Batterien für Mobilitätshilfen

Lithium-Ionen-Batterien

Wenn eine Lithium-Ionen-Batterie sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist:

  • Die Batterie muss im Gerät installiert bleiben und sicher und isoliert angebracht sein, damit das Gerät nicht unbeabsichtigt aktiviert wird.
  • Für Batterien, die installiert bleiben, gilt keine Wattstundengrenze (Wh).
  • Der Rollstuhl oder das Elektromobil muss mit einer der folgenden Methoden gesichert werden: 
    - Entfernen des Schlüssels oder Deaktivieren über Joystick, Trennschalter oder -taste
    - Verwenden eines anderen Trennmechanismus (z. B. Anderson-Stecker, Airsafe-Stecker)
  • Darüber hinaus dürfen Sie maximal Folgendes in die Kabine mitnehmen: 
    - 1 Ersatzbatterie bis zu 300 Wh ODER
    - 2 Ersatzbatterien bis zu jeweils 160 Wh.
  • Wenn die Batterie zum Betrieb aus der Mobilitätshilfe entfernt und in der Kabine befördert wird, gilt sie als Ersatzbatterie und unterliegt den oben genannten Wh-Grenzen.

Wenn eine Lithium-Ionen-Batterie nicht sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist:

  • Die Batterie muss gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Besitzers entfernt werden.
  • Entfernte Batterien müssen:
    - vor einem Kurzschluss geschützt sein (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Anschlüsse) und
    - einzeln in Schutzbeuteln verpackt werden, um Schäden zu vermeiden.
  • Die Batterie zum Betrieb gilt als Teil der gestatteten Menge an Ersatzbatterien, wenn sie entfernt und in der Kabine befördert wird. 
  • Die gestattete Menge der Ersatzbatterien beträgt:
    - 1 x 300 Wh für eine einzelne Batterie oder
    - 2 x jeweils 160 Wh.

Trockenbatterien/Gel-Batterien/Auslaufsichere Batterien

Wenn eine Trocken-, Gel- oder auslaufsichere Batterie sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist:

  • Die Batterie muss im Gerät installiert bleiben und sicher und isoliert angebracht sein, damit das Gerät nicht unbeabsichtigt aktiviert wird.
  • Es gilt keine Wattstundengrenze (Wh).

Wenn eine solche Batterie nicht sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist:

  • Die Batterie muss gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Besitzers entfernt werden.
  • Batterien müssen:
    - vor einem Kurzschluss geschützt sein (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Anschlüsse) und
    - in festen, robusten Verpackungen für die Beförderung im Frachtraum verpackt werden.