FAQs – Visumerfassung

Alle Nicht-EU/EWR-Bürger müssen ihr Visumsdokument über die myRyanair-App hochladen. Das Hochladen ist obligatorisch. Fluggäste, deren Visumsdokument erfolgreich über die App verifiziert wurde, erhalten eine gültige Bordkarte und müssen diese nicht mehr am Flughafen vorlegen. Diese Anforderung stellt sicher, dass eine überprüfbare Aufzeichnung des Visumsdokuments geführt wird, um:

  • die Einhaltung der Einwanderungs- und Grenzkontrollanforderungen nachzuweisen;
  • damit bei der Beförderung von Fluggästen ohne gültige Reisedokumente keine Geldbußen, Strafen oder strafrechtliche Maßnahmen verhängt werden.

Derzeit unterstützte Reisedokumente:

Ein gültiges Visum (ICAO 9309 Compliant)

Eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Ein Reisepass.

Jeder Fluggast ist selbst dafür verantwortlich, dass er Reisedokumente mit sich führt, die den Anforderungen der Einwanderungsbehörden am Zielort entsprechen. Um die Einhaltung der Vorschriften zu vereinfachen, verlangt Ryanair eine obligatorische Überprüfung der Reisedokumente beim Online-Check-in.  Diese Option stellt sicher, dass eine Aufzeichnung des erforderlichen Visumsdokuments geführt wird, die bei potenziellen Problemen durch die Einwanderungs- oder Grenzkontrolle am Zielort erforderlich sein könnte. Damit wird nachgewiesen, dass die Dokumente zum Zeitpunkt der Abreise angemessen vorgelegt wurden, um Bußgelder und Strafen im Zusammenhang mit dem Transport eines Fluggasts ohne die erforderlichen Dokumente zu verhindern und um die strafrechtliche Durchsetzung zu vermeiden, falls die korrekten Dokumente bei der Ankunft nicht vorgelegt werden. Die hochgeladenen personenbezogenen Daten werden gemäß der Ryanair-Datenschutzrichtlinie von unserem vertrauenswürdigen Partner ICTS verarbeitet. 

Wenn Sie kein EU-/EWR-Bürger sind, müssen Sie möglicherweise vor der Reise eine von zwei Dokumentskontrollen durchführen:

1. Überprüfung des Visumsdokuments

Alle Fluggäste außerhalb der EU/des EWR müssen während des Check-in-Prozesses ihr Visum oder ihre Aufenthaltsgenehmigung (Visumsdokument) über die myRyanair-App verifizieren. Wenn die Überprüfung nicht online durchgeführt werden kann, müssen Sie den Ryanair-Check-in-Schalter am Flughafen aufsuchen, bevor Sie durch die Sicherheitskontrolle gehen. Falls diese Überprüfung nicht durchgeführt wird, ist das Boarding nicht gestattet. Sie können diesen Prozess beginnen, indem Sie in der App für Ihren Flug einchecken.

2. Verifizierung des Reisepasses

Staatsangehörige bestimmter Länder können anstatt der Visumsdokumentenprüfung während des Check-ins die Reisepass-Verifizierung in der App durchführen. Dieser Prozess ist nur verfügbar, wenn Ihr Reiseziel dies zulässt. Wenn Sie aus einem der unten aufgeführten Länder kommen und nicht in ein eingeschränktes Zielland fliegen, müssen Sie keine Überprüfung des Visumsdokuments durchführen:

  • Andorra
  • Antigua und Barbuda (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
  • Barbados (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
  • Brasilien
  • Brunei
  • Kanada
  • Chile (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
  • Kolumbien (visumfrei bis Schengen)
  • Costa Rica (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
  • Dominica
  • El Salvador
  • Grenada
  • Guatemala
  • Heiliger Stuhl (Vatikanstadt)
  • Honduras
  • Sonderverwaltungszone Hong Kong
  • Israel
  • Japan
  • Kiribati
  • Sonderverwaltungszone Macau
  • Malaysia (gilt nicht für Flüge nach Israel oder Serbien)
  • Marshallinseln
  • Mauritius (gilt nicht für Flüge nach Marokko oder Irland)
  • Mexiko (gilt nicht für Flüge in die Türkei)
  • Mikronesien
  • Fürstentum Monaco
  • Neuseeland
  • Nicaragua (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
  • Palau
  • Panama (gilt nicht für Flüge nach Marokko oder Serbien)
  • Paraguay (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
  • Peru
  • Saint Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • Saint Vincent
  • Samoa-Inseln
  • Seychellen
  • Singapur
  • Solomon Inseln
  • Südkorea
  • Taiwan (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
  • Tonga
  • Tuvalu
  • Ukraine (visumfrei nach Schengen und Irland)
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigte Staaten
  • Uruguay (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
  • Vanuatu
  • Venezuela (visumfrei nach Schengen)

Um diesen Dienst zu nutzen, stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass:

  • mindestens 6 Monate nach Ihrem geplanten Aufenthalt für Flüge von Schengen- in Nicht-Schengen-Regionen gültig ist;
  • mindestens 6 Monate nach Ihrem geplanten Aufenthalt für Flüge in Schengen-Regionen gültig ist.

Ein Fluggast kann möglicherweise sowohl seinen Reisepass als auch das Visumsdokument für dieselbe Buchung verifizieren, wenn die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. In diesem Fall müssen die Fluggäste beide Reisedokumente erfolgreich verifizieren, um eine gültige Bordkarte zu erhalten.

Es liegt in der Verantwortung jedes Reisenden, sicherzustellen, dass er über das richtige Visumsdokument für die Reise zu seinem Zielort verfügt. Im Falle eines Versäumnisses, bei der Ankunft am Zielort gültige Visumsdokument vorzulegen, können sowohl die Fluggesellschaft als auch der Fluggast mit rechtlichen Ansprüchen oder strafrechtlicher Verfolgung durch die Einwanderungs-, Grenzkontroll- und lokalen Strafverfolgungsbehörden konfrontiert werden. Durch das Hochladen Ihres Visumsdokuments in die Ryanair-App wird sichergestellt, dass das erforderliche Visumsdokument beim Boarding aufgezeichnet werden. Sollte vor der Vorlage bei der Einreisebehörde des Ziellandes ein unvorhergesehenes Ereignis eintreten, dient das hochgeladene Visumsdokument als Nachweis, dass der Fluggast zum Zeitpunkt der Abreise die erforderlichen Dokumente besaß.

Wenn Ihre Reise eine Überprüfung des Visumsdokuments erfordert, müssen Sie diese beim Online-Check-in hochladen, indem Sie diese Schritte über Ihre Ryanair-App ausführen:

  1. Rufen Sie Ihre Buchung ab, indem Sie Ihre Buchungsreferenz eingeben.
  2. Tippen Sie auf „Einchecken“ für Ihren Flug.
  3. Folgen Sie den Anweisungen und wählen Sie „Verifizierung starten“.
  4. Scannen Sie Ihren Reisepass, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
  5. Scannen Sie Ihr Reisedokument gemäß den Anweisungen auf dem Bildschirm.
  6. Warten Sie auf eine Antwort.

Wenn Sie den Online-Verifizierungsprozess nach drei Versuchen nicht abschließen können, weil Ihre Dokumente nicht unterstützt werden, ungültig sind oder falsch eingescannt wurden, werden Sie zwar eingecheckt, erhalten aber eine eingeschränkte Bordkarte, und Ihr Visumsdokument muss am Flughafen manuell überprüft werden. Wenn Sie Ihre Visumsdokument aus Gründen, die nicht mit Ryanair zusammenhängen, nicht online verifizieren (z. B. wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Dokumente nicht online zu verifizieren, oder wenn Sie die Verifizierung im Falle eines Fehlers nicht dreimal versuchen), werden Sie nicht eingecheckt. In diesem Fall müssen Sie am Flughafenschalter einchecken und die entsprechende Flughafen-Check-in-Gebühr gemäß unserer Gebührentabelle entrichten.

Sie erhalten eine sofortige Antwort:

  • DOKUMENT VERIFIZIERT: Ihr Reisedokument wurde erfolgreich verifiziert.
  • DOKUMENT ABGELEHNT: Ihr Reisedokument ist entweder für Reisen ungültig oder wird derzeit nicht unterstützt.
  • FEHLER BEIM SCANNEN DES DOKUMENTS: Bei der Verarbeitung des Reisedokuments ist ein Problem aufgetreten.

Das hochgeladene Visumsdokument wird von Ryanair 18 Monate lang aufbewahrt.

Wenn Ihre Visadokument in der App erfolgreich verifiziert wurde, wird auf Ihrer Bordkarte „DOKUMENT VERIFIZIERT“ angezeigt. Dies bedeutet, dass Sie eingecheckt sind und sich nicht mehr am Check-in-Schalter des Flughafens melden müssen.

Wenn Sie Ihre Dokumente nicht überprüfen können und eine Meldung „DOKUMENT ABGELEHNT“ oder „FEHLER BEIM SCANNEN DES DOKUMENTS“ erhalten (nachdem Sie mindestens dreimal versucht haben, Ihre Dokumente zu überprüfen) – aufgrund nicht unterstützter, ungültiger oder falsch gescannter Dokumente – werden wir die von Ihnen eingereichten Dokumente aufbewahren. In diesem Fall können Sie kostenlos am Flughafen einchecken, aber Sie müssen:

  • erneut versuchen, Ihr Visumsdokument zu überprüfen, wie in der App angegeben, oder
  • Ihr Visumsdokument zur manuellen Überprüfung am Check-in-Schalter des Flughafens vorlegen.

Wichtig: Um den Online-Check-in abzuschließen und eine Bearbeitung am Flughafen zu vermeiden, muss Ihr Visumsdokument vor Ihrer Ankunft am Flughafen erfolgreich in der App verifiziert werden.

Ja, aber nur, wenn die Online-Verifizierung fehlschlägt.

Von allen Nicht-EU/EWR-Bürgern wird erwartet, dass sie die Überprüfung des Visumsdokuments während des Online-Check-in-Prozesses über die myRyanair-App durchführen.

Warten Sie nicht auf die Kontrolle Ihres Visumsdokuments am Flughafen. Die Kontrolle von Reisedokumenten am Flughafen ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn die Online-Verifizierung versucht wurde, aber aus technischen Gründen fehlgeschlagen ist oder für Ihre Staatsangehörigkeit oder Route nicht unterstützt wird.

Wenn Sie beim Online-Check-in eine Fehlermeldung oder die Meldung erhalten haben, dass die Online-Verifizierung nicht verfügbar ist, müssen Sie dies tun:

  • Finden Sie sich mindestens 2 Stunden vor dem Abflug am Flughafen ein.
  • Gehen Sie zum Ryanair Check-in-Schalter, um Ihre Dokumente manuell überprüfen zu lassen.
  • Stellen Sie sicher, dass dies 40 Minuten vor dem Check-in geschieht.

Falls Ihre Reisedokumente bis zum Check-in-Schluss (d. h. 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug) nicht erfolgreich überprüft wurden, können Sie nicht reisen und erhalten keine Erstattung für den verpassten Flug. Alle Kontrollen der Reisedokumente – ob online oder manuell – müssen abgeschlossen sein, bevor Sie die Sicherheitskontrolle am Flughafen passieren. Bitte prüfen Sie Ihre Flugzeit und stellen Sie sicher, dass Sie genügend Zeit für diesen Vorgang einplanen.

Nach den Bestimmungen der Einwanderungsbehörde muss Ryanair eine manuelle Visumskontrolle am Flughafen durchführen, bevor Fluggäste, die ein Visum benötigen, an Bord unserer Flüge gehen dürfen. Um die Sicherheit Ihrer Dokumente zu schützen, haben Flughafenmitarbeiter keinen direkten Zugriff auf das hochgeladene Bild Ihres Visums.  Unsere Flughafenmitarbeiter führen eine manuelle Überprüfung Ihrer Visumdokumente durch und vergleichen diese mit der Kopie des Visums, das per myRyanair-App hochgeladen wurde. Diese Kontrolle erfolgt am Check-in-Schalter, wo Sie gebeten werden, die in Ihrer Buchung gespeicherten Kopien Ihres Reisepasses und Visums vorzulegen.

Ryanair bewahrt Kopien des hochgeladenen Visumsdokuments 18 Monate lang auf, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, Beschwerden zu bearbeiten, Rechtsansprüche zu verteidigen, Audits durchzuführen, behördliche Anforderungen zu erfüllen oder einwanderungsbezogene Anfragen zu beantworten.

Der Zugriff auf ein hochgeladenes Visumsdokument ist beschränkt auf:

  • Mitarbeiter der Einwanderungsabteilung von Ryanair;
  • Mitarbeiter der Rechtsabteilung von Ryanair, die Einwanderungsansprüche bearbeiten;
  • ausgewähltes IT-Personal für Systemadministrationszwecke;
  • das Datenschutzteam, das datenverarbeitungsbezogene Ansprüche bearbeitet.

Das Flughafenpersonal am Flugsteig und Check-in-Schalter hat keinen Zugriff auf die in der Ryanair-App hochgeladenen Reisedokumente, wie z. B. Visum oder Reisepässe.

Fluggäste, die ihr Visumsdokument erfolgreich über die myRyanair-App verifizieren, erhalten eine Bordkarte und sind von der Check-in-Gebühr am Flughafen befreit. Wenn Ihre Reisedokumente den Status „DOKUMENT ABGELEHNT“ oder „FEHLER BEIM SCANNEN DES DOKUMENTS“ erhalten, nachdem Sie mindestens dreimal versucht haben, sie zu überprüfen, werden Sie zwar abgefertigt, aber Ihre Reisedokumente müssen am Flughafen überprüft werden. In diesem Fall müssen Sie die Check-in-Gebühr am Flughafen nicht bezahlen. Wenn Sie jedoch nicht versucht haben, Ihre Reisedokumente vor Schließung des Online-Check-in-Fensters (d. h. 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit) über die App zu überprüfen, müssen Sie am Flughafen einchecken und die entsprechende Flughafen-Check-in-Gebühr gemäß unserer Gebührentabelle entrichten. 

Wenn Sie beim Check-in aufgefordert werden, ein Visum oder ein Aufenthaltsdokument hochzuladen und Ihr Dokument unten aufgeführt ist, folgen Sie den Anweisungen. Falls es nicht aufgeführt ist, Sie aber glauben, dass es Sie zu Reisen berechtigt, warten Sie auf das 5-Sekunden-Timeout auf dem Scan-Bildschirm und machen Sie dann manuell ein Foto Ihres Dokuments. Sie werden zwar eingecheckt, müssen Ihr Reisedokument jedoch am Flughafen vorlegen. Diese Dokumenttypen werden von unserem System nicht vollständig unterstützt, hindern Sie jedoch nicht, Ihren Flug wahrzunehmen.

Elektronische Visa (eVisas)

Anwendbar für: Marokko, Albanien, Jordanien, Ägypten, Türkei,

  • Nach 5 Sekunden werden Sie auf dem Scan-Bildschirm aufgefordert, manuell ein Foto Ihres Visums aufzunehmen.
  • Sie erhalten den Status „Abgelehnt“, werden aber trotzdem eingecheckt.
  • Es wird eine eingeschränkte Bordkarte ausgestellt.
  • Bringen Sie Ihr Originaldokument mit und gehen Sie mindestens 2 Stunden vor Abflug zum Check-in-Schalter, damit eine manuelle Überprüfung erfolgen und Ihnen eine Bordkarte ausgedruckt werden kann.

Biometrische Aufenthaltsgenehmigungen (Biometric Residence Permits, BRP) und biometrische Aufenthaltskarten (Biometric Residence Cards, BRC) für das Vereinigte Königreich.

Hinweis: BRPs gibt es ab dem 2. Juni 2025 nur noch digital.

  • Wenn Sie kein physisches BRP oder BRC haben, machen Sie auf einem anderen Gerät ein Foto der UKVI-Portalseite, auf der Ihr Einwanderungs-/Visumstatus angezeigt wird.
  • Sie erhalten den Status „Abgelehnt“, werden aber trotzdem eingecheckt.
  • Es wird eine eingeschränkte Bordkarte ausgestellt.
  • Bringen Sie Ihr Gerät mit und gehen Sie mindestens 2 Stunden vor Abflug zum Check-in-Schalter, damit eine manuelle Überprüfung erfolgen und Ihnen eine Bordkarte ausgedruckt werden kann.

Gruppenreiselisten

Genutzt von: Minderjährigen, die als Teil einer Schulgruppe zwischen Nicht-Schengen-Ländern in der EU reisen.

  • Wenn Sie keine Reisepassdaten eingeben, ist kein Online-Check-in möglich – Sie müssen am Flughafen einchecken.
  • Wenn Sie Reisepassdaten eingeben, gehen Sie wie gewohnt vor.
  • Machen Sie nach 5 Sekunden auf dem Scan-Bildschirm ein manuelles Foto der Gruppenreiseliste.
  • Sie erhalten den Status „Abgelehnt“, werden aber trotzdem eingecheckt.
  • Es wird eine eingeschränkte Bordkarte ausgestellt.
  • Gehen Sie mindestens 2 Stunden vor Abflug zum Check-in-Schalter, damit eine manuelle Überprüfung erfolgen und Ihnen eine Bordkarte ausgedruckt werden kann.

Verlängerungsbelege

Verwendet mit: abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigungen; hauptsächlich aus Italien und Frankreich

  • Machen Sie nach 5 Sekunden auf dem Scan-Bildschirm ein manuelles Foto Ihrer Erneuerungsquittung und Ihrer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis/-karte.
  • Sie erhalten den Status „Abgelehnt“, werden aber trotzdem eingecheckt.
  • Es wird eine eingeschränkte Bordkarte ausgestellt.
  • Gehen Sie mindestens 2 Stunden vor Abflug zum Check-in-Schalter, damit eine manuelle Überprüfung erfolgen und Ihnen eine Bordkarte ausgedruckt werden kann.

Digitaler Status im Vereinigten Königreich (eVisa)

  • Machen Sie nach 5 Sekunden auf dem Scan-Bildschirm ein Foto von der UKVI-Portalseite, auf der Ihr Einwanderungs-/Visumstatus angezeigt wird.
  • Sie erhalten den Status „Abgelehnt“, werden aber trotzdem eingecheckt.
  • Es wird eine eingeschränkte Bordkarte ausgestellt.
  • Gehen Sie mindestens 2 Stunden vor Abflug zum Check-in-Schalter, damit eine Überprüfung erfolgen und Ihnen eine Bordkarte ausgedruckt werden kann.

Seefahrtbuch (SID)

  • Machen Sie nach 5 Sekunden auf dem Scan-Bildschirm ein manuelles Foto Ihres Seemannsausweises und des Reisebriefs.
  • Sie erhalten den Status „Abgelehnt“, werden aber trotzdem eingecheckt.
  • Es wird eine eingeschränkte Bordkarte ausgestellt.
  • Gehen Sie mindestens 2 Stunden vor Abflug zum Check-in-Schalter, damit eine manuelle Überprüfung erfolgen kann und Sie Ihre Bordkarte erhalten.

Tipp:
Wenn Ihr Dokument oben aufgeführt ist und Ihr Upload abgelehnt wird, machen Sie sich keine Sorgen – Sie können trotzdem fliegen. Bringen Sie einfach das Originaldokument zum Check-in-Schalter am Flughafen, damit Ihre Dokumente geprüft und Ihnen eine Bordkarte ausgedruckt werden kann.