Besondere Hilfeleistung

Besondere Hilfeleistungen buchen

  • Wir empfehlen Ihnen, diese Services bereits bei der Buchung Ihres Fluges anzufordern. Auf der Website von Ryanair können Sie diese jedoch noch bis zu 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit buchen.
  • Nach dieser Frist und bis zu 12 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit müssen Fluggäste unsere Hotline für besondere Hilfeleistungen anrufen (beachten Sie bitte die Öffnungszeiten).
  • Falls Ihre Anfrage uns nicht bis 48 Stunden vor Abflug vorliegt, kann die erforderliche Hilfeleistung möglicherweise nicht mehr bereitgestellt werden, was sich nachteilig auf Ihre Reisepläne auswirken kann.
  • Um im Voraus gebuchte besondere Hilfeleistungen am Flughafen in Anspruch zu nehmen, sollten Fluggäste sich zwei Stunden vor ihrer Abflugzeit am Flughafenschalter für besondere Hilfeleistungen einfinden.
  1. Klicken Sie auf der Ryanair Website auf „Meine Buchungen“.
  2. Melden Sie sich bei Ihrem myRyanair-Konto an.
  3. Klicken Sie bei der Buchung, die Sie ändern möchten, auf „Diese Buchung verwalten“.
  4. Klicken Sie auf die Option „Besondere Hilfeleistungen anfordern“.
  5. Wählen Sie die Fluggäste aus, die besondere Hilfeleistungen benötigen.
  6. Bestätigen Sie die für den Hin- und Rückflug benötigte Art der besonderen Hilfeleistungen.
  7. Falls Sie für den Rückflug andere besondere Hilfeleistungen benötigen, aktivieren Sie die nachstehende Option.
  8. Klicken Sie auf „Speichern“, um die neuen Details zu Ihrer Buchung zu speichern.
  9. Sie erhalten eine E-Mail mit dem aktualisierten Reiseplan, der die benötigten besonderen Hilfeleistungen beinhaltet.

  Besondere Hilfeleistungen hinzufügen

Am Flughafen stehen verschiedene Hilfeleistungen zur Verfügung, die im Voraus sowohl online als auch über unser Team für besondere Hilfeleistungen gebucht werden können. Die folgende Zusammenfassung kann Ihnen helfen, die für Sie erforderliche Hilfeleistung auszuwählen:

  • Fluggäste, die Hilfe innerhalb des Flughafens benötigen (Ankunft und Abflug), um zum Flugsteig zu gelangen, sollten die Option WCHR wählen
  • Fluggäste, die Hilfe innerhalb des Flughafens benötigen (Ankunft und Abflug) und sich nicht selbst auf ihren Sitzplatz setzen können, sollten die Option WCHC wählen
  • Fluggäste, die Hilfe innerhalb des Flughafens (Ankunft und Abflug) sowie beim Ein- und Aussteigen über die Flugzeugtreppe benötigen, sollten die Option WCHS wählen
  • Blinde Fluggäste oder solche mit Sehbehinderung, die auf eine Assistenzperson angewiesen sind, um sich durch den Flughafen zu bewegen und zu ihrem Sitzplatz zu gelangen (Abflug und Ankunft), sowie individuelle Sicherheitshinweise vom Kabinenpersonal benötigen, sollten die Option BLND wählen
  • Fluggäste, die mit einem Blinden-/Assistenzhund reisen und auf eine Assistenzperson angewiesen sind, um sich durch den Flughafen zu bewegen und zu ihrem Sitzplatz zu gelangen, sowie individuelle Sicherheitshinweise vom Kabinenpersonal benötigen, sollten die Option BDGR wählen
  • Fluggäste mit Sehbehinderung, die aber keine Hilfe benötigen (alleinreisend oder mit Begleitung), sollten die Option BLDP wählen
  • Selbständige Fluggäste mit einer geistigen Behinderung, die Sicherheitshinweise verstehen und befolgen können, aber Hilfe am Flughafen benötigen (Abflug und Ankunft), um zum Flugsteig zu gelangen (Abflug und Ankunft), sollten die Option DPNA wählen
  • Fluggäste, die hochgradig schwerhörig, sollten die Option DEAF wählen
  • Fluggäste, die mit einem Blinden-/Assistenzhund reisen und keine besonderen Hilfeleistungen benötigen, sollten die Option PETC wählen
  • Fluggäste, die während des Fluges therapeutischen Sauerstoff benötigen, müssen den Service mindestens 7 Tage vor Reiseantritt im Voraus über unsere Hotline für besondere Hilfeleistungen buchen und bezahlen, und sollten die Option OXYG wählen

Falls Sie eine der unten genannten Hilfeleistungen gebucht haben, werden wir Ihnen und einer Begleitperson kostenlos einen geeigneten Sitzplatz an Bord zuweisen.
Aus Sicherheitsgründen sollten Kunden, die besondere Hilfe vom Flughafenpersonal benötigen, am Fenster sitzen, AUSSER der Fensterplatz ist durch eine Reisebegleitung besetzt oder die Auslastung des Fluges erlaubt leere Sitzplätze zwischen dem behinderten Kunden und dem Fenster.

  • Hilfeleistungsart (BDGR): Kunden, die mit einem Blinden-/Assistenzhund reisen und auf eine Assistenzperson angewiesen sind, um sich durch den Flughafen zu bewegen und zu ihrem Sitzplatz zu gelangen (Abflug und Ankunft), und individuelle Sicherheitshinweise vom Kabinenpersonal benötigen.
  • Hilfeleistungsart (PETC): Kunden, die mit einem Blinden-/Assistenzhund reisen, aber keine besonderen Hilfeleistungen am Flughafen benötigen.
  • Hilfeleistungsart (WCHC): Kunden, die innerhalb des Flughafens Hileleistungen benötigen (Ankunft und Abflug) und sich nicht selbst auf ihren Sitzplatz setzen können.
  • Hilfeleistungsart (WCHS): Kunden, die Hilfe innerhalb des Flughafens (Abflug und Ankunft) benötigen sowie beim Ein- und Aussteigen über die Flugzeugtreppe.
  • Hilfeleistungsart (DPNA): Selbständige Kunden mit geistiger Behinderung, die Sicherheitshinweise verstehen und befolgen können, aber Hilfe innerhalb des Flughafens benötigen (Abflug und Ankunft), um zum Flugsteig zu gelangen.
  • Hilfeleistungsart (BLND): Kunden, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben, die auf eine Assistenzperson angewiesen sind, um sich durch den Flughafen zu bewegen und zu ihrem Sitzplatz zu gelangen (Abflug und Ankunft), sowie individuelle Sicherheitshinweise vom Kabinenpersonal benötigen.

Bitte beachten: Sitzplätze an den Notausgängen dürfen nicht von Kunden besetzt werden, die besondere Hilfeleistungen jeglicher Art benötigen.

Benötigen Sie weitere Hilfe? Sprechen Sie direkt mit einem unserer Mitarbeiter für besondere Hilfeleistung unter folgender Telefonnummer.

+49 32 212249708
Anrufe werden zum Ortstarif abgerechnet.
Für Telefongespräche von Mobiltelefonen oder aus anderen Netzwerken können höhere Kosten anfallen.

Bitte beachten Sie, dass nur Anrufe, die mit unseren Kundendienstmitarbeitern verbunden sind, zu Schulungs- und Qualitätszwecken sowie zu den in unserer Datenschutzrichtlinie genannten Zwecken aufgezeichnet werden.

Alle Aufzeichnungen werden mindestens 90 Tage lang gespeichert.



Die oben genannten Telefone sind wie folgt besetzt:

Montag bis Freitag: 9:00–20:00 CET

Samstag: 9:00–19:00 CET

Sonntag: 10:00–19:00 CET

Chatten Sie kostenlos mit einem Mitarbeiter für besondere Hilfeleistung.

 

Wenn Sie eine Frage haben oder eine Beschwerde im Zusammenhang mit besonderen Hilfeleistungen einreichen möchten, können Sie dies über den unten stehenden Link tun: 
Rückfragen/Feedback

Allgemeine Fragen zu besonderen Hilfeleistungen

  • Wir verstehen, dass eine unsichtbare Behinderung das Reisen zu einem beängstigenden Erlebnis voller Herausforderungen machen kann. Als Fluggesellschaft fühlen wir uns verpflichtet, das Reiseerlebnis unserer Fluggäste so barrierefrei und reibungslos wie nur möglich zu gestalten.
  • Das Umhängeband mit der Sonnenblume soll auf subtile Weise darauf hinweisen, dass jemand eine unsichtbare Behinderung hat und möglicherweise zusätzliche Hilfe benötigt. Es ist Ryanair eine Ehre, das Zeichen der Sonnenblume und die Vorteile, die es unseren Kunden bringt, offiziell anzuerkennen.
  • Umhängebänder sind an allen teilnehmenden Flughäfen unseres Streckennetzes erhältlich und können an den Schaltern für besondere Hilfeleistungen und in den Empfangsbereichen abgeholt werden.
  • Weitere Informationen über die auf unsichtbare Behinderungen hinweisende Sonnenblume finden Sie auf unserer Website hier.

Falls Sie Zweifel an Ihrer Flugtauglichkeit haben, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Arzt zu wenden.
Ryanair verlangt nur unter bestimmten Umständen eine ärztliche Genehmigung.
Beispiele wären eine kürzlich aufgetretene Krankheit, ein Krankenhausaufenthalt, eine Verletzung, eine Operation oder eine lang andauernde Krankheit, die bestimmte Maßnahmen erfordert, wie z. B. therapeutischen Sauerstoff.
Fluggästen mit gesundheitlichen Problemen, wie Herzerkrankungen oder Atembeschwerden, wird empfohlen, ihre Reise mit ihrem Arzt zu besprechen, bevor sie eine Reservierung vornehmen.

Falls Sie mit einem Gipsverband reisen, sollten Sie Ryanair sowohl über Ihren Zustand als auch über (möglicherweise erforderliche) Hilfemaßnahmen informieren. Wenn Ihre oberen Gliedmaßen ab der Taille aufwärts eingegipst sind, benötigen Sie nur einen Sitz.
Falls Sie mit einem vollständig eingegipsten Bein reisen, müssen Sie pro Flug insgesamt *3 Sitzplätze* buchen. Auf diese Weise können Sie Ihr Bein während des Fluges hochlegen, sodass Schwellungen vermieden werden. Falls Ihr Unterschenkel eingegipst ist (vom Knie abwärts), benötigen Sie nur einen Sitzplatz. Falls der Gipsverband erst vor weniger als 48 Stunden angelegt wurde, muss der Gips aufgespalten werden (der Spalt muss entlang der gesamten Länge des Gipsverbands verlaufen).
Falls der Gipsverband vor mehr als 48 Stunden angelegt wurde, ist eine Aufspaltung nicht erforderlich. Dies gilt sowohl für traditionelle Gipsverbände als auch für Verbände aus Kunststoff.

Es gibt keinen Grund, warum eine Person mit insulinabhängigem Diabetes nicht fliegen kann. Es ist jedoch am besten, mit Ihrem Arzt zu besprechen, wie Sie Ihren Insulinbedarf regulieren können. Fluggäste mit Diabetes benötigen kein ärztliches Attest, um auf Ryanair-Flügen zu reisen, solange ihr Zustand stabil ist und sie ihre eigene Medikation gewährleisten können.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu behandeln, sollten Sie jemanden mitnehmen, der Ihnen die notwendige Unterstützung bietet. Fluggäste müssen einen Brief ihres Arztes mitführen, der bestätigt, dass sie Spritzen, Nadeln und Medikamente in der Flugzeugkabine mit sich führen dürfen. Da Ryanair nicht für die Sicherheitskontrollen am Flughafen verantwortlich ist, müssen Sie immer einen Arztbrief mit der Angabe mitführen, dass Sie „scharfe“ Gegenstände an Bord eines Flugzeugs mitführen müssen. Fluggäste sollten alle Spritzen, Nadeln oder Medikamente nach dem Verlassen des Flugzeugs aufbewahren und entsorgen, da diese nicht an Bord entsorgt werden dürfen.

Fluggäste, die eine Nussallergie haben, werden gebeten, dies dem Kabinenpersonal mitzuteilen. Außerdem wird eine Ansage gemacht, die darüber informiert, dass an Bord keine Produkte verkauft werden, die Nüsse enthalten. Die anderen Fluggäste werden zwar gebeten, an Bord keine Produkte mit Erdnüssen zu öffnen, jedoch kann Ryanair nicht garantieren, dass keine Nüsse an Bord vorhanden sind.

Rollstuhl
In jedem Ryanair-Flugzeug gibt es einen Rollstuhl, mit dem das Kabinenpersonal Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität auf dem Weg zur oder von der Toilette unterstützen kann.

Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen kann unser Kabinenpersonal Fluggäste bei Folgendem nicht unterstützen:

  • Fluggäste von ihrem Sitzplatz in den Bordrollstuhl oder vom Rollstuhl auf die Toilette setzen;
  • Verabreichung von Medikamenten.

Toiletten
Wir haben drei Toiletten an Bord – zwei hinten und eine vorne am Flugzeug. Sie sind alle mit einem Stützgriff ausgestattet.

Begleitpersonen

Aus Sicherheitsgründen müssen Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbstständig sind, auf Ryanair-Flügen von einer nicht eingeschränkten Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, begleitet werden.

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Definition der Selbstständigkeit bezüglich Fluggästen gemäß dem UK Department for Transport (Access to Air Travel for Disabled People: Code of Practice (Juli 2008) und der Richtlinien der Europäischen Kommission über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 (2012).

Jeder Fluggast muss hinsichtlich aller nachstehend genannten Aspekte selbstständig handeln können. Ist dies nicht der Fall, dann muss der Fluggast in Begleitung einer nicht eingeschränkten Person reisen, die mindestens 18 Jahre alt und in der Lage ist, die erforderliche Hilfe zu leisten. Ansonsten wird dem Fluggast der Einstieg verweigert.

  • Fluggäste müssen in der Lage sein, ihren Sitzgurt zu schließen und zu öffnen, wenn das Flugpersonal dazu Anweisungen erteilt;
  • Fluggäste müssen in der Lage sein, sich ohne Hilfe zu einer Schwimmweste zu verhelfen und diese anzulegen, wenn das Flugpersonal dazu Anweisungen erteilt;
  • Fluggäste müssen in der Lage sein, sich ohne Hilfe eine Sauerstoffmaske aufzusetzen, wenn das Flugpersonal dazu Anweisungen erteilt;
  • Fluggäste müssen in der Lage sein, die Sicherheitsunterweisungen sowie Anweisungen des Flugpersonals bei Notfällen zu verstehen.

Zusätzliche Anforderungen

Ebenso erwarten wir von Fluggästen, die Hilfeleistungen in einem der nachstehenden Bereiche erfordern, in Begleitung einer persönlichen Hilfsperson zu reisen. Erfolgt dies nicht, führt dies dazu, dass der Einstieg verweigert wird, falls wir vernünftigerweise annehmen, dass die Beförderung dieses Fluggasts eine Sicherheitsgefahr darstellen könnte.

  • Essensaufnahme (Fluggäste müssen ohne Hilfe ihre Nahrung aufnehmen können);
  • Aufsuchen der Toilette (Fluggäste müssen ohne Hilfe die Toilette aufsuchen können);
  • Medikamentenaufnahme (Fluggäste müssen in der Lage sein, sich ihre Medikamente selbst zu verabreichen und medizinische Prozeduren selbst durchzuführen).

Ein Erwachsener ohne Einschränkung kann maximal für einen Fluggast Begleitperson sein und muss den für Erwachsene geltenden Flugpreis bezahlen. Reist ein Fluggast mit eingeschränkter Mobilität mit einer erwachsenen Begleitperson, werden wir unser Bestes tun, um sicherzustellen, dass die Begleitperson neben ihm sitzen kann.

Damit ein Flughafen im Voraus gebuchte besondere Hilfeleistungen erbringen kann, müssen sich die Fluggäste mindestens 2 Stunden vor Abflug am Schalter für besondere Hilfeleistungen melden.

Fluggäste mit im Voraus gebuchten besonderen Hilfeleistungen sollten sich mindesten 30 Minuten vor Abflug am Flugsteig einfinden.

Hilfsmittel zur Unterstützung der Körperhaltung

Wenn Sie eine der zugelassenen Haltungsunterstützungen (siehe nachfolgende Liste) an Bord benutzen möchten, kontaktieren Sie uns bitte bis spätestens 48 Stunden vor Ihrer planmäßigen Abflugzeit (obwohl wir Ihnen empfehlen, dies bereits zum Zeitpunkt der Buchung zu tun), um uns darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall weisen wir Ihnen kostenlos einen Sitzplatz zu, der sich für das jeweilige Stützsystem eignet.

Leider können wir keine Haltungsunterstützung zur Verwendung an Bord akzeptieren, wenn sie nicht von einer Luftfahrtbehörde, wie EASA, IAA, UK CAA, FAA oder einer ähnlichen Stelle, genehmigt wurde. Es gibt eine Reihe von Kinderrückhaltesystemen und Haltungsstützen, die für die Verwendung an Bord unserer Flugzeuge zugelassen sind. Ryanair stellt diese Objekte nicht zur Verfügung. Diese Stützsysteme können in Abhängigkeit von verschiedenen Sicherheitsauflagen in Verbindung mit einem Sicherheitsgurt im Flugzeug verwendet werden.

Leider ist es uns nicht möglich, die Verwendung von Haltungsstützen für Kinder unter 2 Jahren zu gestatten.

Informationen zu den unten aufgeführten Produkten sind über die nachfolgenden Links im Internet zu finden. Wir empfehlen Ihnen, diese Informationen vor Ihrer Buchung zu recherchieren, um sich zu vergewissern, ob diese Ihren Bedürfnissen gerecht werden. Die folgenden Haltungsunterstützungen, die vom Fluggast bereitgestellt und angelegt werden müssen, sind zur Verwendung an Bord zugelassen:

  1. Meru Travel Chair (vom Fluggast bereitgestellt)

Der Meru Travel Chair ist eine Haltungsunterstützung für Kinder im Alter von etwa 3 bis 11 Jahren, welche die Flugzeugsitze bei einem Flug in einem Verkehrsflugzeug nicht benutzen können.

  1. Crelling Harness (vom Fluggast bereitgestellt)

HSB1 – Diese Stütze besteht lediglich aus Schultergurten, die einen einfachen Gurt in einen Stützgurt umwandeln, der sich für Kinder ab 9 Jahren und ebenso für Erwachsene eignet.
Modell 27 – Dies ist ein kompletter 5-Punkt-Gurt, der zusätzliche Unterstützung bietet und sich für Kinder ab 2 Jahren und ebenso für Erwachsene eignet. Fluggäste, die Haltungsunterstützungen verwenden, müssen in Begleitung eines Erwachsenen (über 18 Jahren) reisen.
Der Crelling Anschnallgurt muss gemäß den Herstelleranweisungen (Gewicht, Alter, Installation) verwendet werden. Für Fluggäste empfiehlt es sich, die Installationsanleitung zum Nachschlagen an Bord bereitzuhalten.

  1. Amsafe CARES (Kinderrückhaltesystem) (vom Fluggast bereitgestellt)

Dies ist ein aus Gurt und Schnalle bestehendes System, das direkt am Flugzeugsitz befestigt und in Verbindung mit dem Flugzeug-Sitzgurt verwendet wird. Es ist speziell für den Luftfahrtgebrauch konzipiert und eignet sich für Kinder mit einem Gewicht von 10 bis 20 kg.
Das Rückhaltesystem muss vom Fluggast selbst bereitgestellt und gemäß den Herstelleranweisungen (Gewicht, Alter, Installation) verwendet werden. Für Fluggäste empfiehlt es sich, die Installationsanleitung zum Nachschlagen an Bord bereitzuhalten.
Ein Fluggast, der das CARES Rückhaltesystem verwendet, muss in Begleitung eines Erwachsenen (über 18 Jahren) reisen.

  1. Firefly GoTo Seat Größe 2 (vom Fluggast bereitgestellt)

Dies ist eine leichte, tragbare Sitzlösung für Kinder von 2 bis 5 Jahren, die zusätzliche Haltungsunterstützung und Stabilität benötigen.

  1. Burnett Body Support (vom Fluggast bereitgestellt)

Das System basiert auf einem geschweißten Gehäuse, das mit Mikro-Perlen gefüllt ist, um sich an die Körperform des Benutzers anzupassen. Durch das Extrahieren der Luft durch ein Ventil zieht sich das Gehäuse zusammen und deren statische Eigenschaft bringt die Perlen zusammen, um eine Form zu bilden. Dieses System ist in verschiedenen Größen verfügbar, um den Körpermaßen des jeweiligen Fluggastes gerecht zu werden.
Die oben stehenden Informationen sind für Fluggäste, die ohne Hilfe nicht aufrecht sitzen können und die Kriterien zum Sitzen auf dem Schoß eines Erwachsenen oder die Verwendung eines Autositzes an Bord nicht erfüllen.

Elektrische Rollstühle und Elektromobile

Wenn Sie bereits bei der Buchung Ihres Fluges online angegeben haben, dass Sie mit einem elektrischen Rollstuhl/Elektromobil reisen, erhalten Sie anschließend eine E-Mail, in der wir Sie um die Daten Ihrer Mobilitätshilfe bitten.

Sie können die Ausrüstung auch über das untenstehende Online-Formular oder über unser spezielles Unterstützungsteam hinzufügen.

Formular für elektronische Mobilitätshilfen

  • Marke
  • Gewicht
  • Batterie-/Akkutyp
  • Größenabmessungen, einschließlich der niedrigsten zusammengeklappten Höhe des Rollstuhls

Aufgrund von Platzbeschränkungen können wir nur zwei Elektrorollstühle oder Elektromobile pro Flug akzeptieren, daher empfehlen wir, bei der Buchung zusätzliche Ausrüstung zu buchen.
Die Fluggäste werden gebeten, die Gebrauchsanweisung zum Flughafen mitzubringen.

Aus Sicherheitsgründen müssen elektrische Rollstühle/Elektromobile den folgenden Anforderungen entsprechen, um zur Beförderung zugelassen zu werden.

  • Die Abmessungen dürfen im zusammengeklappten Zustand 81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe) nicht überschreiten. Größenbeschränkungen für Rollstühle/Elektromobile sind auf die maximalen Abmessungen der Türöffnung des Flugzeugs zurückzuführen.
  • Rollstühle/Elektromobile mit einem Gewicht über 150 kg müssen vorab genehmigt werden und werden ohne eine solche nicht zur Beförderung entgegengenommen.
  • Die Batterieladung muss isoliert und zugängliche Anschlüsse müssen gegen Kurzschlüsse geschützt sein, damit der Rollstuhl/das elektronische Hilfsgerät sich nicht unbeabsichtigt aktiviert. Bitte nehmen Sie den Schlüssel ab, deaktivieren Sie den Steuerknüppel bzw. die Isolationsschalter oder -knöpfe oder sonstige Isolationsmechanismen (wie Anderson Connector oder Airsafe-Stecker).

  • Wir akzeptieren nur Trocken- bzw. Gel-Batterien bzw. Lithium-Ionen-Akkus (Rollstuhl) (Lithium-Ionen-Akkus dürfen insgesamt 300 Watt nicht überschreiten). Bei Geräten, die mit zwei Batterien betrieben werden, darf jede Batterie 160 Wattstunden nicht überschreiten.

  • Kunden dürfen maximal zwei Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus mitführen. Diese müssen einzeln im Handgepäck verpackt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Batteriekontakte müssen entweder versenkt sein oder verpackt werden, um Kontakt mit Metallobjekten, inklusive der Kontakte anderer Batterien, zu vermeiden.

  • Die Gewichtsbegrenzung von 32 kg für einzelne Gegenstände gilt nicht für Mobilitätshilfen.

Blinden- und Assistenzhunde

  • Flüge von/nach Marokko;
  • Flüge von/nach Israel.
  • Alle Flüge von Ryanair innerhalb der EU/des EWR;
  • Alle Inlandsflüge von Ryanair.

Bei der Einreise in das Vereinigte Königreich und die Republik Irland müssen Fluggäste, die mit einem Blinden-/Assistenzhund reisen, einen gültigen Heimtierausweis oder eine amtliche Veterinärbescheinigung eines Drittlandes (sowie die erforderlichen medizinischen Dokumente) mitführen.
Um die Einreise in das Vereinigte Königreich und die Republik Irland zu ermöglichen, sind dem EU-Heimtierausweis oder der Veterinärbescheinigung Dokumente beizufügen, die bestätigen, dass der Blinden-/Assistenzhund einer der folgenden Organisationen angehört:

  • Internationaler Verband für Assistenzhunde (International Guide Dog Federation, IGDF);
  • Assistance Dogs UK;
  • Internationaler Verband für Assistenzhunde (Assistance Dogs International, ADI).

Fluggäste, die mit einem Blinden-/Assistenzhund reisen, müssen auf allen Flügen innerhalb der EU/des EWR einen gültigen Heimtierausweis oder eine amtliche Veterinärbescheinigung eines Drittlandes (sowie die erforderlichen medizinischen Dokumente) mitführen.
Um die Einreise in Länder der EU/des EWR zu ermöglichen, sind dem EU-Heimtierausweis oder der Veterinärbescheinigung Dokumente beizufügen, die bestätigen, dass der Blinden-/Assistenzhund einer der folgenden Organisationen angehört:

  • Internationaler Verband für Assistenzhunde (International Guide Dog Federation; IGDF);
  • Internationaler Verband für Assistenzhunde (Assistance Dogs International, ADI).

Die Hunde müssen über einen Heimtierausweis oder, in Ländern, die keine Heimtierausweise ausstellen, über ein offizielles tierärztliches Gesundheitszeugnis verfügen.

Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, sicherzustellen, dass der vorgelegte Heimtierausweis auf dem neuesten Stand ist und den Impf- und Behandlungsanforderungen des Ziellandes entspricht. Wir können keine Haftung für Blinden-/Assistenzhunde übernehmen, für die keine korrekten Dokumente vorliegen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Hund reiseberechtigt ist, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Reise mit dem Zielflughafen in Verbindung zu setzen um sich die Angaben im Heimtierausweis bestätigen zu lassen.

Besitzer von Blinden- und Assistenzhunden in Ländern, die keinen Heimtierausweis ausstellen, müssen eine amtliches Veterinärbescheinigung einholen, um nachzuweisen, dass ihr Hund die Bestimmungen der Reiseverkehrsregelung für Heimtiere (Pet Travel Scheme) erfüllt.

  • Um auf einem Ryanair Flug zugelassen zu werden, muss ein Blinden-/Assistenzhund für die Ausführung von Aufgaben zugunsten einer Person mit einer Behinderung (physisch, sensorisch oder psychisch) ausgebildet und von einer Organisation zertifiziert sein, die Vollmitglied bei einer Organisationen für Assistenzhunde ist (Internationaler Verband für Assistenzhunde/ Assictance Dogs International (ADI), Assistance Dogs UK oder Internationaler Verband für Blindenführhunde/ International Guide Dog Federation (IGDF)), die weltweit für die Anerkennung von Assistenzhundevereinigungen zuständig sind;
  • Hunde zur emotionalen Unterstützung oder Therapiehunde, die von den oben genannten Organisationen nicht als Assistenzhunde anerkannt sind, dürfen nicht mit Ryanair reisen; 
  • Der Blinden-/Assistenzhund trägt während der gesamten Reise eine Standard-Weste oder ein Standard-Geschirr, das ihn als Assistenzhund kennzeichnet;
  • Blinden-/Assistenzhunde reisen in der Flugzeugkabine und müssen zu Füßen des Fluggastes auf dem Boden sitzen. Pro Flug sind maximal vier Blinden-/Assistenzhunde erlaubt. Der Transport des Hundes, der Transportbehälter und des Futters erfolgt gebührenfrei;
  • Fluggäste, die ihre Blinden-/Assistenzhunde mit an Bord nehmen möchten, sollten uns im Vorhinein darüber informieren, am besten bereits am Tag der Buchung. Dies kann online oder über das Ryanair Team für besondere Hilfeleistung erfolgen;
  • Der Hund muss mit einem geeigneten Geschirr (das vom Besitzer mitzubringen ist) am Sitzgurt oder Sitzgurtschloss des Besitzers angeleint werden. Auf diese Weise wird während des Starts, der Landung und bei Turbulenzen eine effektive Sicherung gewährleistet. Eventuell gibt es auch alternative Vorrichtungen zum Anleinen, die ebenfalls für eine angemessene Sicherung sorgen. Alle Maßnahmen, die den Assistenzhund angemessen sichern, sind zulässig.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie uns nicht im Vorhinein benachrichtigen, kann dies dazu führen, dass der Service bei der Ankunft am Flughafen nicht verfügbar ist und Sie nicht wie gebucht fliegen können.
Falls Sie blind oder sehbehindert sind, jedoch keine Unterstützung am Flughafen benötigen, sollten Sie uns dennoch vor Ihrem Flug informieren, am besten bereits am Tag der Buchung.
Dies soll sicherstellen, dass das Kabinenpersonal eine entsprechende Sicherheitsdemonstration durchführen kann.

Beförderung von medizinischen Geräten

Wenn Sie eine spezielle medizinische Vorrichtung mit an Bord nehmen oder dort verwenden möchten, müssen Sie unser Online-Formular ausfüllen. Unser Team für besondere Hilfeleistungen prüft und entscheidet, ob Ihr Antrag genehmigt werden kann. Nach erfolgter Freigabe werden wir Ihnen eine schriftliche Genehmigung ausstellen.

Alternativ können Sie sich bei Fragen auch per Chat oder telefonisch an unser Team für besondere Hilfeleistungen wenden.

Eine Befreiungserklärung für die Mitnahme medizinischer Geräte ist erforderlich, um medizinische Geräte an Bord eines Ryanair-Fluges mitbringen zu können.

Fluggäste mit Vorerkrankungen, die zusätzlich zu ihrem erlaubtem Aufgabe-/Handgepäck medizinische Geräte mit an Bord nehmen wollen, müssen sich im Vorfeld an unsere Hotline für besondere Hilfeleistung wenden.

Nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, in der die Anforderungen festgehalten sind, wird eine Befreiungserklärung für die Mitnahme medizinischer Geräte ausgestellt. Ausschließlich Objekte, die in der Befreiungserklärung aufgeführt sind, werden zur kostenlosen Beförderung angenommen. Bitte stellen Sie sicher, solche Objekte separat einzupacken und zur Überprüfung am Flughafen bereitzuhalten.

Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung wird benötigt, wenn Zweifel an der Flugtauglichkeit aufgrund einer kürzlich aufgetretenen Krankheit, eines Krankenhausaufenthalts, einer Verletzung oder einer Operation bestehen, wenn Sie derzeit unter einer Krankheit leiden und Ihr Zustand instabil ist, oder wenn Sie während des Flugs medizinische Geräte oder therapeutischen Sauerstoff verwenden möchten.

Falls Sie sich bezüglich Ihrer Flugtauglichkeit unsicher sind, konsultieren Sie bitte Ihren Arzt, bevor Sie einen Flug buchen. Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung können Sie erhalten, indem Sie unsere Hotline für besondere Hilfeleistungen anrufen.

Diese Geräte können ohne vorherige Genehmigung in der Flugzeugkabine mitgeführt werden, sofern das Gerät in Ihr Handgepäck passt. Falls Sie ein solches Gerät jedoch zusätzlich zu Ihrem Freigepäck mitnehmen möchten, müssen Sie eine Befreiungserklärung für die Mitnahme medizinischer Geräte anfordern, indem Sie sich an unser Team für besondere Hilfeleistung wenden.

Diese Geräte sind nicht zur Verwendung an Bord zugelassen.

Diese Geräte können ohne vorherige Genehmigung in der Flugzeugkabine mitgeführt werden, sofern das Gerät in Ihr Handgepäck passt. Falls Sie ein solches Gerät jedoch zusätzlich zu Ihrem Freigepäck mitnehmen möchten, müssen Sie eine Befreiungserklärung für die Mitnahme medizinischer Geräte anfordern, indem Sie sich an unser Team für besondere Hilfeleistung wenden.

Falls Sie während Ihres Flugs Vernebler, Beatmungsgeräte, Atemschutzgeräte oder andere Atemgeräte verwenden möchten, rufen Sie bitte zuvor unsere Hotline für besondere Hilfeleistung an, um vorab eine Genehmigung zu erhalten. Um diese Geräte an Bord verwenden zu können, müssen Sie eine „Flugtauglichkeitsbescheinigung“ ausfüllen, die wir Ihnen zuschicken, nachdem Sie unsere Hotline für besondere Hilfeleistung angerufen haben.

Bestimmte Geräte wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC), welche die regulatorischen Anforderungen erfüllen, sind zur Verwendung an Bord zugelassen. Andere medizinische Geräte wie etwa CPAP-Geräte oder tragbare Dialysegeräte, können mitgeführt, jedoch nicht an Bord verwendet werden.

Fluggästen ist die Mitnahme von Spritzen in die Flugzeugkabine gestattet, sofern Sie diese aus medizinischen Gründen benötigen (beispielsweise Fluggäste mit Diabetes). Die Fluggäste müssen jedoch eine ärztliche Bescheinigung mitbringen, die die Notwendigkeit bestätigt.

Falls Sie zusätzlich zu oder in Ihrem Handgepäck einen Defibrillator transportieren möchten, müssen Sie eine Befreiungserklärung für die Mitnahme medizinischer Geräte anfordern, indem Sie sich an unsere Hotline für besondere Hilfeleistung wenden. Die Befreiungserklärung muss am Gepäckabgabeschalter oder, wenn Sie ohne aufgegebenes Gepäck reisen, am Flugsteig vorgelegt werden. Außerdem müssen Sie eine „Flugtauglichkeitsbescheinigung“ mitführen, die Sie dem Flughafenpersonal am Reisetag vorlegen.