2. ATA-Verpflichtungen – TAD

2.1 Ryanair ermächtigt zugelassene Einzelhandels-Reisebüros („ATA“), Ryanair-Flugservices ausschließlich über TAD offline zu vertreiben, unter der strikten Voraussetzung, dass diese sich verpflichten, zustimmen und sicherstellen, dass:

(a) alle über TAD vorgenommenen Ryanair-Flugbuchungen nur offline erfolgen.

(b) sie keinen Zugang zu Angebotstarifen von Ryanair haben und diese weder anzeigen noch zum Verkauf anbieten dürfen.

(c) der tatsächliche Preis von Ryanair-Flugservices, sofern von dem ATA angezeigt, jederzeit klar und transparent als separater Kostenbestandteil zu allen anderen zusätzlichen Gebühren und/oder Zuschlägen und/oder Ermäßigungen angezeigt wird.  Zur Klarstellung sei angemerkt, dass alle mit dem ATA-Paket verbundenen Gebühren und/oder Zuschläge und/oder Ermäßigungen klar und transparent dargestellt werden müssen und nicht in einer Weise beschrieben werden dürfen, die den Endnutzer täuscht oder ihn zu der Annahme verleitet, es handele sich um direkte oder indirekte Gebühren und/oder Zuschläge und/oder Ermäßigungen von Ryanair.

(d) das ATA für zusätzliche Services und Produkte (einschließlich einer ATA-Buchungsgebühr, Preisbindung, Reiseversicherung usw.) eine Gebühr erheben und diese bewerben kann, unter der strikten Voraussetzung, dass die angebotenen Produkte und Services die Ryanair Group und/oder das Geschäftsmodell von Ryanair nicht herabwürdigen oder diesen entgegenwirken.  Zur Klarstellung sei angemerkt, dass ein „Stornoschutz“ (einschließlich der Weiterleitung von Ansprüchen an Unternehmen für Forderungsmanagement) oder „Premium-Kundenservice“, sofern ein solcher Service für Ryanair Flüge nicht existiert, strengstens untersagt ist.

(e) die Weiterleitung von Ansprüchen an Unternehmen für Forderungsmanagement strengstens untersagt ist.

(f) bevor ein Fluggast Ryanair-Flugservices erwirbt, das ATA verpflichtet ist:

(i) Fluggäste auf die aktuelle Version der Nutzungsbedingungen von Ryanair, die jeweiligen Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften der Ryanair Group, die Datenschutzrichtlinie von Ryanair und alle anderen relevanten Richtlinien aufmerksam zu machen, die von Zeit zu Zeit auf der Ryanair Website präsentiert werden (die „Richtlinien von Ryanair“) und die Annahme dieser Bedingungen durch den Passagier zu erhalten;

(ii) sicherzustellen, dass Fluggäste wissen, welche Daten an Ryanair weitergegeben werden, und sie auf klare und transparente Weise auf die folgenden Bedingungen aufmerksam zu machen sowie deren Akzeptanz durch die Fluggäste zu erhalten:

(A) um Buchungen bei Ryanair zu verwalten (und online einzuchecken), müssen sich Fluggäste bei ihrem myRyanair-Konto anmelden oder ein Konto erstellen.

(B) dass Zahlungsinformationen nur von dem ATA verarbeitet werden und Ryanair keine Zahlungsdetails des Fluggastes erhält oder verarbeitet (außer um zu bestätigen, dass der Fluggast eine Erstattung erhalten hat, sofern diese fällig ist), die der Fluggast dem ATA in Bezug auf diese bestimmte Buchung zur Verfügung stellt, es sei denn, der Fluggast stellt diese Zahlungsdetails Ryanair direkt zur Verfügung.  ATA bearbeiten alle dem Fluggast zustehenden Erstattungen im Zusammenhang mit den gemäß diesen für TAD geltenden Bedingungen für erworbene Ryanair-Flugservices&Cs.  Ryanair will process any refunds due to the passenger for any purchases made directly by the passenger on the Ryanair Website;

(C) dass Ryanair das ATA in die gesamte Korrespondenz mit Fluggästen in Bezug auf Ryanair-Flugservices, die im Zusammenhang mit diesen für TAD geltenden Bedingungen bereitgestellt werden, einbeziehen wird&Cs;

(D) Fluggästen einen Nachweis über die Erstattung des Flugpreises durch das ATA an Ryanair bereitzustellen.

(E) dass einige Teile der Richtlinien von Ryanair durch deren Vereinbarung, ihren Flug über ein ATA zu erwerben, ersetzt werden.

Sollte das ATA diese Klauseln nicht einhalten, befreit dies Ryanair von allen Verlusten, Schäden oder Rechtskosten, die Ryanair dadurch entstehen.

(g) das ATA übermittelt Ryanair die genauen Kontaktdaten von Fluggästen (E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Postanschrift), die dem ATA gegenüber während der Buchung angegeben wurden.

(h) das ATA leitet sämtliche Anfragen zu PRM (Personen mit eingeschränkter Mobilität) und/oder Familiensitzplätzen (oder jegliche Anfragen ähnlicher Art, die bei Nichtbeantwortung eine Haftung für eine der Parteien nach sich ziehen könnten) direkt an Ryanair weiter.

(i) Fluggäste müssen ein myRyanair-Konto erstellen, um einzuchecken und um ihre Bordkarte zu erhalten. Beim Einchecken muss der Fluggast die Einhaltung der erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsprotokolle bestätigen. Das ATA wird geeignete Maßnahmen ergreifen, damit es nicht in den Besitz der vertraulichen myRyanair-Kontodaten der Fluggäste kommt.

(j) das ATA bezahlt an Ryanair den vollen Preis, der für die vom Fluggast ausgewählten und von Ryanair erbrachten Flugservices an Ryanair zu bezahlen ist.  Nach Eingang der Zahlung erhält der Fluggast eine Bestätigungs-E-Mail von Ryanair, die auch an die E-Mail-Adresse des ATA gesendet wird.

(k) das ATA zahlt an Ryanair zusätzlich zum vollen Preis der Ryanair-Flugservices auch alle anfallenden Kartenbearbeitungsgebühren.

(l) Es ist strengstens untersagt, Rückbuchungen vorzunehmen, um Erstattungen oder andere Mittel zu beanspruchen.

(m) ATA gelten als „Veranstalter“ im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen („Pauschalreiserichtlinie“) und aller in einem EU-Mitgliedsstaat geltenden Umsetzungsgesetze in der jeweils gültigen Fassung („Gesetzgebung für Pauschalreisen“).  ATA übernehmen als „Veranstalter“ die gesamte Haftung und Verantwortung gemäß der geltenden Gesetzgebung für Pauschalreisen.  Sollte Ryanair entgegen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für TAD eine derartige Haftung oder Verantwortung als „Veranstalter“ auferlegt werden, wird der Anbieter alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und Ryanair vollständig von jeglicher Haftung und allen Kosten freistellen, die Ryanair entstehen.

(n) Für den Fall, dass Ryanair aufgrund der Art und Weise, in der das ATA die Flüge von Ryanair vermarktet hat, gemäß geltenden Vorschriften und Übereinkommen zu Fluggastrechten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und das Montrealer Übereinkommen von 1999, und/oder das Gesetz für Pauschalreisen (zusammen „Fluggastrechtsverordnung“) haftbar gemacht wird, wird das ATA alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und Ryanair vollständig von jeglicher Haftung und allen Kosten freistellen, die Ryanair entstehen.

(o) Wenn ein Flug der Ryanair-Gruppe, für dessen Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für TAD gelten, storniert wird oder eine wesentliche Änderung erfährt und der Fluggast eine Erstattung wünscht, kann das ATA oder der Fluggast eine Erstattung bei Ryanair anfordern. Ryanair erstattet den Betrag über die Karte, die für die Buchung verwendet wurde. In Fällen, in denen das ATA eine eigene Karte zur Bezahlung der Buchung verwendet hat, muss das ATA sicherstellen, dass der Fluggast den vollständigen Bargeldbetrag innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Erstattung von Ryanair erhält. Das ATA speichert den externen Nachweis über die Erstattung an den Fluggast in Form von Screenshots der Bankauszüge der ATA-Bank.  Ryanair kann vom ATA einen Nachweis über die Erstattung verlangen, dem innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Anfrage von Ryanair nachzukommen ist. 

(p) ATA dürfen TAD-Konten und/oder die Website Ryanair.com nicht nutzen, um Ryanair-Flugservices online zu vermarkten oder zum Verkauf anzubieten oder um Dritten den Online-Verkauf oder das Online-Angebot zum Verkauf (ob direkt oder indirekt) zu ermöglichen, zu gestatten oder zu unterstützen.

(q) Alle Buchungen über das TAD-Konto unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für TAD.