Ich konnte aufgrund eines Trauerfalls nicht reisen. Erhalte ich eine Erstattung?

Alle Ryanair-Flugtarife sind nicht erstattungsfähig, weshalb wir dringend eine Reiseversicherung empfehlen.


Wenn ein von Ihnen gebuchter Fluggast oder ein direktes Familienmitglied (nur Partner/Elternteil/Kind) innerhalb von 10 Tagen vor Ihrem Flug verstirbt, können Sie eine Reisegutschrift über unser Antragsformular für Reisegutschriften beantragen. Dieser Antrag muss vor Ihrem Reisedatum eingereicht werden (damit Ryanair Ihre Sitzplätze freigeben kann) und muss Folgendes enthalten:

  • Ihre Flugbuchungsnummer;
  • Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen;
  • dokumentarische Beweise (Sterbeurkunde oder Todesanzeige).


Ihr Antrag wird von unserem Kundenservice-Team geprüft, und dem Hauptfluggast wird im myRyanair Wallet eine Gutschrift in Höhe des vollen Werts Ihrer entsprechenden Buchung ausgestellt. Diese Gutschrift ist innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum für die Umbuchung von Flügen einlösbar und kann nicht gegen Geld eingetauscht werden. Wenn Sie dieses Guthaben nicht innerhalb von 12 Monaten verwenden, verfällt es. Wenn der Hauptfluggast der Buchung verstirbt, muss sein Testamentsvollstrecker den Antrag in seinem Namen stellen.

Zu unmittelbaren Familienmitgliedern gehören Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Kinder. Geschwister und Großeltern werden nicht abgedeckt.