Welche Gegenstände sind an Bord erlaubt?

Medizinische Geräte

Sie können Ihre medizinischen Geräte kostenlos mit an Bord nehmen, zusätzlich zu Ihrem kleinen persönlichen Gepäckstück, vorbehaltlich der vorab erfolgten Genehmigung durch unser Team für besondere Hilfeleistung.

Wenn Sie eine spezielle medizinische Vorrichtung an Bord bringen oder verwenden möchten, müssen Sie uns kontaktieren. Sie entscheiden in jedem Fall, ob Ihre Anfrage genehmigt werden kann und erteilt Ihnen die entsprechende Genehmigung zur Mitnahme des Gerätes.

Duty Free

Eine Duty-free-Tasche mit Duty-free-Artikeln ist zusätzlich zu Ihrem Handgepäck in der Kabine erlaubt.

Drohnen / Quadrocopter

  • Diese Geräte sind im Frachtraum nicht erlaubt.
  • Sie dürfen in der Kabine mitgeführt werden, sofern sie die Maße für Handgepäck nicht überschreiten und die Lithiumbatterie eine Kapazität von 100 Wh nicht übersteigt.
  • Batterien mit einer Kapazität von über 100 Wh für Drohnen oder Quadrocopter dürfen nicht an Bord mitgeführt werden.

Fallschirme / Gleitschirmflieger

  • Eine selbstaufblasende Schwimmweste mit zwei Kohlendioxid-Zylindern (plus zwei Ersatzzylindern) ist ebenfalls zugelassen und kann entweder in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck befördert werden.
  • Bitte beachten Sie: Fluggäste, die vom Flughafen Wien-Schwechat abfliegen, müssen ihre Schwimmwesten beim Check-in anmelden.
  • Eine Lawinenrettungsausrüstung mit einem Nitrogen-/Druckluftzylinder kann entweder im aufgegebenen Gepäck oder als Handgepäck mitgenommen werden.
  • Fallschirme jeglicher Art, Freizeit- oder Sportgegenstände oder Gleitschirmflieger (auch als „Baldachine“ bezeichnet) können als aufgegebenes oder Handgepäck befördert werden, vorbehaltlich der Standardbeschränkungen für Größe und Gewicht.
  • Diese Gegenstände können eine Hilfs- oder Notfall-Schirm und eine barometrische mechanische Aktivierungsvorrichtung (automatischer Auslöser) enthalten.
  • Der Fallschirm darf keine Pyrotechnik oder Rauchpatronen enthalten, wir können dieses Zubehör nicht im Flugzeug transportieren.

Elektronische Geräte und Ersatzbatterien in der Kabine (maximal 100 Wh)

  • Sie dürfen bis zu 15 persönliche elektronische Geräte mitführen (z. B. Smartphones, Tablets, Laptops, Kameras, Handheld-Spielkonsolen, Kopfhörer, Powerbanks).
  • Sie können auch bis zu 20 Ersatz-Lithiumbatterien oder Powerbanks mitführen, sofern sie jeweils 100 Wh nicht überschreiten.
  • Geräte oder Batterien mit einer Kapazität von über 100 Wh sind weder in der Kabine noch im Frachtraum gestattet.

Ersatz-Lithiumbatterien (einschließlich Powerbanks) müssen jeweils einzeln sicher verpackt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden:

  • In der Originalverpackung verpackt, oder
  • Durch Isolierung der Anschlüsse, indem freiliegende Anschlüsse abgeklebt werden, oder
  • Jede Batterie in einer separaten Plastiktüte oder einem schützenden Beutel verstaut.

Ersatz-Lithiumbatterien, einschließlich Powerbanks:

  • dürfen nicht zum Laden oder Betreiben anderer tragbarer elektronischer Geräte während des Rollens, des Starts oder der Landung verwendet werden.
  • dürfen sich nicht im Handgepäck in den Gepäckfächern über den Sitzen befinden.
  • dürfen 100 Wh nicht überschreiten.
  • müssen in Ihrem kleinen Handgepäckstück unter dem Vordersitz verstaut oder an Ihrem Körper mitgeführt werden.

Smart Bags als Aufgabegepäck

  • Smart Bags mit nicht entfernbaren Batterien dürfen nicht im Frachtraum befördert werden.
  • Damit Smart Bags im Frachtraum transportiert werden können, muss die Batterie entfernt und Folgendes beachtet werden:
    • Der Fluggast muss die Batterie in der Kabine mitführen.
    • Die Akkuleistung der Batterie darf 100 Wh nicht überschreiten.
    • Die Batterie muss vor Beschädigung geschützt werden.
    • Die Batterie darf nicht im Gepäckfach über dem Sitz verstaut werden.
    • Die Batterie muss in Ihrem kleinen Handgepäckstück unter dem Vordersitz verstaut oder an Ihrem Körper mitgeführt werden.

Smart Bags in der Kabine

  • Smart Bags mit nicht entfernbaren Batterien über 2,7 Wh sind an Bord nicht erlaubt.

Damit Smart Bags in der Kabine befördert werden können:

  • Wenn die Batterie entfernt werden kann:
    • muss sie entfernt werden und in Ihrem kleinen Handgepäckstück unter dem Vordersitz verstaut oder an Ihrem Körper mitgeführt werden.
    • Die Akkuleistung der entfernten Batterie darf 100 Wh nicht überschreiten.
  • Wenn die Batterie nicht entfernt werden kann:
    • Die Akkuleistung darf 2,7 Wh nicht überschreiten.