2. Berechtigung

Ryanair Prime ist auf insgesamt 250.000 Mitglieder beschränkt, die nach dem Windhundprinzip zugelassen werden. Derzeit wird Ryanair Prime nur für Personen mit Wohnsitz in Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Irland, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Spanien und dem Vereinigten Königreich angeboten.


Nur Verbraucher ab 18 Jahren, die berechtigt sind, mit Ryanair zu fliegen, ein gültiges myRyanair-Konto besitzen und die Gutscheingebühr bezahlt haben, können Ryanair Prime-Mitglied werden. Mitglieder und Ryanair Prime-Begleitpersonen können die Ryanair Prime-Vorteile des Abonnements vorbehaltlich der in diesen Bedingungen näher dargelegten Einschränkungen und Begrenzungen nutzen. Ryanair Prime steht Verbrauchern nur für den persönlichen und nichtkommerziellen Gebrauch zur Verfügung.

Sie müssen über ein myRyanair-Konto verfügen, um sich für Ryanair Prime zu registrieren, da dies eine notwendige Voraussetzung für alle Kunden ist, um eine Buchung auf Ryanair.com vorzunehmen. Das myRyanair-Konto jedes Fluggasts wird aktualisiert, um seinen Ryanair Prime-Mitgliedsstatus anzuzeigen.
Die ermäßigten Tarife für Ryanair Prime-Mitglieder und Ryanair Prime-Begleitpersonen können nicht mit anderen Sonderangeboten und Angeboten von Ryanair verwendet werden.

Eingeschränkte Berechtigung auf Reiseversicherung („Versicherungsbeschränkungen“): Aufgrund der für den Versicherungsschutz geltenden Beschränkungen haben Fluggäste in der Europäischen Union, die 70 Jahre oder älter sind (einschließlich derjenigen, die während der Vertragslaufzeit 70 Jahre alt werden), keinen Anspruch auf medizinischen Schutz im Rahmen der von Ryanair Prime angebotenen Reiseversicherung, können aber dennoch die anderen Bestandteile des Versicherungsschutzes in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zu den Versicherungsbeschränkungen finden Sie in Abschnitt 4(C) dieser Bedingungen. Wenn Mitglieder und/oder Ryanair Prime-Begleitpersonen im Vereinigten Königreich sind, können besondere Regeln in Bezug auf diese Ausschlüsse gelten. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Aufgrund von Beschränkungen, die für den Reiseversicherungsschutz gelten können, können sich Fluggäste mit Wohnsitz in den folgenden Ländern nicht bei Ryanair Prime registrieren:

  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Israel
  • Jordanien
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • Marokko
  • Serbien
  • Schweiz
  • Türkei

Weitere Einschränkungen, die für Ihren Reiseversicherungsschutz gelten können, finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Versicherungsanbieters, die Sie hier einsehen können.