Elektrische Rollstühle und Elektromobile

Sie können Ihre Mobilitätshilfen zum Zeitpunkt der Buchung hinzufügen, nachdem Sie die erforderliche Unterstützung ausgewählt haben. Sie müssen auswählen, dass Sie mit einem elektrischen Rollstuhl/Elektromobil reisen, und erhalten anschließend eine E-Mail, in der Sie um die Daten Ihrer Mobilitätshilfe gebeten werden.

Sie können diese Informationen auch über Buchung verwalten oder den Chat hinzufügen, nachdem Sie gebucht haben.

  • Marke
  • Gewicht
  • Batterie-/Akkutyp
  • Größenabmessungen, einschließlich der niedrigsten zusammengeklappten Höhe des Rollstuhls

Wenn Ihre Mobilität eingeschränkt ist, sind Sie berechtigt, zwei Mobilitätshilfen sowie alle medizinischen Geräte, die Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts benötigen, kostenlos mit ins Flugzeug zu nehmen

Aufgrund von Platzbeschränkungen können wir nur zwei Elektrorollstühle oder Elektromobile pro Flug akzeptieren, daher empfehlen wir, bei der Buchung zusätzliche Ausrüstung zu buchen.

Die Fluggäste werden gebeten, die Gebrauchsanweisung zum Flughafen mitzubringen.

Aus Sicherheitsgründen müssen elektrische Rollstühle/Elektromobile den folgenden Anforderungen entsprechen, um zur Beförderung zugelassen zu werden.

  • Die Abmessungen dürfen im zusammengeklappten Zustand 81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe) nicht überschreiten. Größenbeschränkungen für Rollstühle/Elektromobile sind auf die maximalen Abmessungen der Türöffnung des Flugzeugs zurückzuführen.
  • Rollstühle/Elektromobile mit einem Gewicht über 150 kg müssen vorab genehmigt werden und werden ohne eine solche nicht zur Beförderung entgegengenommen.

Lithium-Ionen-Batterien

Wenn eine Lithium-Ionen-Batterie sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist:

  • Die Batterie muss im Gerät installiert bleiben und sicher und isoliert angebracht sein, damit das Gerät nicht unbeabsichtigt aktiviert wird.
  • Für Batterien, die installiert bleiben, gilt keine Wattstundengrenze (Wh).
  • Der Rollstuhl oder das Elektromobil muss mit einer der folgenden Methoden gesichert werden: 
    - Entfernen des Schlüssels oder Deaktivieren über Joystick, Trennschalter oder -taste
    - Verwenden eines anderen Trennmechanismus (z. B. Anderson-Stecker, Airsafe-Stecker)
  • Darüber hinaus dürfen Sie maximal Folgendes in die Kabine mitnehmen: 
    - 1 Ersatzbatterie bis zu 300 Wh ODER
    - 2 Ersatzbatterien bis zu jeweils 160 Wh.
  • Wenn die Batterie zum Betrieb aus der Mobilitätshilfe entfernt und in der Kabine befördert wird, gilt sie als Ersatzbatterie und unterliegt den oben genannten Wh-Grenzen.

Wenn eine Lithium-Ionen-Batterie nicht sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist:

  • Die Batterie muss gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Besitzers entfernt werden.
  • Entfernte Batterien müssen:
    - vor einem Kurzschluss geschützt sein (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Anschlüsse) und
    - einzeln in Schutzbeuteln verpackt werden, um Schäden zu vermeiden.
  • Die Batterie zum Betrieb gilt als Teil der gestatteten Menge an Ersatzbatterien, wenn sie entfernt und in der Kabine befördert wird. 
  • Die gestattete Menge der Ersatzbatterien beträgt:
    - 1 x 300 Wh für eine einzelne Batterie oder
    - 2 x jeweils 160 Wh.

Trockenbatterien/Gel-Batterien/Auslaufsichere Batterien

Wenn eine Trocken-, Gel- oder auslaufsichere Batterie sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist:

  • Die Batterie muss im Gerät installiert bleiben und sicher und isoliert angebracht sein, damit das Gerät nicht unbeabsichtigt aktiviert wird.
  • Es gilt keine Wattstundengrenze (Wh).

Wenn eine solche Batterie nicht sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist:

  • Die Batterie muss gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Besitzers entfernt werden.
  • Batterien müssen:
    - vor einem Kurzschluss geschützt sein (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Anschlüsse) und
    - in festen, robusten Verpackungen für die Beförderung im Frachtraum verpackt werden.
  • Die Gewichtsbegrenzung von 32 kg für einzelne Gegenstände gilt nicht für Mobilitätshilfen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung für Mobilitätshilfen, da die Haftung von Fluggesellschaften nach dem Montrealer Übereinkommen von 1999 auf 1.519 Sonderziehungsrechte (etwa 1.800 €) beschränkt ist. Mithilfe unseres Formulars für die Sondererklärung über das Interesse an der Zustellung am Zielort können Kunden für ihre Mobilitätshilfen die Sondererklärung abgeben, wodurch die Haftungssumme auf 2.262 Sonderziehungsrechte (ca. 2.600 €) steigt. Ryanair behält sich das Recht vor, eine Gebühr für die Abgabe einer solchen Sondererklärung zu erheben.

Im unglücklichen Fall, dass Ihre Mobilitätshilfe (Rollstuhl, Elektromobil, Gehhilfe) verloren gegangen ist, sich verspätet hat oder beschädigt wurde, müssen Sie sich an das Fundbüro an Ihrem Ankunftsflughafen wenden. Dort erhalten Sie eine Schadenanzeige (Property Irregularity Report; PIR) mit einem 10-stelligen Aktenzeichen, mit dem Sie überprüfen können, ob es neue Informationen zur Nachverfolgung Ihrer Mobilitätshilfe gibt.

Sobald Sie Ihre Mobilitätshilfe an Ihrem Ankunftsflughafen als beschädigt/verspätet/verloren gemeldet und eine Schadenanzeige (Property Irregularity Report; PIR) erhalten haben, können Sie einen Anspruch bei Ryanair geltend machen. Dieses Formular finden Sie hier. Das 10-stellige Aktenzeichen finden Sie auf Ihrer Schadenanzeige und muss bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs angegeben werden. Das Aktenzeichen befindet sich ganz oben auf dem Bericht (EC. STNFR12345). Ansprüche können nur bearbeitet werden, wenn der Fall an Ihrem Ankunftsflughafen gemeldet und eine Schadenanzeige ausgestellt wurde.