Reisedokumente

Bei Reisen mit Ryanair akzeptieren wir in der Regel zwei Ausweisarten;

  • Einen gültigen Reisepass;
  • Einen gültigen Personalausweis.

Wir akzeptieren weder Führerschein noch Geburtsurkunde, unabhängig vom Reiseziel. Es liegt in der Verantwortung jedes Fluggastes, einen Lichtbildausweis mitzuführen, der unseren Anforderungen und den Anforderungen der zuständigen Einwanderungsbehörde entspricht.

Die Vorschriften variieren je nach Reiseziel. Bitte prüfen Sie diese vor der Reise.

Um Ihren Reiseablauf zu optimieren und erforderliche Visumdokumente zu speichern, führen wir die Möglichkeit ein, die erforderlichen Visumdokumente während des Check-in-Prozesses über unsere App hochzuladen. Dies zeigt, dass Sie zum Zeitpunkt der Abreise die richtigen Dokumente mit sich geführt haben, um Bußgelder oder strafrechtliche Sanktionen für Reisen ohne die erforderlichen Dokumente zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

Wenn diese Option für Ihren Flug jedoch nicht verfügbar ist, müssen Sie Ihre Reiseunterlagen am Ryanair Check-in-Schalter kontrollieren lassen.

Alle personenbezogenen Daten, die Sie und andere zu Ihrer Buchung hochgeladen haben, werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von Ryanair verarbeitet. Visumdokumente sind 24 Stunden lang auf Ihrem Konto verfügbar und werden von Ryanair 18 Monate lang gespeichert.

Abhängig von Ihrer Nationalität und Ihrem Flugziel kann für die Reise ein Visum erforderlich sein.

Nicht-EU-/EWR-Bürger müssen ihre Reiseunterlagen am Ryanair Check-in-Schalter zur Überprüfung von Visa/Dokumenten vorzeigen und abstempeln lassen, bevor sie die Sicherheitskontrolle am Flughafen passieren. Auf Ihrer Bordkarte ist vermerkt, für welche Flugstrecken diese obligatorische Visums-/Dokumentenkontrolle erforderlich ist.

Bürger aus Nicht-EU/-EWR-Ländern sind hierzu verpflichtet, um zu gewährleisten, dass sie die Bestimmungen der Einwanderungsbehörden einhalten. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.

Staatsangehörige der unten aufgeführten Länder können während des Check-in-Prozesses die Überprüfung des Reisepasses über unsere App anstelle der Visumskontrolle durchführen.

Berechtigte Länder für die Online-Reisepasskontrolle:

  • Argentinien
  • Antigua und Barbuda, außer bei Flügen nach Marokko
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas, außer bei Flügen nach Marokko
  • Barbados, außer bei Flügen nach Marokko
  • Brasilien
  • Kanada
  • Chile, außer bei Flügen nach Marokko
  • Costa Rica, außer bei Flügen nach Marokko
  • Hongkong
  • Japan
  • Macao S.A.R.
  • Malaysia, außer bei Flügen nach Israel oder Serbien
  • Mauritius, außer bei Flügen nach Marokko oder Irland
  • Mexiko, außer bei Flügen in die Türkei
  • Neuseeland
  • Nicaragua, außer bei Flügen nach Marokko
  • Panama, außer bei Flügen nach Marokko oder Serbien
  • Paraguay, außer bei Flügen nach Marokko
  • Singapur
  • Südkorea
  • Taiwan, außer bei Flügen nach Marokko
  • VAE
  • Vereinigte Staaten
  • Uruguay, außer bei Flügen nach Marokko

Um diesen Dienst zu nutzen, stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass:

  • mindestens 6 Monate nach Ihrem geplanten Aufenthalt für Flüge von Schengen- in Nicht-Schengen-Regionen gültig ist;
  • mindestens 6 Monate nach Ihrem geplanten Aufenthalt für Flüge in Schengen-Regionen gültig ist.

Wenn die Reisepasskontrolle jedoch nicht verfügbar ist, müssen Sie zur Visumskontrolle am Flughafen gehen.

Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wurde und Sie eine Klärung benötigen, kehren Sie bitte zur Visumskontrolle am Flughafen zurück. Der Mitarbeiter des Ticketschalters wird sich für weitere Unterstützung an die Einwanderungsabteilung von Ryanair wenden.

Ja. Wir empfehlen allen Fluggästen, mehr Zeit für die Visumkontrolle am Flughafen einzuplanen. Die Check-in- und Visums-/Dokumenten-Schalter öffnen mindestens 2 Stunden vor Ihrer Abflugzeit und schließen strikt 40 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit. Wenn Sie vor Ablauf dieser Frist noch keine Visumskontrolle durchgeführt haben, dürfen Sie nicht reisen und haben keinen Anspruch auf eine Erstattung des verpassten Fluges.

Alle Visumskontrollen müssen vor der Reise durch die Sicherheitskontrolle des Flughafens durchgeführt werden. Sie sollten Ihre Abflugzeit überprüfen und sicherstellen, dass Sie für diese Visumskontrollen ausreichend Zeit eingeplant haben.

Jedes Land hat bestimmte Vorschriften für Minderjährige, die ohne Begleitung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten reisen, und welche Dokumente erforderlich sind. Es liegt in der Verantwortung jedes Fluggastes, sicherzustellen, dass diese spezifischen Dokumentanforderungen vollständig erfüllt werden.

Welche Dokumente für Minderjährige, die innerhalb der EU reisen, benötigt werden, finden Sie hier. Sie können auch die Visa- und Reisepassvorschriften in Erfahrung bringen, indem Sie sich an das Konsulat oder die Botschaft des Landes wenden, in das Sie reisen.

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, benötigen Sie einen gültigen vorläufigen Reisepass, der von der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Landes ausgestellt wurde, um nach Hause zurückzukehren. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständige Botschaft oder Ihr Konsulat.

Gehen Sie am Flughafen zum Ryanair Check-in-Schalter. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, stellen wir Ihnen eine Bordkarte aus.

Nein, sobald Sie eingecheckt haben, können Sie Ihre Reisedokumente nicht mehr online ändern. Bitte kontaktieren Sie uns, um Ihre neuen Reisedokumente zu registrieren.

Auf Ihren Hin- und Rückflügen akzeptieren wir keine unterschiedlichen Reisedokumente. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Reisedokument verloren gegangen ist/gestohlen wurde und ein von der Regierung ausgestelltes vorläufiges Dokument für eine Ihrer Reisen verwendet werden muss.

Aus Sicherheitsgründen müssen Vor- und Nachname auf Ihrer Buchung mit den Namen auf Ihrem/Ihren Reisedokument(en) übereinstimmen.

Für Flugbuchungen benötigen wir keinen zweiten Vornamen oder Doppelnamen.

Informationen darüber, wie Sie einen Namen in Ihrer Buchung ändern können, finden Sie in unseren FAQs zur Namensänderung hier.

Sie benötigen eine UK ETA, wenn Sie:
• Staatsangehöriger eines Landes sind, für das bei der Einreise in das Vereinigte Königreich kein Visum erforderlich ist (dies gilt beispielsweise für
EU-Bürger).
• für einen Kurzaufenthalt (bis zu sechs Monate) in das Vereinigte Königreich reisen.
• kein Visum für das Vereinigte Königreich, keine biometrische Aufenthaltsgenehmigung (BRP) oder keine biometrische Aufenthaltskarte
(BRC) besitzen.
Britische und irische Staatsangehörige benötigen keine ETA.
Überprüfen Sie, ob Ihre Staatsangehörigkeit für eine ETA berechtigt ist, und beantragen Sie diese hier.