8.1 Kündigung des Vertrags durch das Mitglied
Wenn das Mitglied sein Abonnement von Ryanair Prime kündigt, wird die Kündigung erst mit Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit wirksam. Die für die aktuelle Vertragslaufzeit gezahlte(n) Gutscheingebühr(en) wird/werden nicht erstattet (es sei denn, der Vertrag wird gemäß dem gesetzlichen Widerrufsrecht in Abschnitt 6 oben gekündigt), das Mitglied ist jedoch weiterhin berechtigt, alle verbleibenden Ryanair Prime-Vorteile für das Mitglied und gegebenenfalls seine Ryanair Prime-Begleitperson in Anspruch zu nehmen, bis die dann aktive Vertragslaufzeit abläuft. In diesem Fall wird die Ryanair Prime-Mitgliedschaft nicht automatisch verlängert.
Das Mitglied kann die Ryanair Prime-Mitgliedschaft über sein myRyanair-Konto oder durch Kontaktaufnahme mit dem Ryanair Kundenservice-Team kündigen. Das Kündigungsrecht besteht separat und zusätzlich zu dem in Abschnitt 6 oben beschriebenen gesetzlichen Widerrufsrecht (14-tägige Widerrufsfrist).
8.2 Kündigung des Vertrags durch Ryanair
Ryanair behält sich das Recht vor, das Ryanair Prime-Abonnement jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder den Zugang des Ryanair Prime-Mitglieds und/oder der Ryanair Prime-Begleitperson zu den Ryanair Prime-Vorteilen mit sofortiger Wirkung zu beenden:
i. bei jeglichem Verhalten, das Ryanair nach eigenem Ermessen als missbräuchliches und/oder ausbeuterisches Verhalten seitens des Ryanair Prime-Mitglieds und/oder der Ryanair Prime-Begleitperson ansieht
ii. wenn Ryanair feststellt, dass vor oder während einer Vertragslaufzeit:
a. das Ryanair Prime-Mitglied und/oder die Ryanair Prime-Begleitperson gegen diese Bedingungen, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Ryanair Group, die Nutzungsbedingungen der Ryanair-Website oder geltendes Recht verstoßen hat und/oder
b. das Ryanair Prime-Mitglied und/oder die Ryanair Prime-Begleitperson Ryanair Prime in betrügerischer oder unzulässiger Weise verwendet haben.
iii. wenn das Ryanair Prime-Mitglied und/oder die Ryanair Prime-Begleitperson nicht berechtigt waren oder sind, ein Ryanair Prime-Mitglied und/oder eine Ryanair Prime-Begleitperson zu sein.
Wenn sich Ryanair auf seine oben genannten Kündigungsrechte beruft, hat das Ryanair Prime-Mitglied keinen Anspruch auf Erstattung.
Ryanair behält sich das Recht vor, den Zugang zu Ryanair Prime sofort auszusetzen und/oder die Ryanair Prime-Verträge zu kündigen, wenn dies erforderlich ist, um einer Ryanair auferlegten gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
Ryanair behält sich das Recht vor, Ryanair Prime ganz oder teilweise auszusetzen, einzustellen oder dessen Verlängerung abzulehnen, wobei die Mitglieder 30 Tage im Voraus über die entsprechende Absicht informiert werden.