalysen sowie Systemtests, Wartungs- und Entwicklungsarbeiten durchzuführen, was die Kombination von Daten zu Profilierungszwecken umfassen kann, um dem Mitglied relevante Angebote zu unterbreiten. Es werden regelmäßig Berichte mit aggregierten Daten erstellt, um die Annahme der Mitgliedschaft, die Inanspruchnahme der Vorteile und die finanziellen Auswirkungen zu überwachen. Metriken wie die Anzahl der Ryanair Prime-Mitglieder/Prime-Begleitpersonen, gebuchte Sektoren und Kosteneinsparungen werden verfolgt und analysiert.
Als Teil der Vorteile von Ryanair Prime erhalten Mitglieder regelmäßig Service-E-Mails, die sie über exklusive Angebote für Ryanair Prime-Mitglieder informieren. Diese Mitteilungen werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die im myRyanair-Konto registriert ist, das mit dem Ryanair Prime-Mitgliedskonto verknüpft ist.
Durch die Bereitstellung der personenbezogenen Daten einer Ryanair Prime-Begleitperson bestätigt das Mitglied deren Richtigkeit und dass die Ryanair Prime-Begleitperson der Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch Ryanair zur Bereitstellung der Ryanair Prime-Vorteile zugestimmt hat und diese Bedingungen kennt. Das Mitglied ist allein für die Bereitstellung personenbezogener Daten seiner Ryanair Prime-Begleitperson verantwortlich. Ryanair haftet nicht für Probleme, die sich aus der Tatsache ergeben, dass das Mitglied falsche Daten von sich selbst oder von seinen Ryanair Prime-Begleitpersonen angegeben hat.
Das mit Ryanair Prime verknüpfte myRyanair-Konto kann während einer aktiven Ryanair Prime-Vertragslaufzeit nicht gelöscht oder auf ein anderes Konto geändert werden.
Wenn das Ryanair Prime-Abonnement gekündigt wird, können betroffene Personen ab diesem Zeitpunkt die Löschung ihrer Mitgliedsdaten und/oder die Löschung ihres myRyanair-Kontos verlangen.
Falls ein Mitglied das Abonnement während der Widerrufsfrist gemäß Abschnitt 6 kündigt, während dieser Frist jedoch eine Buchung vorgenommen hat, die nach Ablauf dieser Frist erfolgt, können die mit der Buchung verknüpften Mitgliedsdaten, Vorteilsdaten und das myRyanair-Konto erst nach Abschluss des Flugs gelöscht werden.
Weitere Informationen darüber, wie Ryanair Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, einschließlich Informationen zu den Rechten betroffener Personen und wie Sie diese ausüben können, finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Ryanair.
Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als rechtswidrig, ungültig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar erweisen, gilt diese spezifische Bestimmung als von diesen Bedingungen trennbar und hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Ihres Herkunftslandes und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Sofern ein Business to Business-Verhältnis vorliegt, gelten jedoch die Gesetze der Republik Irland.