Beschädigtes, verspätetes und verlorenes Gepäck

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  Meldung eines beschädigten Gepäckstücks

Beschädigtes, verspätetes und verlorenes aufgegebenes Gepäck muss am Ankunftsflughafen gemeldet werden.
Zu diesem Zweck wird Ihnen am Ankunftsschalter ein Schadensbericht (Property Irregularity Report, PIR) ausgehändigt.
Anschließend können Sie die PIR-Nummer verwenden, um zu überprüfen, ob es Neuigkeiten bei der Nachverfolgung Ihres Gepäckstücks gibt.
 
 

Anspruchsverfahren

Nachdem Sie einen Anspruch geltend gemacht haben, beachten Sie bitte Folgendes:
Es sind Kopien des Originalbelegs/der Originalbelege für beschädigte, verspätete oder verlorene Objekte erforderlich.

Beschädigte Objekte und Originalbelege müssen bis zur Abrechnung des Anspruchs aufbewahrt werden.
Ein Ersatzbeleg anstelle des Originalbelegs für ein beschädigtes Gepäckstück wird nicht akzeptiert.

Einen Anspruch geltend machen

Bearbeitungszeiten für Ansprüche

Ansprüche hinsichtlich beschädigter und verspäteter Gepäckstücke werden innerhalb von 15 Werktagen ab dem Eintreffen bearbeitet.Ansprüche hinsichtlich verlorener Gepäckstücke werden innerhalb von 28 Werktagen ab dem Eintreffen bearbeitet (nachdem die Gepäcknachverfolgung abgeschlossen wurde).Wir verwenden zur Kommunikation die im Anspruchsformular angegebene Post- oder E-Mail-Adresse.