Wenn Sie über einen der Partner-OTAs von Ryanair gebucht haben, müssen Sie diesen kontaktieren, um eine Erstattung für Ihre Buchung zu beantragen. Ryanair-Tickets sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Wenn Ihr Flug durchgeführt wurde und Sie die Reise nicht abgetreten haben, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung. Es können triftige Gründe gegen eine Reise vorliegen, aber unser Geschäftsmodell besagt, dass wir Personen, die die Reise nicht antreten, keine Erstattungen anbieten, da der von Ihnen gebuchte Sitzplatz ansonsten unbesetzt bliebe.
In seltenen Fällen, in denen Ryanair Ihren Flug annulliert, den Flug nicht angemessen gemäß dem Flugplan durchgeführt hat oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, haben Sie evtl. Anspruch auf Erstattung gemäß Verordnung (EG) 261/2004. Sie haben u. U. auch Anspruch auf Erstattung, wenn ein nahestehender Angehöriger, der nicht mitreist, innerhalb von 28 Tagen vor dem Datum des Flugs stirbt oder wenn ein gebuchter Mitreisender vor Ihrer Reise verstirbt.