Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für das Ryanair Prime-Programm. Die in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Ryanair Group und den Nutzungsbedingungen der Ryanair-Website enthaltenen Bedingungen und Ausdrücke gelten auch für das Ryanair Prime-Programm und diese Bedingungen sind in Verbindung mit den oben genannten Bedingungen zu lesen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Ryanair Group haben diese Bedingungen Vorrang.
1.1 Definitionen
Für die vorliegenden Bedingungen haben die nachstehend fettgedruckten Begriffe die angegebene Bedeutung:
Vertragslaufzeit: bezeichnet die 12 Monate ab Eingang der Zahlung der Gutscheingebühr oder einen kürzeren Zeitraum, wenn Ryanair gemäß Abschnitt 8.2 kündigt.
Mitgliedsdaten: bezeichnet den Namen, Nachnamen, das Geburtsdatum und das Wohnsitzland des Ryanair Prime-Mitglieds und einer Ryanair Prime-Begleitperson. Sie enthält auch Informationen über die Anzahl der Flüge und die kostenlose Sitzplatzzuweisung sowie die E-Mail-Adresse des Ryanair Prime-Mitglieds.
Ryanair Prime-Vorteile: bezeichnet die Vorteile, die das Ryanair Prime-Programm seinen Mitgliedern und ihren Ryanair Prime-Begleitpersonen gewährt, wie in Abschnitt 4 aufgeführt.
Ryanair Prime-Begleitperson: bezeichnet einen Verbraucher, der vom Ryanair Prime-Mitglied zum Ryanair Prime-Programm hinzugefügt wurde, damit er die Ryanair Prime-Vorteile unter einem einzigen Konto nutzen kann, das vom Ryanair Prime-Mitglied gemäß diesen Bedingungen erstellt wurde.
Ryanair Prime-Programm („Ryanair Prime“): bezeichnet ein Abonnementprogramm, das Ryanair Prime-Mitgliedern im Austausch gegen eine Gutscheingebühr Zugang zu Ryanair Prime-Vorteilen gewährt, vorbehaltlich der in diesen Bedingungen festgelegten Einschränkungen, einschließlich Abschnitt 4 (Vorteile und Einschränkungen). Alle Ryanair Prime-Vorteile gelten ausschließlich für Flüge, die während der Vertragslaufzeit gebucht und durchgeführt werden
Ryanair Prime-Gutschein: bezeichnet einen Mehrzweckgutschein im Sinne von Artikel 43A (1) des irischen Mehrwertsteuergesetzes, der als Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen akzeptiert wird, wenn die zu erbringenden Dienstleistungen und die Identität ihrer potenziellen Erbringer entweder auf dem Instrument selbst oder in den zugehörigen Unterlagen, einschließlich dieser Bedingungen, angegeben sind.
Gutscheingebühr: bezeichnet den Jahrespreis des Ryanair Prime-Gutscheins. Pro Mitglied und Ryanair Prime-Begleitperson wird eine Gutscheingebühr berechnet. Wenn ein Kunde beispielsweise Ryanair Prime abonniert und eine Ryanair Prime-Begleitperson hinzufügt, zahlt er zwei Gutscheingebühren.