Ich konnte aufgrund eines Trauerfalls nicht reisen. Erhalte ich eine Erstattung?

Falls ein Fluggast auf Ihrer Buchung oder ein unmittelbares Familienmitglied innerhalb von 10 Tagen vor Ihrem Abflug verstirbt, wenden Sie sich bitte an das Partner-OTA, bei dem Sie gebucht haben. In solchen Fällen haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein Guthaben im Wert Ihrer Flüge.

Das Guthaben kann für die Buchung von Reisen innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum verwendet werden und ist nicht übertragbar, nicht erstattungsfähig und kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Das Guthaben verfällt, wenn es nicht innerhalb von 12 Monaten genutzt wird.

Wenn der Hauptfluggast der Buchung verstirbt, muss sein Nachlassverwalter den Antrag im Namen des Verstorbenen einreichen.