
Medizinische Geräte an Bord
Wenn Sie eine spezielle medizinische Vorrichtung mit an Bord nehmen oder dort verwenden möchten, müssen Sie unser Online-Formular ausfüllen. Unser Team für besondere Hilfeleistungen prüft und entscheidet, ob Ihr Antrag genehmigt werden kann. Nach erfolgter Freigabe werden wir Ihnen eine schriftliche Genehmigung ausstellen.
Alternativ können Sie sich bei Fragen auch per Chat oder telefonisch an unser Team für besondere Hilfeleistungen wenden.
Befreiungserklärung für die Mitnahme medizinischer Geräte
Nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, in der die Anforderungen festgehalten sind, wird eine Befreiungserklärung für die Mitnahme medizinischer Geräte ausgestellt.
Fluggäste mit Vorerkrankungen, die zusätzlich zu ihrem Aufgabe-/Handgepäck medizinische Ausstattung mit an Bord nehmen müssen, müssen sich im Vorfeld an unsere Hotline für besondere Hilfeleistungen wenden.
Ausschließlich Objekte, die in der Befreiungserklärung aufgeführt sind, werden zur kostenlosen Beförderung angenommen. Bitte stellen Sie sicher, solche Objekte separat einzupacken und zur Überprüfung am Flughafen bereitzuhalten.
Flugtauglichkeitsbescheinigung
Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung wird benötigt, wenn die Flugtauglichkeit aufgrund einer kürzlich aufgetretenen Krankheit, eines Krankenhausaufenthalts, einer Verletzung oder einer Operation anzuzweifeln ist, wenn Sie derzeit unter einer Krankheit leiden und Ihr Zustand instabil ist, oder wenn Sie während des Flugs medizinische Geräte oder therapeutischen Sauerstoff verwenden möchten.
Falls Sie sich bezüglich Ihrer Flugtauglichkeit unsicher sind, konsultieren Sie bitte Ihren Arzt, bevor Sie einen Flug buchen. Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung können Sie erhalten, indem Sie unsere Hotline für besondere Hilfeleistungen anrufen
Beförderung von persönlichen Beatmungsgeräten
Dialysegeräte, CPAP- oder Bipap-Geräte: Diese Geräte können ohne vorherige Genehmigung in der Flugzeugkabine mitgeführt werden, sofern das Gerät in Ihr Handgepäck passt. Falls Sie ein solches Gerät jedoch zusätzlich zu Ihrem zulässigen Gepäck mitnehmen möchten, müssen Sie eine Befreiungserklärung für die Mitnahme medizinischer Geräte anfordern, indem Sie sich an unser Team für besondere Hilfeleistungen wenden. Diese Geräte sind nicht zur Verwendung an Bord zugelassen.
Vernebler oder jegliche Beatmungsgeräte: Wenn Sie ein solches Gerät während Ihrem Flug benutzen möchten, wenden Sie sich bitte zuvor an unsere Hotline für besondere Hilfeleistungen, um eine entsprechende Genehmigung zu erhalten. Um diese Geräte an Bord verwenden zu können, müssen Sie eine „Flugtauglichkeitsbescheinigung“ ausfüllen, die wir Ihnen zuschicken, nachdem Sie unsere Hotline für besondere Hilfeleistungen angerufen haben.

Medizinische Gegenstände an Bord
Gegenstände an Bord
Bestimmte Geräte wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren, welche die regulatorischen Anforderungen erfüllen, sind zur Verwendung an Bord zugelassen. Andere medizinische Geräte wie etwa CPAP-Geräte oder tragbare Dialysegeräte, können mitgeführt, jedoch nicht an Bord verwendet werden.
Fluggästen ist die Mitnahme von Spritzen in die Flugzeugkabine gestattet, sofern Sie diese aus medizinischen Gründen benötigen (beispielsweise Fluggäste mit Diabetes). Die Fluggäste sollten jedoch eine ärztliche Bescheinigung mitbringen, die diese Notwendigkeit bestätigt.
Defibrillator: Falls Sie zusätzlich zu oder in Ihrem Handgepäck einen Defibrillator transportieren möchten, müssen Sie eine Befreiungserklärung für die Mitnahme medizinischer Geräte anfordern, indem Sie sich an unsere Hotline für besondere Hilfeleistungen wenden. Die Befreiungserklärung muss am Gepäckabgabeschalter oder, wenn Sie ohne aufgegebenes Gepäck reisen, am Flugsteig vorgelegt werden. Außerdem müssen Sie eine „Flugtauglichkeitsbescheinigung“ mitführen, die Sie dem Flughafenpersonal am Reisetag vorlegen müssen.
Tragbare Sauerstoffkonzentratoren
Wenn Sie auf Ihrer Reise einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator mitführen möchten, rufen Sie bitte zuvor unsere Hotline für besondere Hilfeleistungen an, um eine Genehmigung sowie eine Befreiungserklärung für die Mitnahme medizinischer Geräte zu erhalten.
Diese Genehmigung und die Befreiungserklärung müssen Sie am Gepäckabgabeschalter oder, falls Sie ohne aufgegebenes Gepäck reisen, am Flugsteig vorlegen. Falls Sie während Ihres Flugs einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator benutzen möchten, rufen Sie bitte zuvor unsere Hotline für besondere Hilfeleistungen an, um eine Genehmigung sowie eine „Flugtauglichkeitsbescheinigung“ zu erhalten. Die „Flugtauglichkeitsbescheinigung“ müssen Sie ausfüllen und zwischen 14 und 2 Tagen vor Reiseantritt zur Überprüfung an Ryanair zurücksenden. Sie müssen die geprüfte „Flugtauglichkeitsbescheinigung“ auf allen Flügen mitführen und beim Einstieg in das Flugzeug unserem Kabinenpersonal vorlegen. Wenn der tragbare Sauerstoffkonzentrator für die Verwendung an Bord vorgesehen ist, ist der Fluggast dafür verantwortlich, sicherzustellen, genügend aufgeladene Batterien für die Dauer des Flugs sowie etwaige Verspätungen mitzuführen. Die Batterien von tragbaren Sauerstoffkonzentratoren können nicht an Bord geladen werden.
Therapeutischer Sauerstoff
Therapeutischer Sauerstoff ist auf einen Fluggast pro Flug begrenzt. Wenn Sie darauf angewiesen sind, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline für besondere Hilfeleistungen. Wir empfehlen Ihnen, uns am gleichen Tag zu kontaktieren, an dem Sie Ihren Flug buchen. Unser Team schickt Ihnen dann eine Bescheinigung für die Verwendung therapeutischen Sauerstoffs. Diese Bescheinigung müssen Sie ausfüllen und zwischen 14 und 2 Tagen vor Ihrem Hinflug zur Überprüfung an uns zurücksenden.
Der Kunde muss die Bescheinigung für die Verwendung therapeutischen Sauerstoffs auf allen Flügen mit sich führen, da er ansonsten nicht befördert werden kann. Aus Sicherheitsgründen gestattet Ryanair seinen Kunden nicht, eigenen therapeutischen Sauerstoff mit an Bord des Flugzeugs zu bringen.
Für die Bereitstellung von therapeutischem Sauerstoff wird eine Gebühr pro Flug* berechnet. Diese Gebühr fällt beim Zurücksenden der Bescheinigung für die Verwendung therapeutischen Sauerstoffs an Ryanair an.
Nach der Überprüfung wird die Bescheinigung per E-Mail an Sie zurückgesandt. Beim Einstieg in das Flugzeug müssen Sie diese dem Kabinenpersonal vorzeigen. Ryanair stellt therapeutischen Sauerstoff in einer Flussrate von zwei Litern pro Minute für eine maximale Dauer von 250 Minuten bereit.
Ryanair kann keine Fluggäste befördern, die eine kontinuierliche Sauerstoffzufuhr für mehr als 250 Minuten benötigen.
Der Kunde muss die Bescheinigung für die Verwendung therapeutischen Sauerstoffs auf allen Flügen mit sich führen, da er ansonsten nicht befördert werden kann. Aus Sicherheitsgründen gestattet Ryanair seinen Kunden nicht, eigenen therapeutischen Sauerstoff mit an Bord des Flugzeugs zu bringen.
Für die Bereitstellung von therapeutischem Sauerstoff wird eine Gebühr pro Flug* berechnet. Diese Gebühr fällt beim Zurücksenden der Bescheinigung für die Verwendung therapeutischen Sauerstoffs an Ryanair an.
Nach der Überprüfung wird die Bescheinigung per E-Mail an Sie zurückgesandt. Beim Einstieg in das Flugzeug müssen Sie diese dem Kabinenpersonal vorzeigen. Ryanair stellt therapeutischen Sauerstoff in einer Flussrate von zwei Litern pro Minute für eine maximale Dauer von 250 Minuten bereit.
Ryanair kann keine Fluggäste befördern, die eine kontinuierliche Sauerstoffzufuhr für mehr als 250 Minuten benötigen.