Im unglücklichen Fall, dass Ihre Mobilitätshilfe (Rollstuhl, Elektromobil, Gehhilfe) verloren gegangen ist, sich verspätet hat oder beschädigt wurde, müssen Sie sich an das Fundbüro an Ihrem Ankunftsflughafen wenden. Dort erhalten Sie eine Schadenanzeige (Property Irregularity Report; PIR) mit einem 10-stelligen Aktenzeichen, mit dem Sie überprüfen können, ob es neue Informationen zur Nachverfolgung Ihrer Mobilitätshilfe gibt.
Sobald Sie Ihre Mobilitätshilfe an Ihrem Ankunftsflughafen als beschädigt/verspätet/verloren gemeldet und eine Schadenanzeige (Property Irregularity Report; PIR) erhalten haben, können Sie einen Anspruch bei Ryanair geltend machen. Dieses Formular finden Sie hier. Das 10-stellige Aktenzeichen finden Sie auf Ihrer Schadenanzeige und muss bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs angegeben werden. Das Aktenzeichen befindet sich ganz oben auf dem Bericht (EC. STNFR12345). Ansprüche können nur bearbeitet werden, wenn der Fall an Ihrem Ankunftsflughafen gemeldet und eine Schadenanzeige ausgestellt wurde.