Wann muss ich meinen Anspruch geltend machen?

Alle verloren gegangenen, verspäteten oder beschädigten aufgegebenen Gepäckstücke müssen dem Fundbüro (Lost Property Desk) an Ihrem Ankunftsflughafen gemeldet werden. Sobald dies erfolgt ist, müssen Sie Ihren Anspruch innerhalb der folgenden Fristen bei Ryanair geltend machen (gemäß dem Montrealer Übereinkommen von 1999 und den Vorschriften von Ryanair über verloren gegangenes, verspätetes oder beschädigtes Gepäck - siehe).

  • Beschädigtes Gepäck: Sobald es am Ankunftsflughafen gemeldet wurde, muss die Schadenmeldung bei Ryanair innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Beschädigung eingereicht werden;
  • Abhandengekommenes Gepäck muss an Ihrem Ankunftsflughafen gemeldet werden. Außerdem muss Ryanair innerhalb von 21 Tagen ab Erhalt des Gepäcks ein dokumentierter Schadensfall vorgelegt werden.