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Verspätetes, beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck
Alle verloren gegangenen, verspäteten oder beschädigten aufgegebenen Gepäckstücke müssen dem Fundbüro (Lost Property Desk) an Ihrem Ankunftsflughafen gemeldet werden. Dort erhalten Sie eine Schadensanzeige (Property Irregularity Report; PIR) mit einem 10-stelligen Aktenzeichen, mit dem Sie überprüfen können, ob es neue Informationen zur Nachverfolgung Ihres Gepäckstücks gibt. Das Aktenzeichen befindet sich ganz oben auf der Anzeige (z. B. STNFR12345). Sie können Ihr Gepäck verfolgen, indem Sie hier klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung einer Beschädigung, einer Verspätung oder eines Verlusts eines aufgegebenen Gepäckstücks am Ankunftsflughafen nicht zu einer Meldung bei Ryanair führt. Bei Ryanair ist ein Antrag gesondert einzureichen.
Sobald Sie Ihr aufgegebenes Gepäckstück an Ihrem Ankunftsflughafen als beschädigt/verspätet/verloren gemeldet und eine Schadenanzeige (Property Irregularity Report; PIR) erhalten haben, können Sie ein Antragsformular an Ryanair senden. Dieses Formular finden Sie hier. Das 10-stellige Aktenzeichen finden Sie auf Ihrer Schadenanzeige, es muss bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs angegeben werden. Das Aktenzeichen befindet sich ganz oben auf dem Bericht (z. B. STNFR12345). Ansprüche können nur bearbeitet werden, wenn der Fall an Ihrem Ankunftsflughafen gemeldet und eine Schadenanzeige ausgestellt wurde.
Alle verloren gegangenen, verspäteten oder beschädigten aufgegebenen Gepäckstücke müssen dem Fundbüro (Lost Property Desk) an Ihrem Ankunftsflughafen gemeldet werden. Sobald dies erfolgt ist, müssen Sie Ihren Anspruch innerhalb der folgenden Fristen bei Ryanair geltend machen (gemäß dem Montrealer Übereinkommen von 1999 und den Vorschriften von Ryanair über verloren gegangenes, verspätetes oder beschädigtes Gepäck - siehe).
- Beschädigtes Gepäck: Sobald es am Ankunftsflughafen gemeldet wurde, muss die Schadenmeldung bei Ryanair innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Beschädigung eingereicht werden;
- Abhandengekommenes Gepäck: Sobald es am Ankunftsflughafen gemeldet wurde, ist bei Ryanair innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum, an dem das Gepäck abhanden gekommen ist, eine Schadensmeldung einzureichen.
Ansprüche für beschädigte/verspätete Gepäckstücke werden innerhalb von 15 Werktagen bearbeitet, während solche wegen verloren gegangener Gepäckstücke innerhalb von 28 Werktagen oder nach erfolgter Nachverfolgung bearbeitet werden.
Wir werden Sie auf dem Postweg oder per E-Mail über den Status Ihres Anspruchs informieren.
Wenn Sie mit unserer Beurteilung Ihres Anspruchs unzufrieden sind, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständige Stelle für alternative Streitbeilegung (ADR) wenden.