Wenn Sie mit hochwertigen Gegenständen (einschließlich Mobilitätshilfen) reisen, empfehlen wir Ihnen, eine spezielle Gepäckhaftpflichtversicherung namens „Sondererklärung über das Interesse an der Zustellung am Zielort“ abzuschließen, um sich vor Verlust oder Beschädigung zu schützen. Für solche Fälle erhöht sich unsere Haftungsgrenze von ca. 1.800 € auf 2.800 € pro Person (bzw. von 1.519 auf 2.262 Sonderziehungsrechte nach dem Montrealer Übereinkommen von 1999). Sie müssen für diese Haftpflichtversicherung eine Gebühr zahlen. Diese können Sie am Ticketschalter des Flughafens anfordern. Beachten Sie unsere Gebührentabelle.