7. Zahlungen

Die vom Mitglied während des Abonnementprozesses zur Verfügung gestellten Zahlungsinformationen werden verwendet, um die Gutscheingebühr(en) zu berechnen. Durch das Abonnieren von Ryanair Prime akzeptiert das Mitglied, dass diese Zahlungsinformationen von unserem Partner Elavon unabhängig gespeichert und verarbeitet werden, sodass wir die für jede nachfolgende Vertragslaufzeit fällige/n Gutscheingebühr(en) in Rechnung stellen können.

Die Gutscheingebühr(en) ist/sind unbeschadet der Abschnitte 6, 8 und 9 dieser Bedingungen nicht erstattungsfähig. Wenn jedoch die Kosten eines Flugs gemäß der Verordnung EG 261/2004 oder aus einem Grund, der in Artikel 10 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Ryanair Group dargelegt ist, erstattet werden, werden dem Mitglied der Flug und alle angefallenen Sitzplatzkosten erstattet. Wenn ein Flug annulliert wird und das Mitglied oder die Ryanair Prime-Begleitperson einen bestimmten Sitzplatz aus seinem jeweiligen Sitzplatzkontingent gemäß seinen Prime-Vorteilen ausgewählt hat, wird dieser Sitzplatz wieder in sein (bzw. das der Ryanair Prime-Begleitperson) verbleibendes Kontingent an freien Sitzplätzen aufgenommen.