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EU-261 Fluggastrechte
Im Falle einer Flugverspätung oder Flugannullierung bemühen wir uns, die Auswirkungen dieser Umstände so gering wie möglich zu halten. Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zu Ihren Ansprüchen sowie Anweisungen zur Erstattung von Aufwendungen und zum Einfordern von Entschädigungen.
Die Verordnung EU261 legt einheitliche Vorschriften für Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle einer verweigerten Beförderung sowie bei Flugannullierung oder großen Flugverspätungen fest.
Falls Ihr Flug verspätet oder annulliert wird und Sie so schnell wie möglich umgebucht werden möchten, haben Sie möglicherweise folgende Ansprüche:
- Verpflegung und Erfrischungsgetränke in einer Menge, die in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit steht;
- zwei Telefonanrufe bzw. E-Mails;
- eine angemessene Unterbringung im Hotel, falls eine bzw. mehrere Übernachtungen erforderlich werden;
- einen angemessenen Transport zwischen Flughafen und der Unterbringungsmöglichkeit (Hotel oder ähnliches).
* Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Ansprüche nicht zutreffen, wenn Sie sich entscheiden, zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch umgebucht zu werden oder wenn Sie eine Erstattung beantragen möchten.
Die Verordnung EU261 gilt für Fluggäste, die aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum abfliegen bzw. dorthin einreisen.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung gemäß EU261 haben. Die Anspruchsberechtigung wird durch eine Reihe von Kriterien bestimmt.
Ausgleichszahlungen werden anhand der folgenden Entfernungen zwischen Abflug- und Zielflughafen bestimmt:
- 250 € bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger; oder
- 400 € bei allen innereuropäischen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km sowie bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km; oder
- 600 € bei allen Flügen außerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 3.500 km.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder Verspätung hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung oder die Erstattung von Aufwendungen. Es gibt verschiedene Regeln und Einschränkungen in Bezug auf die Geltendmachung eines Anspruchs, daher wird empfohlen, Ihre Berechtigung zu überprüfen, bevor Sie eine Entschädigung und die Erstattung von Aufwendungen beantragen.
Weitere Informationen zu Ihren Optionen für einen verspäteten Flug finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Ihren Optionen für einen annullierten Flug finden Sie hier.
Der Anspruch auf Entschädigung für Flugunterbrechungen hängt von den Anspruchskriterien ab.
- Wenn die Flugverspätung oder -annullierung außerhalb der Kontrolle von Ryanair liegt. Dabei handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, die selbst mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Dazu gehören unter anderem schlechte Wetterbedingungen, Enteisung, Blitzschlag, Schließung von Start- und Landebahnen/Flughäfen, Streiks, Probleme bei der Flugsicherung, Vogelschlag, Fremdkörperbruchstücke, Schwierigkeiten bei der externen Bearbeitung, Sicherheits- und medizinische Notfälle;
- wenn Sie mehr als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflugdatum über eine Flugannullierung informiert wurden;
- wenn Ihr Flug zwar Verspätung hatte, die Verspätung am Ziel jedoch weniger als 3 Stunden beträgt.
Ryanair fordert Fluggäste mit gültigen Entschädigungsansprüchen nach EU261 auf, diese direkt bei Ryanair einzufordern, um „Claims Chaser“ Firmen zu umgehen, die über 40 % einer 250 € Gebührenforderung einbehalten können. Kunden mit geltenden Ansprüchen, die sich direkt an Ryanair wenden, erhalten 100 % ihres nach EU261 geltenden Entschädigungsanspruchs, ohne die überzogenen Gebühren der „Claims Chaser“ zahlen zu müssen. Ryanair stellt den Fluggästen ein benutzerfreundliches Formular für Entschädigungsansprüche zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Ihren Optionen für einen verspäteten Flug finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Ihren Optionen für einen annullierten Flug finden Sie hier.
Wir wissen, dass Flugunterbrechungen frustrierend sind. Die meisten davon haben jedoch nicht wir zu verantworten. Alle unsere Flüge betreffenden Flugunterbrechungen werden von unserem für die Flüge verantwortlichen Einsatzteam individuell ausgewertet. Entschädigungszahlungen leisten wir nur für Unterbrechungen, die wir zu vertreten haben.
Wenn Sie mit der Entscheidung unzufrieden sind, haben Sie folgenden Möglichkeiten:
- Wenden Sie sich an Ihre Stelle für alternative Konfliktbeilegung vor Ort. Eine Liste aller Stellen für alternative Konfliktbeilegung in Ihrem Land finden Sie hier.
- Machen Sie Ihre Kosten geltend. Anträge auf Entschädigungen und Erstattungsansprüche sind separat einzureichen und zu prüfen. Obwohl wir Entschädigungszahlungen nur bei Flugunterbrechungen leisten, für die wir verantwortlich sind, haben Sie möglicherweise dennoch Anspruch auf Erstattung Ihrer Aufwendungen. Klicken Sie bitte hier, um Erstattungsansprüche einzureichen.