Jeder Fluggast muss hinsichtlich aller nachstehend genannten Aspekte selbstständig handeln können. Ist dies nicht der Fall, dann muss der Fluggast in Begleitung einer nicht eingeschränkten Person reisen, die mindestens 18 Jahre alt und in der Lage ist, die erforderliche Hilfe zu leisten. Ansonsten wird dem Fluggast der Einstieg verweigert.
- Fluggäste müssen in der Lage sein, ihren Sitzgurt zu schließen und zu öffnen, wenn das Flugpersonal dazu Anweisungen erteilt;
- Fluggäste müssen in der Lage sein, sich ohne Hilfe zu einer Schwimmweste zu verhelfen und diese anzulegen, wenn das Flugpersonal dazu Anweisungen erteilt;
- Fluggäste müssen in der Lage sein, sich ohne Hilfe eine Sauerstoffmaske aufzusetzen, wenn das Flugpersonal dazu Anweisungen erteilt;
- Fluggäste müssen in der Lage sein, die Sicherheitsunterweisungen sowie Anweisungen des Flugpersonals bei Notfällen zu verstehen.
Zusätzliche Anforderungen
Ebenso erwarten wir von Fluggästen, die Hilfeleistungen in einem der nachstehenden Bereiche erfordern, in Begleitung einer persönlichen Hilfsperson zu reisen. Erfolgt dies nicht, führt dies dazu, dass der Einstieg verweigert wird, falls wir vernünftigerweise annehmen, dass die Beförderung dieses Fluggasts eine Sicherheitsgefahr darstellen könnte.
- Essensaufnahme (Fluggäste müssen ohne Hilfe ihre Nahrung aufnehmen können);
- Aufsuchen der Toilette (Fluggäste müssen ohne Hilfe die Toilette aufsuchen können);
- Medikamentenaufnahme (Fluggäste müssen in der Lage sein, sich ihre Medikamente selbst zu verabreichen und medizinische Prozeduren selbst durchzuführen).
Ein Erwachsener ohne Einschränkung kann maximal für einen Fluggast Begleitperson sein und muss den für Erwachsene geltenden Flugpreis bezahlen. Reist ein Fluggast mit eingeschränkter Mobilität mit einer erwachsenen Begleitperson, werden wir unser Bestes tun, um sicherzustellen, dass die Begleitperson neben ihm sitzen kann.