Wenn Sie auf Ihrer Reise einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator mitführen möchten, rufen Sie bitte zuvor unsere Hotline für besondere Hilfeleistung an, um dies genehmigen zu lassen und eine Befreiungserklärung für die Mitnahme medizinischer Geräte zu erhalten.
Diese Befreiungserklärung müssen Sie am Gepäckabgabeschalter oder, falls Sie ohne aufgegebenes Gepäck reisen, am Flugsteig vorlegen.
Falls Sie während Ihres Flugs einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator benutzen möchten, rufen Sie bitte zuvor unsere Hotline für besondere Hilfeleistungen an, um eine Genehmigung sowie eine „Flugtauglichkeitsbescheinigung“ zu erhalten.
Die „Flugtauglichkeitsbescheinigung“ müssen Sie ausfüllen und zwischen 14 und 2 Tagen vor Reiseantritt zur Überprüfung an Ryanair zurücksenden. Sie müssen die geprüfte „Flugtauglichkeitsbescheinigung“ auf allen Flügen mitführen und beim Einstieg in das Flugzeug unserem Kabinenpersonal vorlegen.
Wenn der tragbare Sauerstoffkonzentrator an Bord verwendet werden soll, ist der Fluggast dafür verantwortlich, sicherzustellen, genügend aufgeladene Batterien für die Dauer des Flugs sowie etwaige Verspätungen mitzuführen. Die Batterien von tragbaren Sauerstoffkonzentratoren können nicht an Bord geladen werden.