Elektrische Rollstühle und Elektromobile

Wenn Sie bereits bei der Buchung Ihres Fluges online angegeben haben, dass Sie mit einem elektrischen Rollstuhl/Elektromobil reisen, erhalten Sie anschließend eine E-Mail, in der wir Sie um die Daten Ihrer Mobilitätshilfe bitten.

Sie können die Ausrüstung auch über das untenstehende Online-Formular oder über unser spezielles Unterstützungsteam hinzufügen.

Formular für elektronische Mobilitätshilfen

  • Marke
  • Gewicht
  • Batterie-/Akkutyp
  • Größenabmessungen, einschließlich der niedrigsten zusammengeklappten Höhe des Rollstuhls

Wenn Ihre Mobilität eingeschränkt ist, sind Sie berechtigt, zwei Mobilitätshilfen sowie alle medizinischen Geräte, die Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts benötigen, kostenlos mit ins Flugzeug zu nehmen

Aufgrund von Platzbeschränkungen können wir nur zwei Elektrorollstühle oder Elektromobile pro Flug akzeptieren, daher empfehlen wir, bei der Buchung zusätzliche Ausrüstung zu buchen.

Die Fluggäste werden gebeten, die Gebrauchsanweisung zum Flughafen mitzubringen.

Aus Sicherheitsgründen müssen elektrische Rollstühle/Elektromobile den folgenden Anforderungen entsprechen, um zur Beförderung zugelassen zu werden.

  • Die Abmessungen dürfen im zusammengeklappten Zustand 81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe) nicht überschreiten. Größenbeschränkungen für Rollstühle/Elektromobile sind auf die maximalen Abmessungen der Türöffnung des Flugzeugs zurückzuführen.
  • Rollstühle/Elektromobile mit einem Gewicht über 150 kg müssen vorab genehmigt werden und werden ohne eine solche nicht zur Beförderung entgegengenommen.

Lithium-Ionen-Batterien

Wenn die mit Lithium-Ionen-Batterien betriebene Mobilitätshilfe eine Batterie enthält, die sicher am Gerät befestigt ist:

  • Die Batterie muss im Gerät verbleiben, sicher und isoliert angebracht sein, damit sie nicht unbeabsichtigt aktiviert wird.
  • Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Wattstunde (Wh).
  • In der Kabine dürfen maximal eine Ersatzbatterie mit höchstens 300 Wh ODER zwei Ersatzbatterien mit jeweils nicht mehr als 160 Wh mitgeführt werden.
  • Wenn die eingebaute Batterie aus der Mobilitätshilfe entfernt und in der Kabine mitgeführt wird, zählt sie zur zulässigen Anzahl an Ersatzbatterien, und es gelten Beschränkungen hinsichtlich der Wh.

Wenn die mit Lithium-Ionen-Batterien betriebene Mobilitätshilfe eine Batterie enthält, die nicht sicher am Gerät befestigt ist, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Die Batterie muss gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Besitzers entfernt werden.
  • Entfernte Batterien müssen vor einem Kurzschluss geschützt werden (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Anschlüsse).
  • Um Schäden zu vermeiden, sollten die Batterien einzeln in einer Schutztasche aufbewahrt und in die Kabine mitgenommen werden.
  • Für Batterien, die aus der Mobilitätshilfe entfernt und in die Kabine mitgenommen werden:
    • Wenn das Gerät eine einzelne Batterie enthält, darf diese 300 Wh nicht überschreiten.
    • Wenn das Gerät zwei Batterien enthält, dürfen diese jeweils 160 Wh nicht überschreiten.
  • In der Kabine darf eine Lithium-Ionen-Ersatzbatterie mit maximal 300 Wh ODER zwei Ersatzbatterien mit maximal 160 Wh mitgeführt werden.
  • Wenn die eingebaute Batterie aus der Mobilitätshilfe entfernt und in der Kabine mitgeführt wird, zählt sie zur zulässigen Anzahl an Ersatzbatterien.

Trockenbatterien / Gel-Batterien / Auslaufsichere Batterien

Wenn die mit einer Trockenbatterie / Gel-Batterie / auslaufsicheren Batterie betriebene Mobilitätshilfe eine Batterie enthält, die sicher am Gerät befestigt ist:

  • Die Batterie muss im Gerät verbleiben, sicher und isoliert angebracht sein, damit sie nicht unbeabsichtigt aktiviert wird.
  • Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Wattstunde (Wh).

Wenn die mit einer Trockenbatterie / Gel-Batterie / auslaufsicheren Batterie betriebene Mobilitätshilfe eine Batterie enthält, die nicht sicher am Gerät befestigt ist:

  • Die Batterie muss gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Besitzers entfernt werden.
  • Die entfernte Batterie muss vor einem Kurzschluss geschützt werden (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Anschlüsse).
  • Die entfernte Batterie muss in einer stabilen Verpackung aufbewahrt werden, die im Frachtraum gesichert sein muss.
  • Es darf maximal eine Ersatzbatterie in die Kabine mitgenommen werden.
  • Die Gewichtsbegrenzung von 32 kg für einzelne Gegenstände gilt nicht für Mobilitätshilfen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung für Mobilitätshilfen, da die Haftung von Fluggesellschaften nach dem Montrealer Übereinkommen von 1999 auf 1.519 Sonderziehungsrechte (etwa 1.800 €) beschränkt ist. Mithilfe unseres Formulars für die Sondererklärung über das Interesse an der Zustellung am Zielort können Kunden für ihre Mobilitätshilfen die Sondererklärung abgeben, wodurch die Haftungssumme auf 2.262 Sonderziehungsrechte (ca. 2.600 €) steigt. Ryanair behält sich das Recht vor, eine Gebühr für die Abgabe einer solchen Sondererklärung zu erheben.

Im unglücklichen Fall, dass Ihre Mobilitätshilfe (Rollstuhl, Elektromobil, Gehhilfe) verloren gegangen ist, sich verspätet hat oder beschädigt wurde, müssen Sie sich an das Fundbüro an Ihrem Ankunftsflughafen wenden. Dort erhalten Sie eine Schadenanzeige (Property Irregularity Report; PIR) mit einem 10-stelligen Aktenzeichen, mit dem Sie überprüfen können, ob es neue Informationen zur Nachverfolgung Ihrer Mobilitätshilfe gibt.

Sobald Sie Ihre Mobilitätshilfe an Ihrem Ankunftsflughafen als beschädigt/verspätet/verloren gemeldet und eine Schadenanzeige (Property Irregularity Report; PIR) erhalten haben, können Sie einen Anspruch bei Ryanair geltend machen. Dieses Formular finden Sie hier. Das 10-stellige Aktenzeichen finden Sie auf Ihrer Schadenanzeige und muss bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs angegeben werden. Das Aktenzeichen befindet sich ganz oben auf dem Bericht (EC. STNFR12345). Ansprüche können nur bearbeitet werden, wenn der Fall an Ihrem Ankunftsflughafen gemeldet und eine Schadenanzeige ausgestellt wurde.