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Annullierte und umgebuchte Flüge
Umgebuchter Flug
Wir werden Sie per E-Mail, Push-Benachrichtigung oder gelegentlich per SMS-Textnachricht unter Verwendung der in Ihrer Buchung angegebenen Kontaktdaten kontaktieren. Alternativ können Sie Ihren Flugstatus über Meine Buchungen überprüfen.
Wenn Sie über einen externen Reiseanbieter gebucht haben, der uns Ihre korrekten Kontaktdaten (d. h. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) nicht mitgeteilt hat, können wir Sie möglicherweise nicht direkt über wichtige Änderungen informieren, die Ihren Flug betreffen. Weitere Einzelheiten finden Sie hier.
Wenn Ihr Flug umgebucht wurde, können Sie je nach Sachlage aus den folgenden Optionen wählen:
- Sie nehmen den umgebuchten Flug;
- Sie bitten um Umbuchung Ihres Fluges, zu vergleichbaren Transportbedingungen, zu Ihrem endgültigen Ziel: entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, sofern Sitzplätze verfügbar sind;
- Sie buchen Ihren Flug auf derselben Strecke kostenlos auf einen neuen Termin um;
- Sie beantragen eine Erstattung hier.
Wir versuchen, Kunden mindestens 90 Tage vor dem Hinflug oder baldmöglichst über einen umgebuchten Flug zu informieren.
Sie haben u. U. Anspruch auf Entschädigung oder Aufwandsentschädigung, wie im folgenden Hinweis zu Ihren Rechten gemäß EU-Verordnung 261/2004 dargelegt.
Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn:
- Die Umbuchung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen durch Ryanair ergriffen worden wären, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, politischer Unruhen, bestimmter Sicherheitsgründe, Wetterstörungen, Streiks oder Ausfälle oder Verzögerungen bei der Flugsicherung;
- Sie über die Umbuchung Ihres Fluges mehr als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug informiert wurden;
- Sie 14 bis 7 Tage vor der planmäßigen Abflugszeit über die Umbuchung informiert und Ihnen eine andere Flugverbindung angeboten wurde, sodass Sie nicht mehr als zwei Stunden vor dem eigentlichen Abflugtermin abfliegen und nicht mehr als vier Stunden später am endgültigen Ziel ankommen;
- Sie wurden weniger als 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Umbuchung informiert und Ihnen wurde eine andere Flugverbindung angeboten, sodass Sie nicht mehr als eine Stunde vor dem eigentlichen Abflugtermin abfliegen und nicht mehr als zwei Stunden später am endgültigen Ziel ankommen.
Sie haben ggf. Anspruch auf die folgende Versorgung:
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
- Zwei Telefonanrufe;
- Unterkunft im Hotel;
- Transport zwischen Flughafen und Unterkunft (Hotel oder ähnliches).
Sie müssen uns kontaktieren, bevor Sie einen alternativen Transport organisieren, damit wir die Möglichkeit haben, Ihnen zuerst entgegenzukommen. Sollte es uns nicht möglich sein, die oben genannte Versorgung zu organisieren, erstatten wir Ihnen Ihre angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen. Die Erstattung kann hier angefordert werden.
Annullierter Flug
Wenn Sie mindestens 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Stornierung Ihres Fluges informiert wurden, können Sie:
- Hier eine Erstattung beantragen;
- Um Umbuchung Ihres Fluges bitten, zu vergleichbaren Transportbedingungen, zu Ihrem endgültigen Ziel: entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, sofern Sitzplätze verfügbar sind;
- Ihren annullierten Flug auf derselben Strecke kostenlos auf einen neuen Termin umbuchen.
Wenn Sie weniger als 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung Ihres Fluges informiert wurden, können Sie:
- Ihren annullierten Flug derselben Strecke hier kostenlos auf einen neuen Termin umbuchen oder;
- um eine Umbuchung Ihres Fluges bitten, zu vergleichbaren Transportbedingungen zu Ihrem endgültigen Ziel: entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, sofern Sitzplätze verfügbar sind, oder;
- hier eine Erstattung beantragen.
Zudem haben Sie u. U. Anspruch auf Entschädigung, wie im folgenden Hinweis zu Ihren Rechten gemäß EU-Verordnung 261/2004 dargelegt. Der Anspruch auf Entschädigung für annullierte Flüge hängt von den Berechtigungskriterien ab. Es gibt nur eine kleine Anzahl von Fällen, in denen Fluggäste Anspruch auf Entschädigung für annullierte Flüge haben. Flüge können aus Gründen annulliert werden, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, z. B. ATC-Streiks, ungünstige Wetterbedingungen, medizinische Notfälle usw. Wenn die Umstände außerhalb der Kontrolle von Ryanair liegen, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, indem Sie hier klicken. Ryanair führt über 2.800 Flüge pro Tag durch. Daher kann es 24 bis 96 Stunden dauern, bis unser Einsatzteam festgestellt hat, warum ein Flug annulliert wurde. Seien Sie versichert, dass die schnellstmögliche Klärung aller potenziellen Ansprüche für uns Priorität hat.
Wenn wir Sie kontaktiert haben und um Unterstützung gemäß der EU-Verordnung EU261 gebeten haben, Sie sich aber dennoch dazu entschlossen haben, selbst Beförderungsmöglichkeiten zu organisieren, denken Sie bitte daran, dass Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten haben.
Sie können Ihr Flugdatum (und/oder) Ihre Flugstrecke ändern, indem Sie auf „Meine Buchungen“ auf der Ryanair-Website oder -App gehen. Klicken Sie hier, um auf Ihre Buchung zuzugreifen und Ihren Flug umzubuchen.
Unsere Priorität ist es, sicherzustellen, dass Sie Ihr Reiseziel erreichen. Wenn keine geeigneten Ryanair-Flüge verfügbar sind, müssen Sie sich an uns wenden, bevor Sie alternative Vorkehrungen treffen, damit wir die Möglichkeit haben, Ihnen zuerst entgegenzukommen.
U. u. werden Sie gebeten, die Flüge selbst umzubuchen und Ihre Belege zur Erstattung Ihrer Kosten einzureichen.
Alle Extras wie Gepäckstücke, Sitzplätze oder andere Produkte, die Sie für Ihren Flug erworben haben, werden auf Ihre neue Flugbuchung übertragen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
Wenn Ihr gebuchtes Produkt auf dem neuen Flug nicht verfügbar ist, bieten wir Ihnen ein ähnliches Produkt (z. B. einen Sitzplatz desselben Typs) an. Bei Nichtverfügbarkeit haben Sie Anspruch auf eine Erstattung der ursprünglich von Ihnen bezahlten Gebühr.
Wenn Sie sich gegen einen Flug entscheiden, aber bereits Ihr Gepäck aufgegeben haben, werden Ihre Gepäckstücke entladen. Sie können sie an der Gepäckausgabe des Abflughafens abholen.
Versicherung
Bei Bedarf eines Versicherungsschreibens im Falle des Nichterscheinens zum Flug oder einer Reisebestätigung, klicken Sie bitte hier.
Bei Flugverspätung oder -stornierung können Sie eine Bestätigung für die Versicherung im PDF-Format anfordern. Kontaktieren Sie uns hier. Diese wird an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie bei Ihrer Buchung angegeben haben.
Flugverspätung
Wenn Ihr Flug voraussichtlich mindestens zwei Stunden (bei Flügen mit einer Entfernung bis 1.500 km) oder mindestens drei Stunden (bei innereuropäischen Flügen mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km und bei anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km) Verspätung hat, erhalten Sie am Flughafen Unterstützung, einschließlich Essensgutscheinen. Flüge können aus Gründen annulliert werden, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, z. B. ATC-Streiks, ungünstige Wetterbedingungen, medizinische Notfälle usw. Wenn sich Ihre Verspätung auf den nächsten Tag erstreckt, bieten wir oft Hotelunterkünfte und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft an.
Kontaktieren Sie uns, bevor Sie den Transport organisieren, denn wenn wir die genannte Versorgung nicht anbieten können, erstatten wir Ihnen als Aufwandsentschädigung einen angemessenen Betrag. Die Belege können Sie hier einreichen.
Darüber hinaus können Sie ggf. aus den folgenden Optionen wählen:
- Treten Sie Ihren ursprünglichen Flug zur neuen Abflugzeit an oder
- Beantragen Sie eine Umbuchung Ihres Fluges zu vergleichbaren Transportbedingungen und zu Ihrem endgültigen Ziel: entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, sofern Sitzplätze verfügbar sind, oder
- Buchen Sie Ihren Flug derselben Strecke hier kostenlos auf einen neuen Termin um.
Zudem haben Sie u. U. Anspruch auf Entschädigung, wie im folgenden Hinweis zu Ihren Rechten gemäß EU-Verordnung 261/2004 dargelegt. Der Anspruch auf Entschädigung für verspätete Flüge hängt von den Berechtigungskriterien ab. Es gibt nur eine kleine Anzahl von Fällen, in denen Fluggäste Anspruch auf Entschädigung für annullierte Flüge haben. Flüge können aus Gründen annulliert werden, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, z. B. ATC-Streiks, ungünstige Wetterbedingungen, medizinische Notfälle usw. Wenn die Umstände außerhalb der Kontrolle von Ryanair liegen, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, indem Sie hier klicken. Ryanair führt über 2.800 Flüge pro Tag durch. Daher kann es 24 bis 96 Stunden dauern, bis unser Einsatzteam festgestellt hat, warum ein Flug annulliert wurde. Seien Sie versichert, dass die schnellstmögliche Klärung aller potenziellen Ansprüche für uns Priorität hat.
Bei Verspätungen von mindestens 5 Stunden können Sie hier eine Erstattung beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die meisten Erstattungsanträge aufgrund von Situationen, die außerhalb der Kontrolle von Ryanair liegen, nicht erfolgreich sind, was bedeutet, dass wir nicht verpflichtet sind, Ihnen eine Erstattung zu zahlen.
Wenn wir Sie kontaktiert haben und um Unterstützung gemäß der EU-Verordnung EU261 gebeten haben, Sie sich aber dennoch dazu entschlossen haben, selbst Beförderungsmöglichkeiten zu organisieren, denken Sie bitte daran, dass Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten haben.
EU-261 Fluggastrechte
Im Falle einer Flugverspätung oder Flugannullierung bemühen wir uns, die Auswirkungen dieser Umstände so gering wie möglich zu halten. Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zu Ihren Ansprüchen sowie Anweisungen zur Erstattung von Aufwendungen und zum Einfordern von Entschädigungen.
Die Verordnung EU261 legt einheitliche Vorschriften für Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle einer verweigerten Beförderung sowie bei Flugannullierung oder großen Flugverspätungen fest.
Falls Ihr Flug verspätet oder annulliert wird und Sie so schnell wie möglich umgebucht werden möchten, haben Sie möglicherweise folgende Ansprüche:
- Verpflegung und Erfrischungsgetränke in einer Menge, die in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit steht;
- zwei Telefonanrufe bzw. E-Mails;
- eine angemessene Unterbringung im Hotel, falls eine bzw. mehrere Übernachtungen erforderlich werden;
- einen angemessenen Transport zwischen Flughafen und der Unterbringungsmöglichkeit (Hotel oder ähnliches).
* Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Ansprüche nicht zutreffen, wenn Sie sich entscheiden, zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch umgebucht zu werden oder wenn Sie eine Erstattung beantragen möchten.
Die Verordnung EU261 gilt für Fluggäste, die aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum abfliegen bzw. dorthin einreisen.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung gemäß EU261 haben. Die Anspruchsberechtigung wird durch eine Reihe von Kriterien bestimmt.
Ausgleichszahlungen werden anhand der folgenden Entfernungen zwischen Abflug- und Zielflughafen bestimmt:
- 250 € bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger; oder
- 400 € bei allen innereuropäischen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km sowie bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km; oder
- 600 € bei allen Flügen außerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 3.500 km.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder Verspätung hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung oder die Erstattung von Aufwendungen. Es gibt verschiedene Regeln und Einschränkungen in Bezug auf die Geltendmachung eines Anspruchs, daher wird empfohlen, Ihre Berechtigung zu überprüfen, bevor Sie eine Entschädigung und die Erstattung von Aufwendungen beantragen.
Weitere Informationen zu Ihren Optionen für einen verspäteten Flug finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Ihren Optionen für einen annullierten Flug finden Sie hier.
Der Anspruch auf Entschädigung für Flugunterbrechungen hängt von den Anspruchskriterien ab.
- Wenn die Flugverspätung oder -annullierung außerhalb der Kontrolle von Ryanair liegt. Dabei handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, die selbst mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Dazu gehören unter anderem schlechte Wetterbedingungen, Enteisung, Blitzschlag, Schließung von Start- und Landebahnen/Flughäfen, Streiks, Probleme bei der Flugsicherung, Vogelschlag, Fremdkörperbruchstücke, Schwierigkeiten bei der externen Bearbeitung, Sicherheits- und medizinische Notfälle;
- wenn Sie mehr als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflugdatum über eine Flugannullierung informiert wurden;
- wenn Ihr Flug zwar Verspätung hatte, die Verspätung am Ziel jedoch weniger als 3 Stunden beträgt.
Ryanair fordert Fluggäste mit gültigen Entschädigungsansprüchen nach EU261 auf, diese direkt bei Ryanair einzufordern, um „Claims Chaser“ Firmen zu umgehen, die über 40 % einer 250 € Gebührenforderung einbehalten können. Kunden mit geltenden Ansprüchen, die sich direkt an Ryanair wenden, erhalten 100 % ihres nach EU261 geltenden Entschädigungsanspruchs, ohne die überzogenen Gebühren der „Claims Chaser“ zahlen zu müssen. Ryanair stellt den Fluggästen ein benutzerfreundliches Formular für Entschädigungsansprüche zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Ihren Optionen für einen verspäteten Flug finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Ihren Optionen für einen annullierten Flug finden Sie hier.