Wir können in Ausnahmefällen im Trauerfall eines gebuchten Fluggasts oder eines nahestehenden Angehörigen innerhalb von 28 Tagen vor Ihrem Abreisedatum Erstattungen gewähren. Nahestehende Angehörige sind nach Definition ein Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Eltern, Stiefeltern, Pflegekinder, Stiefkinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Bruder/Schwester, Stiefbruder/-schwester, Schwiegervater/-mutter, Schwager/Schwägerin oder Schwiegersohn/-tochter. Wir können den Gesamtbetrag für alle Reisenden der Buchung erstatten. Um dies zu beantragen, wenden Sie sich bitte an den Partner-OTA, bei dem Sie gebucht haben, und geben Sie Folgendes an:
- Ihre Flugbuchungsnummer;
- Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen;
- dokumentarische Beweise (Sterbeurkunde bei Tod eines Familienmitglieds bzw. Todesanzeige bei Tod eines Fluggastes der Buchung.);
- Bestätigung der Kunden auf der Flugreservierung, die eine Erstattung wünschen.
Erstattungsanträge im Todesfall eines nahestehenden Angehörigen müssen vor Ihrem Reisedatum an den OTA, bei dem Sie gebucht haben, eingereicht werden.