Aus folgenden Gründen wird keine Entschädigung gewährt

Der Anspruch auf Entschädigung für Flugunterbrechungen hängt von den Anspruchskriterien ab.

  • Wenn die Flugverspätung oder -annullierung außerhalb der Kontrolle von Ryanair liegt. Dabei handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, die selbst mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Dazu gehören unter anderem schlechte Wetterbedingungen, Enteisung, Blitzschlag, Schließung von Start- und Landebahnen/Flughäfen, Streiks, Probleme bei der Flugsicherung, Vogelschlag, Fremdkörperbruchstücke, Schwierigkeiten bei der externen Bearbeitung, Sicherheits- und medizinische Notfälle;
  • wenn Sie mehr als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflugdatum über eine Flugannullierung informiert wurden;
  • wenn Ihr Flug zwar Verspätung hatte, die Verspätung am Ziel jedoch weniger als 3 Stunden beträgt.