Medizinische Geräte
Sie können Ihre medizinischen Geräte kostenlos mit an Bord nehmen, zusätzlich zu Ihrem kleinen persönlichen Gepäckstück, vorbehaltlich der vorab erfolgten Genehmigung durch unser Team für besondere Hilfeleistung.
Wenn Sie eine spezielle medizinische Vorrichtung an Bord bringen oder verwenden möchten, müssen Sie uns kontaktieren. Sie entscheiden in jedem Fall, ob Ihre Anfrage genehmigt werden kann und erteilt Ihnen die entsprechende Genehmigung zur Mitnahme des Gerätes.
Duty Free
Eine Duty-free-Tasche mit Duty-free-Artikeln ist zusätzlich zu Ihrem Handgepäck in der Kabine erlaubt.
Drohnen / Quadrocopter
- Diese Geräte sind im Frachtraum nicht erlaubt.
- Sie dürfen in der Kabine mitgeführt werden, sofern sie die Maße für Handgepäck nicht überschreiten und die Lithiumbatterie eine Kapazität von 100 Wh nicht übersteigt.
- Batterien mit einer Kapazität von über 100 Wh für Drohnen oder Quadrocopter dürfen nicht an Bord mitgeführt werden.
Fallschirme / Gleitschirmflieger
- Eine selbstaufblasende Schwimmweste mit zwei Kohlendioxid-Zylindern (plus zwei Ersatzzylindern) ist ebenfalls zugelassen und kann entweder in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck befördert werden.
- Bitte beachten Sie: Fluggäste, die vom Flughafen Wien-Schwechat abfliegen, müssen ihre Schwimmwesten beim Check-in anmelden.
- Eine Lawinenrettungsausrüstung mit einem Nitrogen-/Druckluftzylinder kann entweder im aufgegebenen Gepäck oder als Handgepäck mitgenommen werden.
- Fallschirme jeglicher Art, Freizeit- oder Sportgegenstände oder Gleitschirmflieger (auch als „Baldachine“ bezeichnet) können als aufgegebenes oder Handgepäck befördert werden, vorbehaltlich der Standardbeschränkungen für Größe und Gewicht.
- Diese Gegenstände können eine Hilfs- oder Notfall-Schirm und eine barometrische mechanische Aktivierungsvorrichtung (automatischer Auslöser) enthalten.
- Der Fallschirm darf keine Pyrotechnik oder Rauchpatronen enthalten, wir können dieses Zubehör nicht im Flugzeug transportieren.
Elektronische Geräte und Ersatz-Lithiumbatterien (nur in der Kabine)
Zulässige elektronische Geräte
Sie dürfen bis zu 15 persönliche elektronische Geräte zur persönlichen Nutzung in der Kabine mitführen, darunter beispielsweise Smartphones, Tablets, Laptops, Kameras, tragbare Spielkonsolen und Kopfhörer.
Ersatz-Lithiumbatterien und Powerbanks
Sie dürfen insgesamt bis zu 20 Ersatz-Lithiumbatterien mitführen, wobei jede einzelne eine Kapazität von 100 Wh nicht überschreiten darf. Die Anzahl der Powerbanks ist auf maximal 2 pro Passagier begrenzt und sie sind in der Gesamtmenge von 20 Ersatzbatterien enthalten. (z. B. 2 Powerbanks + 18 Ersatz-Lithiumbatterien).
Anforderungen an den Batterieschutz
Alle Lithium-Ersatzbatterien müssen einzeln durch eine der folgenden Methoden geschützt werden, um Kurzschlüsse zu verhindern: Platzierung in der Originalverpackung, oder Isolieren freiliegender Anschlüsse (z. B. mit Klebeband), oder Jede Batterie in einen separaten Plastikbeutel oder eine Schutzhülle legen.
Beförderungsbeschränkungen
Ersatz-Lithiumbatterien und Powerbanks müssen am Körper oder in der unter dem Vordersitz verstauten Handgepäcktasche mitgeführt werden. Sie dürfen nicht im Handgepäck in den Gepäckfächern über den Sitzen verstaut werden.
Geräte oder Batterien mit einer Kapazität von mehr als 100 Wh sind weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
Powerbanks und Ersatz-Lithiumbatterien dürfen:
Nicht im Handgepäck in den Gepäckfächern über den Sitzen verstaut werden;
Müssen am Körper des Passagiers oder in der unter dem Vordersitz verstauten Kabinentasche mitgeführt werden;
100 Wh unter keinen Umständen überschreiten.
Powerbanks dürfen weder an Bord noch während des Fluges aufgeladen werden (z. B. eine Powerbank, die eine andere auflädt).
Powerbanks dürfen zum Aufladen persönlicher elektronischer Geräte verwendet werden, außer während des Rollens, des Starts und der Landung oder wenn die Besatzung etwas anderes anordnet.
Smart Bags als Aufgabegepäck
- Smart Bags mit nicht entfernbaren Batterien dürfen nicht im Frachtraum befördert werden.
- Damit Smart Bags im Frachtraum transportiert werden können, muss die Batterie entfernt und Folgendes beachtet werden:
- Der Fluggast muss die Batterie in der Kabine mitführen.
- Die Akkuleistung der Batterie darf 100 Wh nicht überschreiten.
- Die Batterie muss vor Beschädigung geschützt werden.
- Die Batterie darf nicht im Gepäckfach über dem Sitz verstaut werden.
- Die Batterie muss in Ihrem kleinen Handgepäckstück unter dem Vordersitz verstaut oder an Ihrem Körper mitgeführt werden.
Smart Bags in der Kabine
- Smart Bags mit nicht entfernbaren Batterien über 2,7 Wh sind an Bord nicht erlaubt.
Damit Smart Bags in der Kabine befördert werden können:
- Wenn die Batterie entfernt werden kann:
- muss sie entfernt werden und in Ihrem kleinen Handgepäckstück unter dem Vordersitz verstaut oder an Ihrem Körper mitgeführt werden.
- Die Akkuleistung der entfernten Batterie darf 100 Wh nicht überschreiten.
- Wenn die Batterie nicht entfernt werden kann:
- Die Akkuleistung darf 2,7 Wh nicht überschreiten.