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Annullierte und umgebuchte Flüge
Umgebuchter Flug
Wir werden Sie per E-Mail, Push-Benachrichtigung oder gelegentlich per SMS-Textnachricht unter Verwendung der in Ihrer Buchung angegebenen Kontaktdaten kontaktieren. Alternativ können Sie Ihren Flugstatus über Meine Buchungen überprüfen.
Wenn Sie über einen externen Reiseanbieter gebucht haben, der uns Ihre korrekten Kontaktdaten (d. h. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) nicht mitgeteilt hat, können wir Sie möglicherweise nicht direkt über wichtige Änderungen informieren, die Ihren Flug betreffen. Weitere Einzelheiten finden Sie hier.
Wenn Ihr Flug umgebucht wurde, können Sie je nach Sachlage aus den folgenden Optionen wählen:
- Sie nehmen den umgebuchten Flug;
- Sie bitten um Umbuchung Ihres Fluges, zu vergleichbaren Transportbedingungen, zu Ihrem endgültigen Ziel: entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, sofern Sitzplätze verfügbar sind;
- Sie buchen Ihren Flug auf derselben Strecke kostenlos auf einen neuen Termin um;
- Sie beantragen eine Erstattung hier.
Wir versuchen, Kunden mindestens 90 Tage vor dem Hinflug oder baldmöglichst über einen umgebuchten Flug zu informieren.
Sie haben u. U. Anspruch auf Entschädigung oder Aufwandsentschädigung, wie im folgenden Hinweis zu Ihren Rechten gemäß EU-Verordnung 261/2004 dargelegt.
Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn:
- Die Umbuchung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen durch Ryanair ergriffen worden wären, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, politischer Unruhen, bestimmter Sicherheitsgründe, Wetterstörungen, Streiks oder Ausfälle oder Verzögerungen bei der Flugsicherung;
- Sie über die Umbuchung Ihres Fluges mehr als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug informiert wurden;
- Sie 14 bis 7 Tage vor der planmäßigen Abflugszeit über die Umbuchung informiert und Ihnen eine andere Flugverbindung angeboten wurde, sodass Sie nicht mehr als zwei Stunden vor dem eigentlichen Abflugtermin abfliegen und nicht mehr als vier Stunden später am endgültigen Ziel ankommen;
- Sie wurden weniger als 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Umbuchung informiert und Ihnen wurde eine andere Flugverbindung angeboten, sodass Sie nicht mehr als eine Stunde vor dem eigentlichen Abflugtermin abfliegen und nicht mehr als zwei Stunden später am endgültigen Ziel ankommen.
Sie haben ggf. Anspruch auf die folgende Versorgung:
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
- Zwei Telefonanrufe;
- Unterkunft im Hotel;
- Transport zwischen Flughafen und Unterkunft (Hotel oder ähnliches).
Sie müssen uns kontaktieren, bevor Sie einen alternativen Transport organisieren, damit wir die Möglichkeit haben, Ihnen zuerst entgegenzukommen. Sollte es uns nicht möglich sein, die oben genannte Versorgung zu organisieren, erstatten wir Ihnen Ihre angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen. Die Erstattung kann hier angefordert werden.
Annullierter Flug
Wenn Sie mindestens 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Stornierung Ihres Fluges informiert wurden, können Sie:
- Hier eine Erstattung beantragen;
- Um Umbuchung Ihres Fluges bitten, zu vergleichbaren Transportbedingungen, zu Ihrem endgültigen Ziel: entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, sofern Sitzplätze verfügbar sind;
- Ihren annullierten Flug auf derselben Strecke kostenlos auf einen neuen Termin umbuchen.
Wenn Sie weniger als 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Stornierung Ihres Fluges informiert wurden, können Sie:
- Hier Ihre Erstattung beantragen;
- Um eine Umbuchung Ihres Fluges bitten, zu vergleichbaren Transportbedingungen zu Ihrem endgültigen Ziel: entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, sofern Sitzplätze verfügbar sind;
- Ihren annullierten Flug auf derselben Strecke kostenlos auf einen neuen Termin umbuchen.
Sie haben u. U. Anspruch auf Entschädigung, wie im folgenden Hinweis zu Ihren Rechten gemäß EU-Verordnung 261/2004 dargelegt, um Ihre Ansprüche zur Kenntnis zunehmen.
Sie können Ihr Flugdatum (und/oder) Ihre Flugstrecke ändern, indem Sie auf „Meine Buchungen“ auf der Ryanair-Website oder -App gehen. Klicken Sie hier, um auf Ihre Buchung zuzugreifen und Ihren Flug umzubuchen.
Unsere Priorität ist es, sicherzustellen, dass Sie Ihr Reiseziel erreichen. Wenn keine geeigneten Ryanair-Flüge verfügbar sind, müssen Sie sich an uns wenden, bevor Sie alternative Vorkehrungen treffen, damit wir die Möglichkeit haben, Ihnen zuerst entgegenzukommen.
U. u. werden Sie gebeten, die Flüge selbst umzubuchen und Ihre Belege zur Erstattung Ihrer Kosten einzureichen.
Alle Extras wie Gepäckstücke, Sitzplätze oder andere Produkte, die Sie für Ihren Flug erworben haben, werden auf Ihre neue Flugbuchung übertragen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
Wenn Ihr gebuchtes Produkt auf dem neuen Flug nicht verfügbar ist, bieten wir Ihnen ein ähnliches Produkt (z. B. einen Sitzplatz desselben Typs) an. Bei Nichtverfügbarkeit haben Sie Anspruch auf eine Erstattung der ursprünglich von Ihnen bezahlten Gebühr.
Wenn Sie sich gegen einen Flug entscheiden, aber bereits Ihr Gepäck aufgegeben haben, werden Ihre Gepäckstücke entladen. Sie können sie an der Gepäckausgabe des Abflughafens abholen.
Versicherung
Bei Bedarf eines Versicherungsschreibens im Falle des Nichterscheinens zum Flug oder einer Reisebestätigung, klicken Sie bitte hier.
Bei Flugverspätung oder -stornierung können Sie eine Bestätigung für die Versicherung im PDF-Format anfordern. Kontaktieren Sie uns hier Diese wird an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie bei Ihrer Buchung angegeben haben.
Flugverspätung
Wenn wir nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass Ihr Flug mindestens zwei Stunden Verspätung hat und das Flugziel weniger als 1.500 km entfernt liegt (bzw. mind. drei Stunden bei Flügen innerhalb der EU mit mehr als 1.500 km Entfernung und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km), bieten wir Hilfe am Flughafen an, einschließlich einem Gutschein für Verpflegung und Erfrischungsgetränke. Sollte Ihre neue Abflugzeit infolge der Verspätung voraussichtlich am Tag nach der ursprünglichen Abreise (oder später) liegen, bieten wir Ihnen auch eine Hotelunterkunft und einen Transport zwischen Flughafen und Hotel an.
Sie müssen uns kontaktieren, bevor Sie einen alternativen Transport organisieren, damit wir die Möglichkeit haben, Ihnen zuerst entgegenzukommen. Sollte es nicht möglich sein, die oben genannte Versorgung zu organisieren, erstatten wir Ihnen Ihre angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen, deren Erstattung hier angefordert werden kann.
Darüber hinaus können Sie ggf. aus den folgenden Optionen wählen:
- Sie treten Ihren ursprünglichen Flug zur neuen Abflugzeit an;
- Sie beantragen eine Umbuchung Ihres Fluges zu vergleichbaren Transportbedingungen zu Ihrem endgültigen Ziel: entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, sofern Sitzplätze verfügbar sind;
- Sie buchen Ihren Flug auf derselben Strecke kostenlos auf einen neuen Termin um.
Wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt und Sie sich gegen eine Reise entscheiden, können Sie eine Erstattung Ihres Fluges beantragen und gegebenenfalls einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt beantragen. Sie können dies hier beantragen.
Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung gemäß Richtlinie EU261. Bitte lesen Sie die EU-Verordnung 261/2004, um Ihre Ansprüche zur Kenntnis zu nehmen.
EU-261 Fluggastrechte
Im Falle einer Flugverspätung oder Flugannullierung bemühen wir uns, die Auswirkungen dieser Umstände so gering wie möglich zu halten. Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zu Ihren Ansprüchen sowie Anweisungen zur Erstattung von Aufwendungen und zum Einfordern von Entschädigungen.
Falls Ihr Flug sich verspätet oder annulliert wird und Sie sich für eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug entschieden haben, haben Sie möglicherweise folgende Ansprüche:
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
- Zwei Telefonanrufe bzw. E-Mails;
- Eine angemessene Unterbringung im Hotel, falls eine bzw. mehrere Übernachtungen erforderlich werden;
- Einen angemessenen Transport zwischen Flughafen und der Unterbringungsmöglichkeit (Hotel oder ähnliches).
* Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Ansprüche nicht zutreffen, wenn Sie sich entscheiden, zu einem späteren Zeitpunkt umgebucht zu werden oder wenn Sie eine Erstattung beantragen möchten.
Die Verordnung EU261 legt gemeinsame Vorschriften für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen fest.
Die Verordnung EU261 gilt für Fluggäste, die aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum abfliegen bzw. dorthin einreisen.
Ausgleichszahlungen werden anhand der folgenden Entfernungen zwischen den Abflug- und Zielflughäfen bestimmt:
- 250 € bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger; oder
- 400 € bei allen Flügen innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1.500 km sowie bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km; oder
- 600 € bei allen Flügen außerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 3.500 km.
Für Fluggäste, die einen Antrag auf Erstattung der Reise-/Transport-/Erfrischungskosten einreichen oder Entschädigungsansprüche geltend machen möchten, da sich die Ankunftszeit Ihres Fluges durch Annullierung oder Verspätung um mehr als 3 Stunden verzögert hat, steht folgender Link zum EU261 Formular für Entschädigungsansprüche zur Verfügung.
Wir werden uns bemühen, Ihren Antrag innerhalb von 10 Tagen zu bearbeiten.
- Falls Ryanair keinen Einfluss auf die Verspätung oder Annullierung des Fluges hat (außergewöhnliche Umstände, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären);
- Wenn Sie mehr als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflugdatum über eine Flugannullierung informiert wurden;
- Wenn Ihr Flug zwar Verspätung hatte, die Verspätung am Ziel jedoch weniger als 3 Stunden beträgt.