Ich stimme der Beurteilung meines Anspruchs (Betragshöhe oder Ablehnung) nicht zu. Welche Optionen habe ich?

Wenn Sie mit unserer Beurteilung Ihres Anspruchs unzufrieden sind, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständige Stelle für alternative Streitbeilegung (ADR) wenden.