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Erlaubte Gegenstände an Bord
Erlaubte Gegenstände an Bord
Medizinische Geräte
Sie können Ihre medizinischen Geräte kostenlos mit an Bord nehmen, zusätzlich zu Ihrem kleinen persönlichen Gepäckstück, vorbehaltlich der vorab erfolgten Genehmigung durch unser Team Reiseassistenz.
Wenn Sie eine spezielle medizinische Vorrichtung an Bord bringen oder verwenden möchten, müssen Sie uns kontaktieren. Sie entscheiden in jedem Fall, ob Ihre Anfrage genehmigt werden kann und erteilt Ihnen die entsprechende Genehmigung zur Mitnahme des Gerätes.
Duty Free
Eine Duty-free-Tasche mit Duty-free-Artikeln ist zusätzlich zu Ihrem Handgepäck in der Kabine erlaubt.
Drohnen / Quadrocopter
- Diese Geräte sind im Frachtraum nicht erlaubt.
- Sie dürfen in der Kabine mitgeführt werden, sofern sie die Maße für Handgepäck nicht überschreiten und die Lithiumbatterie eine Kapazität von 100 Wh nicht übersteigt.
- Batterien mit einer Kapazität von über 100 Wh für Drohnen oder Quadrocopter dürfen nicht an Bord mitgeführt werden.
Fallschirme / Gleitschirmflieger
- Eine selbstaufblasende Schwimmweste mit zwei Kohlendioxid-Zylindern (plus zwei Ersatzzylindern) ist ebenfalls zugelassen und kann entweder in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck befördert werden.
- Bitte beachten Sie: Fluggäste, die vom Flughafen Wien-Schwechat abfliegen, müssen ihre Schwimmwesten beim Check-in anmelden.
- Eine Lawinenrettungsausrüstung mit einem Nitrogen-/Druckluftzylinder kann entweder im aufgegebenen Gepäck oder als Handgepäck mitgenommen werden.
- Fallschirme jeglicher Art, Freizeit- oder Sportgegenstände oder Gleitschirmflieger (auch als „Baldachine“ bezeichnet) können als aufgegebenes oder Handgepäck befördert werden, vorbehaltlich der Standardbeschränkungen für Größe und Gewicht.
- Diese Gegenstände können eine Hilfs- oder Notfall-Schirm und eine barometrische mechanische Aktivierungsvorrichtung (automatischer Auslöser) enthalten.
- Der Fallschirm darf keine Pyrotechnik oder Rauchpatronen enthalten, wir können dieses Zubehör nicht im Flugzeug transportieren.
Elektronische apparaten en reserve lithiumbatterijen (alleen in de cabine)
Toegestane elektronische apparaten
U mag maximaal 15 persoonlijke elektronische apparaten voor persoonlijk gebruik meenemen in de cabine, waaronder maar niet beperkt tot: smartphones, tablets, laptops, camera's, draagbare spelconsoles en koptelefoons.
Reserve lithiumbatterijen en powerbanks
U mag in totaal maximaal 20 reserve-lithiumbatterijen meenemen, elk met een capaciteit van niet meer dan 100 Wh. Powerbanks zijn beperkt tot maximaal 2 per passagier en tellen mee voor de totale limiet van 20 reservebatterijen. (bijv. 2 powerbanks + 18 reserve lithiumbatterijen).
Vereisten voor batterijbescherming
Alle reserve-lithiumbatterijen moeten afzonderlijk worden beveiligd met een van de volgende methoden om kortsluiting te voorkomen: Plaatsing in de originele winkelverpakking, of Het isoleren van blootliggende aansluitingen (bijvoorbeeld met tape), of Elke batterij in een apart plastic zakje of beschermhoesje plaatsen.
Vervoersbeperkingen
Reserve lithiumbatterijen en powerbanks moeten door de passagier bij zich gedragen worden of in de handbagage onder de stoel ervoor worden opgeborgen. Reserve lithiumbatterijen en powerbanks mogen niet in de handbagage in de bagagevakken boven de stoelen worden geplaatst.
Apparaten of accu's met een vermogen van meer dan 100 Wh zijn niet toegestaan in de handbagage of in de ruimbagage.
Powerbanks en reserve-lithiumbatterijen moeten:
Niet in de handbagage in de bagagevakken boven de stoelen worden geplaatst;
Door de passagier bij zich worden gedragen of in de handbagage onder de stoel ervoor worden opgeborgen;
Onder geen enkele omstandigheid 100 Wh overschrijden.
Powerbanks mogen aan boord of tijdens de vlucht in geen geval worden opgeladen (bijvoorbeeld door de ene powerbank de andere op te laden).
Powerbanks mogen worden gebruikt om persoonlijke elektronische apparaten op te laden, behalve tijdens het taxiën, opstijgen en landen, of wanneer de bemanning anderszins instructies geeft.
Smart Bags als Aufgabegepäck
- Smart Bags mit nicht entfernbaren Batterien dürfen nicht im Frachtraum befördert werden.
- Damit Smart Bags im Frachtraum transportiert werden können, muss die Batterie entfernt und Folgendes beachtet werden:
- Der Fluggast muss die Batterie in der Kabine mitführen.
- Die Akkuleistung der Batterie darf 100 Wh nicht überschreiten.
- Die Batterie muss vor Beschädigung geschützt werden.
- Die Batterie darf nicht im Gepäckfach über dem Sitz verstaut werden.
- Die Batterie muss in Ihrem kleinen Handgepäckstück unter dem Vordersitz verstaut oder an Ihrem Körper mitgeführt werden.
Smart Bags in der Kabine
- Smart Bags mit nicht entfernbaren Batterien über 2,7 Wh sind an Bord nicht erlaubt.
Damit Smart Bags in der Kabine befördert werden können:
-
Wenn die Batterie entfernt werden kann:
- muss sie entfernt werden und in Ihrem kleinen Handgepäckstück unter dem Vordersitz verstaut oder an Ihrem Körper mitgeführt werden.
- Die Akkuleistung der entfernten Batterie darf 100 Wh nicht überschreiten.
-
Wenn die Batterie nicht entfernt werden kann:
- Die Akkuleistung darf 2,7 Wh nicht überschreiten.
Die Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen in den Flughafen und an Bord eines Flugzeugs unterliegt den aktuellen EU-Sicherheitsanforderungen.
Beim Passieren der Sicherheitskontrolle am Flughafen müssen Sie Folgendes beachten:
- Flüssigkeiten jeder Art dürfen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml befördert werden;
- Alle Flüssigkeiten müssen in einem einzelnen, transparenten und wiederverschließbaren Plastikbeutel (maximal 20 x 20 cm groß) mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter mitgeführt werden;
- Der Beutel muss vollständig verschließbar sein und in Ihr Handgepäck passen;
- Der Beutel mit den Flüssigkeiten muss aus dem Handgepäck genommen werden, um bei der Sicherheitskontrolle separat durchleuchtet werden zu können.
Wenn Sie mit einem Kleinkind (8 Tage bis 2 Jahre) reisen, können Sie so viel Babymilch, Milchpulver, sterilisiertes Wasser und Babynahrung mitnehmen, wie Sie für Ihren Flug benötigen, selbst wenn die Grenze für Flüssigkeiten damit überschritten wird. Diese müssen nicht in den transparenten Beutel passen, der für alle anderen Flüssigkeiten benötigt wird. Halten Sie sie bitte für die Sicherheitskontrolle bereit.
Sie können auch so viele flüssige Medikamente mit an Bord nehmen, wie Sie für Ihren Flug benötigen. Ihre Medikamente müssen nicht in den transparenten Beutel passen, der für alle anderen Flüssigkeiten erforderlich ist, sollten jedoch für die Sicherheitskontrolle bereitgehalten werden.
Folgendes ist an Bord strengstens verboten:
- Pistolen, Schusswaffen oder ähnliche Waffen;
- Spitze/scharfe Waffen und scharfkantige Gegenstände;
- Stumpfe Gegenstände (d. h. jeder stumpfe Gegenstand, der Verletzungen verursachen kann; dazu gehören einige Sportausrüstungen, wie Tennis-, Hockey- und Baseballschläger);
- Sprengstoffe und brennbare Stoffe (d. h. explosive oder leicht brennbare Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen und Besatzung oder die Sicherheit von Flugzeugen oder Besitz darstellen);
- Chemische und toxische Substanzen: Alle chemischen oder toxischen Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Fluggäste und der Besatzung bzw. für die Sicherheit von Flugzeug oder Besitz darstellen.
Die folgenden Gegenstände sind im aufgegebenen Gepäck strengstens verboten:
- Elektronische Zigaretten;
- Explosivstoffe, einschließlich Zünder;
- Mit Lithium-Ionen-Akkus betriebene Fahrzeuge (einschließlich Segways und Hoverboards) mit Ausnahme von Rollstühlen/Mobilitätshilfen, die unseren Bestimmungen zu Mobilitätshilfen entsprechen;
- Mit Lithium-Ionen-Akkus betriebene elektronische Geräte, z. B. iPad/Tablet/Mobiltelefon;
- Waffen, Schusswaffen, einschließlich Attrappen oder Spielzeugwaffen und Waffen aller Art;
- Gase, einschließlich Propan und Butan;
- Entzündliche Flüssigkeiten;
- Oxidationsmittel und organisches Peroxid;
- Toxische oder infektiöse Substanzen;
- Ätzende Mittel;
- Mehr als 1 l Speiseöl (z. B. Olivenöl).
Bitte packen Sie alle scharfen Gegenstände sicher eingewickelt in Ihr aufgegebenes Gepäck, um Verletzungen beim Sicherheitspersonal zu vermeiden und das Risiko einer Beschädigung des Gegenstands zu verringern.
Wir nehmen auf Ryanair Flügen keine Tiere/Haustiere an Bord, mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden auf bestimmten Strecken. Weitere Informationen zu Blinden-/Assistenzhunden finden Sie hier.
Ja. Sie dürfen die Asche mit an Bord nehmen. Die eingeäscherten Überreste dürfen im Handgepäck zusätzlich zu Ihrer normalen Freigepäckmenge befördert werden, sofern Kopien der Totenbescheinigung und der Bescheinigung über die Einäscherung vorgelegt werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Asche sehr sicher in einem geeigneten Behälter mit Schraubdeckel (Urne) und bruchsicher verpackt ist.
Ryanair transportiert sterbliche Überreste, aber nur auf der Strecke London Stansted-Knock. Wenn Sie eine Reservierung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Skytrader in Birmingham unter +44 870 4422979.