Reiseversicherung

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 Wie kann ich eine Reiseversicherung abschließen?

Sie können eine Reiseversicherung online abschließen, wenn Sie Ihre Flüge buchen, oder später in der Rubrik „Meine Buchungen“ auf Ryanair.com oder beim Online-Check-In. Die vollständige Reiseversicherungspolice können Sie sich ansehen, wenn Sie Ihren Flug buchen. Denken Sie daran, das Kontrollkästchen zu aktivieren, um zu bestätigen, dass Sie die Versicherungskonditionen, insbesondere die Bedingungen und Ausschlüsse bezüglich bereits bestehender gesundheitlicher Einschränkungen, gelesen und verstanden haben.
 

Wer kann eine Ryanair-Reiseversicherung abschließen?

Jeder, der Einwohner eines der unten aufgeführten Länder ist, kann eine Reiseversicherungspolice bei Ryanair abschließen.
Damit Sie als Einwohner eines Landes gelten, muss sich Ihr Hauptwohnsitz in diesem Land befinden und Sie dürfen im letzten Jahr nicht mehr als sechs Monate im Ausland verbracht haben.
Leider können wir Einwohnern anderer Länder als den aufgeführten keine Reiseversicherung anbieten. Wir empfehlen jedoch dringend, dass alle Passagiere eine geeignete Reiseversicherung abschließen.

  • Österreich
  • Belgien
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Ungarn
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Slowakei
  • Spanien
  • Schweden
  • Großbritannien
  • Griechenland

  • Bulgarien

  • Rumänien

  • Kroatien

  • Estland

  • Zypern

Welche Altersgrenzen gelten für die Police?

Für Reisende, die zum Zeitpunkt der medizinischen Behandlung über 70 Jahre alt sind, werden die medizinischen Kosten nicht gedeckt. Die Deckung gilt jedoch für Reisende über 70 Jahre, wenn sie aufgrund eines gedeckten medizinischen Vorfalls stornieren müssen.
Zusätzlich unterliegt jede versicherte Person im Alter von 65 Jahren und darüber einer Verdoppelung der Selbstbeteiligung in den Rubriken für Stornierung und vorzeitigen Abbruch der Reise, medizinische und Behandlungskosten sowie Reiserücktritt der Police.

Gibt es Ausschlüsse aus der Police?

Ja. Es gibt allgemeine Ausschlüsse und Bedingungen, die für die gesamte Police gelten, sowie einige für einzelne Rubriken spezifische Ausschlüsse und Bedingungen. Bitte lesen Sie sich die Police gründlich durch, um sich zu vergewissern, dass Sie den Versicherungsschutz haben, den Sie brauchen.

Kann ich eine Reiseversicherung erwerben, wenn ich Einwohner eines EU-Lands bin, aber nicht in der EU arbeite?

Ja, Sie können eine Reiseversicherung erwerben, wenn Sie Einwohner eines EU-Lands sind. Damit Sie als Einwohner gelten, muss sich Ihr Hauptwohnsitz in diesem EU-Land befinden und Sie dürfen im letzten Jahr nicht mehr als sechs Monate im Ausland verbracht haben.

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Schließt meine Police nur meine eigenen bereits bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen aus?

Nein. Ihre Police schließt bereits bestehende gesundheitliche Einschränkungen aus, die Ihnen bekannt sind oder die die Gesundheit Ihrer eigenen Person, Ihrer Verwandten, Ihrer Reisebegleiter oder anderer Personen betreffen, deren schlechter Gesundheitszustand Sie zwingen würde, Ihre Reise zu stornieren oder vorzeitig abzubrechen.
Ein Verwandter ist definiert als „Bruder, Schwager, Lebensgefährte/in, Tochter, Schwiegertochter, Verlobte/r, Enkel/in, Vormund, Elternteil, Schwiegerelternteil, Schwester, Schwägerin, Sohn, Schwiegersohn oder Ehegatte/in, der/die in Ihrem Wohnsitzland lebt“.

Ist ein Upgrade der Police zur Einbeziehung einer bereits bestehenden medizinischen Einschränkung möglich?

Nein, leider können wir keinen zusätzlichen Versicherungsschutz für bereits bestehende medizinische Einschränkungen anbieten.

Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz?

Ihre Versicherungspolice bietet Ihnen Versicherungsschutz entsprechend Ihren Flugzeiten. In dem Moment, in dem Sie Flug und Police erwerben, tritt der Versicherungsschutz in Kraft und Sie sind ab diesem Moment gegen Stornierungskosten abgesichert.
Der übrige Versicherungsschutz tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem Sie Ihr Zuhause verlassen und Ihre Reise antreten, und gilt, bis Ihre Reise endet und Sie wieder nach Hause zurückkehren.
Falls Sie nur einen Hinflug haben, deckt Ihr Versicherungsvertrag Sie für bis zu 8 Tage ab.
Wenn Sie eine jährliche Versicherungspolice für mehrere Reisen abgeschlossen haben, tritt der Versicherungsschutz in dem Moment in Kraft, in dem Sie Flug und Police erwerben, und gilt ein Jahr lang. Ihre Versicherungspolice für mehrere Reisen bietet Ihnen Versicherungsschutz entsprechend Ihren Ryanair-Flugzeiten in diesem Jahr.

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Wie kann ich mir meine Reiseversicherungspolice anzeigen lassen?

Sie können sich die Reiseversicherungspolice jederzeit ansehen. Die Bestätigungs-E-Mail für Ihren Flug enthält einen Link zu Ihrer Reiseversicherungspolice. Alternativ steht Ihnen Ihre Police auf der Website von Ryanair direkt zum Ausdrucken oder Herunterladen zur Verfügung. Bitte besuchen Sie www.roleurop.com/ryanair und folgen Sie den Links zur Seite „Dokumente“. Ihre Reiseversicherungsnummer finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail für Ihren Flug.
Wenn Sie uns kontaktieren müssen, geben Sie einfach die Buchungsreferenznummer Ihres Flugs an.
 

Was ist, wenn ich meine Buchung ändern möchte und eine Reiseversicherung abgeschlossen habe?

Wenn Sie bereits eine Reiseversicherung abgeschlossen haben und dann Ihre Reisezeit, Ihr Reisedatum oder Ihr Reiseziel ändern, müssen Sie sich unbedingt direkt an den Versicherungsanbieter wenden, um Ihren Reiseversicherungsschutz/-dauer zu ändern.
Änderungen an Ihrem Versicherungsschutz/der Dauer können nur so lange vorgenommen werden, wie Sie Ihre Reise noch nicht angetreten haben.
Ryanair übernimmt keine Verantwortung, wenn Fluggäste es unterlassen, die Angaben für ihre Reiseversicherungspolice zu ändern.
Wenn Ihre Versicherung bei Europ Assist abgeschlossen wurde, kontaktieren Sie sie direkt über den untenstehenden Link.
Wenn Ihre Versicherung mit Cover Genius abgeschlossen wurde, ändern Sie Ihre Versicherungsvertrag in Ihrem XCover-Konto.

Europ Assist kontaktieren

XCover Konto

Was muss ich tun, wenn ich meine Buchung ändern möchte und bereits eine Reiseversicherung abgeschlossen habe?

Wir hoffen, dass Sie mit dem Versicherungsschutz Ihrer Police zufrieden sind. Sie können Ihre Police jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf stornieren, solange Sie Ihre Reise nicht angetreten haben.
Wenn Sie Ihre Police während des ersten Flugreservierungsprozesses erworben haben, beantragen Sie unten eine Rückerstattung. Sofern Sie die Kriterien erfüllen, wird Ihr Antrag auf Rückerstattung der Reiseversicherung innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt Ihrer E-Mail in der ursprünglichen Zahlungsweise bearbeitet.

Was ist, wenn ich während meiner Reise medizinische Soforthilfe benötige?

Wenn Sie wegen eines Notfalls einen Arzt aufsuchen, ins Krankenhaus gehen oder nach Hause reisen müssen, dann steht Ihnen das Notfallhilfeteam an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung, um Sie zu beraten und Vorkehrungen zu treffen.
Wenn Ihre Versicherung bei Europ Assist abgeschlossen wurde, Sie erreichen das Notfallhilfeteam direkt unter der +34 (0)91 514 0000.
Wenn Ihre Versicherung mit Cover Genius abgeschlossen wurde und Ihr Versicherungsschutz Notfallhilfe oder andere medizinische Leistungen umfasst, können Sie sich an Ihren speziellen medizinischen 24-Stunden-Service, XCoverAssist, wenden, der in mehreren Sprachen verfügbar ist. Die Notrufnummer finden Sie im Wortlaut der Richtlinie in Ihrem XCover-Konto.

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Wie bekomme ich ein Schreiben über einen Nichtantritt des Flugs für die Versicherung?

Um ein Schreiben über einen Nichtantritt Ihres/r nicht genutzten Flugs/Flüge zu bekommen, wenden Sie sich bitte an unseren Online-Chatservice.
Alternativ können Sie mit einem Mitarbeiter in unserem Callcenter sprechen.
 

Wie reiche ich eine Beschwerde ein?

Wir bei Ryanair sind stolz darauf, unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Wenn Sie jedoch Fragen oder Bedenken bzgl. dieses Versicherungsprodukts oder der Bearbeitung einer Inanspruchnahme der Versicherung haben, bitte kehren Sie zu Ihren Versicherungsunterlagen zurück, in denen Sie ein detailliertes Beschwerdeverfahren finden.