Wenn das Mitglied sein Abonnement von Ryanair Prime Abonement kündigt , wird die Kündigung zum Ende der 12-monatigen Vertragslaufzeit wirksam. Die für die aktuelle Vertragslaufzeit gezahlten Gutscheingebühren werden nicht zurückerstattet (es sei denn, der Vertrag wird gemäß den in Abschnitt 6 oben dargelegten gesetzlichen Kündigungsrechten gekündigt).
Das Mitglied ist bis zum Ablauf der 12- monatigen Vertragslaufzeit weiterhin berechtigt, alle geltenden Ryanair PrimeVorteile für sich, und sofern zutreffend für die Ryanair Prime-Begleitperson, in Anspruch zu nehmen. Das Mitglied kann die Ryanair Prime Mitgliedschaft über sein myRyanair-Konto oder durch Kontaktaufnahme mit dem Ryanair Kundenservice-Team kündigen. Das Kündigungsrecht besteht separat und zusätzlich zu dem in Abschnitt 6 oben beschriebenen gesetzlichen Widerrufsrecht (14-tägige Widerrufsfrist).
8.2 Kündigung des Vertrags durch Ryanair
Ryanair behält sich das Recht vor, das Ryanair Prime-Abonnement jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder den Zugang des Ryanair Prime-Mitglieds und/oder der Ryanair Prime-Begleitperson zu den Ryanair Prime-Vorteilen mit sofortiger Wirkung zu beenden: i. bei jeglichem Verhalten, das Ryanair nach eigenem Ermessen als missbräuchliches und/oder ausbeuterisches Verhalten seitens des Ryanair Prime Mitglieds und/oder der Ryanair Prime-Begleitperson ansieht ii. wenn Ryanair feststellt, dass vor oder während einer Vertragslaufzeit: a. das Ryanair Prime-Mitglied und/oder die Ryanair Prime-Begleitperson gegen diese Bedingungen, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Ryanair Group, die Nutzungsbedingungen der Ryanair-Website oder geltendes Recht verstoßen hat und/oder
b. das Ryanair Prime-Mitglied und/oder die Ryanair Prime-Begleitperson Ryanair Prime in betrügerischer oder unzulässiger Weise verwendet haben.
iii. wenn das Ryanair Prime-Mitglied und/oder die Ryanair Prime-Begleitperson nicht berechtigt waren oder sind, ein Ryanair Prime-Mitglied und/oder eine Ryanair Prime-Begleitperson zu sein.
Wenn sich Ryanair auf seine oben genannten Kündigungsrechte beruft, hat das Ryanair Prime-Mitglied keinen Anspruch auf Erstattung.
Ryanair behält sich das Recht vor, den Zugang zu Ryanair Prime sofort auszusetzen und/oder die Ryanair Prime Verträge zu kündigen, wenn dies erforderlich ist, um einer Ryanair auferlegten gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
Ryanair behält sich das Recht vor, Ryanair Prime ganz oder teilweise auszusetzen oder einzustellen, wobei die Mitglieder 30 Tage im Voraus über die entsprechende Absicht informiert werden.
Alle Ansprüche, Anfragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ryanair Prime, die nicht mit dem Versicherungsschutz in Verbindung stehen, müssen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist nach deren Entstehung nach Ablauf der.
Vertragslaufzeit des Mitglieds eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist akzeptiert oder bearbeitet Ryanair keine derartigen Ansprüche mehr. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsdienstleisters, die Sie hier einsehen können.