Ryanair Prime ermöglicht es einem Mitglied, zusammen mit seiner Ryanair Prime-Begleitperson, falls zutreffend, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen und ausschließlich in Bezug auf Flüge, die während einer aktuellen Vertragslaufzeit gebucht und durchgeführt werden, die folgenden Vorteile zu nutzen: i. regelmäßige E-Mails mit Zugang zu exklusiven ermäßigten Flugverkäufen, ii. eine begrenzte Anzahl kostenloser reservierter Sitzplätze in bestimmten Reihen und iii. Reiseversicherung für alle Flüge.
Ein Mitglied kann einen Flug buchen, um ihn persönlich zu nutzen, ihn zusammen mit seiner Ryanair Prime-Begleitperson zu nutzen oder seine Ryanair PrimeBegleitperson unabhängig reisen zu lassen. Alle Ryanair Prime-Buchungen können nur vom Mitglied über sein myRyanair-Konto vorgenommen werden.
A. Exklusive E-Mails für Mitglieder: Mitglieder werden regelmäßig per E-Mail an die mit dem Ryanair Prime-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse über anstehende exklusive Flugverkäufe und andere relevante Angebote informiert. Diese EMails sind keine Werbung, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Ryanair PrimeService und ein notwendiges Merkmal des Ryanair Prime-Vertrags.
B. Ermäßigte Tarife: Mitglieder können je nach Verfügbarkeit eine unbegrenzte Anzahl von Flügen mit ermäßigten Ryanair Prime-Tarifen für sich selbst und gegebenenfalls für ihre Ryanair PrimeBegleitperson buchen. Bestimmte Tarifangebote können zwischen dem Angebot und dem Zeitpunkt der Buchung eingestellt werden. Die ermäßigten Tarife gelten nur für Flüge, die innerhalb der aktuellen Vertragslaufzeit des Mitglieds durchgeführt werden.
C. Reiseversicherung: Die Reiseversicherung wird nicht von Ryanair DAC angeboten, sondern von dem Drittunternehmen Cover Genius Europe B.V., Vijzelstraat 20, 1017HK, Amsterdam, Niederlande („XCover“). Ryanair ist nicht für die rechtlichen Bestimmungen der Reiseversicherung verantwortlich und übernimmt keine Haftung dafür. Die Mitgliedsdaten werden von XCover in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzrichtlinie verarbeitet.
Ausführlichere Informationen darüber, was von der Reiseversicherung abgedeckt ist und was nicht, finden Sie auf der entsprechenden Seite des Versicherungsanbieters XCover.
D. Sitzplatzreservierung: Ein Mitglied hat pro Mitgliedschaftsjahr Anspruch auf bis zu 12 Sitzplatzreservierungsvoucher (im Wert von jeweils 9€) für sich selbst und daneben 12 zusätzliche Sitzplatzreservierungsvoucher für seine Ryanair Prime-Begleitperson (ebenfalls im Wert von jeweils 9€). Diese Sitzplatzreservierungsvoucher sind nicht übertragbar. Diese Sitzplatzreservierungsvoucher werden für die Reservierung bestimmter Sitzplätze auf den vom Mitglied gewählten Flügen verwendet. Es gibt keine Garantie, dass ein Mitglied und seine Ryanair Prime Begleitperson Sitzplätze nebeneinander reservieren können. Wenn Mitglieder und/oder Ryanair Prime Begleitperson über Voucher für die Sitzplatzreservierung verfügen, müssen sie Sitzplätze für ihren Flug während des Buchungsprozesses reservieren. Sobald die 12 Sitzplatzreservierungsvoucher aufgebraucht sind, können Mitglieder und/oder ihre Ryanair Prime Begleitpersonen entweder die kostenlose zufällige Sitzplatzvergabe beim Check-in
wählen oder wie Nichtmitglieder zum Zeitpunkt der Buchung eine Sitzplatzreservierung kaufen. Wenn das Mitglied und/oder seine Ryanair Prime-Begleitperson einen Sitzplatz wählen möchten, dessen Preis über dem Voucherwert von 9€ liegt, kann es dies tun, muss jedoch die Differenz zwischen dem Preis des bevorzugten Sitzplatzes und dem Voucherwert von 9€ bezahlen. Für Regular, Flexi- und Plus-Tarife wird der Preis eines reservierten Sitzplatzes (9€) vom Gesamtpaketpreis abgerechnet. Für Buchungen von Ryanair Prime-Mitgliedern und Ryanair Prime-Begleitpersonen werden reservierte Sitzplätze als ermäßigt auf den Gesamtpaketpreis angezeigt, wobei die oben genannten Ermäßigungsregeln befolgt werden. Die Verfügbarkeit von Sitzplätzen und die Reihenverteilung können je nach eingesetztem Flugzeug variieren. Die Verfügbarkeit von reservierbaren Sitzplätzen und bestimmten Reihen kann je nach Strecke und eingesetztem Flugzeug variieren. Ryanair garantiert, dass reservierbare Sitzplätze immer mit dem Sitzplatzreservierungsvoucher ausgewählt werden können. Bitte beachten Sie, dass verbleibende Ryanair Prime-Vorteile aus einer bestimmten Vertragslaufzeit nicht auf eine nachfolgende Vertragslaufzeit übertragen werden können. Ein Mitglied kann während seiner aktuellen Vertragslaufzeit keinen. Flug mit Ryanair Prime-Vorteilen buchen, der nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit durchgeführt wird.
Sofern verfügbar, können Mitglieder bei der Buchung von Ryanair Prime ein beliebiges Ryanair-Tarifpaket auswählen, und alle Ryanair Prime-Vorteile werden für den Preis der verfügbaren Tarifpakete berücksichtigt. Mitglieder können jeden über Ryanair Prime gebuchten Flugtarif gegen eine Gebühr zu einem anderen Flugtarif ändern (siehe Gebührenseite). Wenn ein Mitglied einen Flug storniert, für den es Ryanair Prime-Vorteile in Anspruch genommen hat, oder beschließt, einen Flug, für den es Ryanair Prime-Vorteile in Anspruch genommen hat, nicht anzutreten, verfallen die mit diesem Flug verbundenen Ryanair Prime-Vorteile. Ryanair Prime-Vorteile können unter keinen Umständen verkauft oder anderweitig an Dritte übertragen werden. Ryanair PrimeMitglieder und ihre Ryanair PrimeBegleitpersonen können unter keinen Umständen durch Dritte ersetzt werden. Ryanair Prime-Vorteile können nicht auf Buchungen, die vor dem aktuellen Vertragszeitraum getätigt wurden, oder Buchungen, die über ein anderes myRyanair-Konto als das myRyanairMitgliedskonto vorgenommen wurden, angewandt werden. Flüge, die gebucht wurden, bevor der Fluggast Ryanair Prime abonniert hat, sind jedoch gemäß den vorliegenden Bedingungen durch die Reiseversicherung abgedeckt, sofern sie während eines aktiven Vertragszeitraums durchgeführt werden.
Die Ryanair Prime-Vorteile verfallen am Ende jeder Vertragslaufzeit. Mitglieder und Ryanair Prime-Begleitpersonen, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht alle ihre jeweiligen Ryanair Prime-Vorteile in Anspruch genommen haben, haben keinen Anspruch auf eine Erstattung oder irgendeine Form der Entschädigung, ungeachtet der Gründe für die Nichtnutzung.