Buchung bei Partner-Online-Reiseveranstaltern (OTA)

Partner-Online-Reiseveranstalter (Partnered Online Travel Agencies, OTA) sind Online-Reiseveranstalter, die kommerzielle Vereinbarungen mit Ryanair unterzeichnet haben, um unsere Flüge und Produkte auf ihren Websites anzuzeigen und sie als Teil ihrer dynamischen Angebote zu verkaufen. Die Partnerschaften garantieren, dass Sie, wenn Sie ein Partner-OTA-Paket mit Ryanair-Flügen buchen, Ihren Ryanair-Flug direkt auf der Website Ryanair.com buchen können, ohne die OTA-Website verlassen zu müssen. Das bedeutet, dass Sie ein direkter Ryanair-Fluggast sind und alle Vorteile der Direktbuchung erhalten. Sie können Ihre Buchung über Ihr myRyanair-Konto verwalten, was bedeutet, dass Sie Gepäck, Sitzplätze oder Priority Boarding hinzufügen und Ihre Speisen oder Getränke vorbestellen und sich um die Trolley-Warteschlange an Bord keine Gedanken machen müssen! Unser Menü finden Sie hier. Sie erhalten auch alle wichtigen Flug-Updates direkt an Ihre E-Mail-Adresse, einschließlich Check-in-Erinnerungen und dringender Updates zu Ihrem Flugplan.

Bitte achten Sie immer auf das Symbol „Verified by Ryanair“, um zu wissen, dass Sie über eine autorisierte Website buchen.

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Sie haben direkt bei Ryanair gebucht und können daher Ihre Buchung über Ihr myRyanair-Konto verwalten.

Klicken Sie hier, um Ihre Buchung unter „Meine Buchung verwalten“ aufzurufen und Sitzplätze/Gepäck/Ausrüstung oder Reise-Extras, die auf Ryanair.com verfügbar sind, hinzuzufügen.

Bitte lesen Sie die Gepäckrichtlinien von Ryanair hier.

Bitte lesen Sie die Sitzplatzrichtlinien von Ryanair hier.

Flugumbuchungen und Namensänderungen können auch im Ryanair Hub „Meine Buchung verwalten“ vorgenommen werden.  

Wenn Ihre Anfrage flugbezogen ist und Sie die Antwort nicht in unserem Hilfe-Center finden können, können Sie sich entweder an den Partner-OTA wenden, bei dem Sie gebucht haben, oder Sie können uns kontaktieren. Für alle Erstattungsanfragen wenden Sie sich bitte an den Partner-OTA, bei dem Sie gebucht haben.

Wenn Sie über einen der Partner-OTAs von Ryanair gebucht haben, müssen Sie diesen kontaktieren, um eine Erstattung für Ihre Buchung zu beantragen. Ryanair-Tickets sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Wenn Ihr Flug durchgeführt wurde und Sie die Reise nicht abgetreten haben, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung. Es können triftige Gründe gegen eine Reise vorliegen, aber unser Geschäftsmodell besagt, dass wir Personen, die die Reise nicht antreten, keine Erstattungen anbieten, da der von Ihnen gebuchte Sitzplatz ansonsten unbesetzt bliebe.

In seltenen Fällen, in denen Ryanair Ihren Flug annulliert, den Flug nicht angemessen gemäß dem Flugplan durchgeführt hat oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, haben Sie evtl. Anspruch auf Erstattung gemäß Verordnung (EG) 261/2004. Sie haben u. U. auch Anspruch auf Erstattung, wenn ein nahestehender Angehöriger, der nicht mitreist, innerhalb von 28 Tagen vor dem Datum des Flugs stirbt oder wenn ein gebuchter Mitreisender vor Ihrer Reise verstirbt.

Sie haben unter den folgenden Umständen Anspruch auf eine Erstattung Ihres Tickets:

  • Ihr Flug wurde annulliert;
  • wenn Ihr Flug mehr als 5 Stunden verspätet ist;
  • wenn sich Ihr planmäßiger Abflug um mindestens 5 Stunden verzögert;
  • im Falle eines Todesfalls um einen gebuchten Passagier oder um einen nahestehenden Angehörigen, der nicht mit Ihnen reist.

Bitte wenden Sie sich an den Partner-OTA, bei dem Sie gebucht haben, um eine Erstattung zu beantragen.

Sie erhalten eine E-Mail von unserem Kundenservice, in der Ihre Flugannullierung/-verspätung oder die Einzelheiten zu Flugplanänderungen bestätigt werden. Dies bietet Ihnen die folgenden Optionen, je nach Art Ihrer Unterbrechung beim Flugbetrieb:

  • Bitten Sie um eine Umleitung Ihres Fluges und zu vergleichbaren Transportbedingungen zu Ihrem endgültigen Ziel: entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, sofern Sitzplätze verfügbar sind;
  • buchen Sie Ihren Flug derselben Strecke kostenlos auf einen neuen Termin um.
  • Eine Erstattung verlangen:
  • Um eine Erstattung zu beantragen, klicken Sie auf den Link zur Erstattung in Ihrer E-Mail, der Sie zu dem Partner-OTA bringt, bei dem Sie gebucht haben.

Alternativ können Sie auf Ihre Buchung über den Abschnitt Meine Buchungen auf Ryanair.com zugreifen (klicken Sie hier).

Bei Fragen hierzu schauen Sie bitte in unseren Hilfebereich oder die Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair.

Wir können in Ausnahmefällen im Trauerfall eines gebuchten Fluggasts oder eines nahestehenden Angehörigen innerhalb von 28 Tagen vor Ihrem Abreisedatum Erstattungen gewähren. Nahestehende Angehörige sind nach Definition ein Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Eltern, Stiefeltern, Pflegekinder, Stiefkinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Bruder/Schwester, Stiefbruder/-schwester, Schwiegervater/-mutter, Schwager/Schwägerin oder Schwiegersohn/-tochter. Wir können den Gesamtbetrag für alle Reisenden der Buchung erstatten. Um dies zu beantragen, wenden Sie sich bitte an den Partner-OTA, bei dem Sie gebucht haben, und geben Sie Folgendes an:

  • Ihre Flugbuchungsnummer;
  • Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen;
  • dokumentarische Beweise (Sterbeurkunde bei Tod eines Familienmitglieds bzw. Todesanzeige bei Tod eines Fluggastes der Buchung.);
  • Bestätigung der Kunden auf der Flugreservierung, die eine Erstattung wünschen.

Erstattungsanträge im Todesfall eines nahestehenden Angehörigen müssen vor Ihrem Reisedatum an den OTA, bei dem Sie gebucht haben, eingereicht werden.

Nein. Aufpreise für zusätzliche Dienstleistungen, die wir Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Reise anbieten, unterliegen zusätzlichen Gebühren am Flughafen, z. B. Check-in, Ausdruck Ihrer Bordkarte, Mitführen von zusätzlichem Gepäck gemäß den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair, denen Sie zum Zeitpunkt der Buchung zustimmen. Vermeiden Sie diese Gebühren, indem Sie online einchecken, Ihre Bordkarte ausdrucken bzw. herunterladen, bevor Sie zum Flughafen kommen, und die Freigepäckgrenzen und Größenbeschränkungen einhalten, die Sie zum Zeitpunkt der Buchung Ihres Flugtickets erworben haben.

Wenn Sie der Meinung sind, dass unberechtigterweise eine Gebühr erhoben wurde, können Sie hier eine Beschwerde einreichen.

  • Wenn Sie bei einem Partner-OTA gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, diese Services bis 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit auf der Ryanair Website anzufordern. Folgen Sie den Anweisungen hier, um einer bestehenden Buchung besondere Hilfeleistungen hinzuzufügen.
  • Nach dieser Frist und bis 12 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit müssen Fluggäste unsere Hotline für besondere Hilfeleistung anrufen (je nach Öffnungszeiten).
  • Falls Ihre Anfrage uns nicht bis 48 Stunden vor Abflug vorliegt, kann die erforderliche Hilfeleistung möglicherweise nicht mehr bereitgestellt werden, was sich nachteilig auf Ihre Reisepläne auswirken kann.
  • Um im Voraus gebuchte besondere Hilfeleistungen am Flughafen in Anspruch zu nehmen, sollten Fluggäste sich zwei Stunden vor ihrer Abflugzeit am Flughafenschalter für besondere Hilfeleistungen einfinden