Lithium-Ionen-Batterien
Wenn eine Lithium-Ionen-Batterie sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist:
- Die Batterie muss im Gerät installiert bleiben und sicher und isoliert angebracht sein, damit das Gerät nicht unbeabsichtigt aktiviert wird.
- Für Batterien, die installiert bleiben, gilt keine Wattstundengrenze (Wh).
- Der Rollstuhl oder das Elektromobil muss mit einer der folgenden Methoden gesichert werden:
- Entfernen des Schlüssels oder Deaktivieren über Joystick, Trennschalter oder -taste
- Verwenden eines anderen Trennmechanismus (z. B. Anderson-Stecker, Airsafe-Stecker) - Darüber hinaus dürfen Sie maximal Folgendes in die Kabine mitnehmen:
- 1 Ersatzbatterie bis zu 300 Wh ODER
- 2 Ersatzbatterien bis zu jeweils 160 Wh. - Wenn die Batterie zum Betrieb aus der Mobilitätshilfe entfernt und in der Kabine befördert wird, gilt sie als Ersatzbatterie und unterliegt den oben genannten Wh-Grenzen.
Wenn eine Lithium-Ionen-Batterie nicht sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist:
- Die Batterie muss gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Besitzers entfernt werden.
- Entfernte Batterien müssen:
- vor einem Kurzschluss geschützt sein (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Anschlüsse) und
- einzeln in Schutzbeuteln verpackt werden, um Schäden zu vermeiden.
- Die Batterie zum Betrieb gilt als Teil der gestatteten Menge an Ersatzbatterien, wenn sie entfernt und in der Kabine befördert wird.
- Die gestattete Menge der Ersatzbatterien beträgt:
- 1 x 300 Wh für eine einzelne Batterie oder
- 2 x jeweils 160 Wh.
Trockenbatterien/Gel-Batterien/Auslaufsichere Batterien
Wenn eine Trocken-, Gel- oder auslaufsichere Batterie sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist:
- Die Batterie muss im Gerät installiert bleiben und sicher und isoliert angebracht sein, damit das Gerät nicht unbeabsichtigt aktiviert wird.
- Es gilt keine Wattstundengrenze (Wh).
Wenn eine solche Batterie nicht sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist:
- Die Batterie muss gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Besitzers entfernt werden.
- Batterien müssen:
- vor einem Kurzschluss geschützt sein (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Anschlüsse) und
- in festen, robusten Verpackungen für die Beförderung im Frachtraum verpackt werden.