Die Verordnung EU261 legt einheitliche Vorschriften für Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle einer verweigerten Beförderung sowie bei Flugannullierung oder großen Flugverspätungen fest.
Falls Ihr Flug verspätet oder annulliert wird und Sie so schnell wie möglich umgebucht werden möchten, haben Sie möglicherweise folgende Ansprüche:
- Verpflegung und Erfrischungsgetränke in einer Menge, die in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit steht;
- zwei Telefonanrufe bzw. E-Mails;
- eine angemessene Unterbringung im Hotel, falls eine bzw. mehrere Übernachtungen erforderlich werden;
- einen angemessenen Transport zwischen Flughafen und der Unterbringungsmöglichkeit (Hotel oder ähnliches).
* Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Ansprüche nicht zutreffen, wenn Sie sich entscheiden, zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch umgebucht zu werden oder wenn Sie eine Erstattung beantragen möchten.