- Die Abmessungen dürfen im zusammengeklappten Zustand 81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe) nicht überschreiten. Größenbeschränkungen für Rollstühle/Elektromobile sind auf die maximalen Abmessungen der Türöffnung des Flugzeugs zurückzuführen.
- Rollstühle/Elektromobile mit einem Gewicht über 150 kg müssen vorab genehmigt werden und werden ohne eine solche nicht zur Beförderung entgegengenommen.