Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung für Mobilitätshilfen, da die Haftung von Fluggesellschaften nach dem Montrealer Übereinkommen von 1999 auf 1.519 Sonderziehungsrechte (etwa 1.800 €) beschränkt ist. Mithilfe unseres Formulars für die Sondererklärung über das Interesse an der Zustellung am Zielort können Kunden für ihre Mobilitätshilfen die Sondererklärung abgeben, wodurch die Haftungssumme auf 2.262 Sonderziehungsrechte (ca. 2.600 €) steigt. Ryanair behält sich das Recht vor, eine Gebühr für die Abgabe einer solchen Sondererklärung zu erheben.