5. Genehmigungsverfahren

5.1 Bevor ihnen die Einrichtung eines TAD-Kontos gestattet wird, müssen ATA Ryanair die in Auflistung 1 enthaltenen erforderlichen Informationen übermitteln, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können („Antrag auf Zugriff“).  Alle von dem ATA im Antrag auf Zugriff bereitgestellten Informationen müssen wahrheitsgemäß und korrekt sein.

5.2 Sobald der Antrag auf Zugriff gültig vorgelegt wurde, wird Ryanair diesen nach eigenem Ermessen genehmigen oder ablehnen und ist nicht verpflichtet, Gründe für seine Entscheidung anzugeben.  Ryanair erhält außerdem das Recht, vom ATA weitere Informationen anzufordern.