Wenn Sie kein EU-/EWR-Bürger sind, müssen Sie möglicherweise vor der Reise eine von zwei Dokumentskontrollen durchführen:
1. Überprüfung des Visumsdokuments
Alle Fluggäste außerhalb der EU/des EWR müssen während des Check-in-Prozesses ihr Visum oder ihre Aufenthaltsgenehmigung (Visumsdokument) über die myRyanair-App verifizieren. Wenn die Überprüfung nicht online durchgeführt werden kann, müssen Sie den Ryanair-Check-in-Schalter am Flughafen aufsuchen, bevor Sie durch die Sicherheitskontrolle gehen. Falls diese Überprüfung nicht durchgeführt wird, ist das Boarding nicht gestattet. Sie können diesen Prozess beginnen, indem Sie in der App für Ihren Flug einchecken.
2. Verifizierung des Reisepasses
Staatsangehörige bestimmter Länder können anstatt der Visumsdokumentenprüfung während des Check-ins die Reisepass-Verifizierung in der App durchführen. Dieser Prozess ist nur verfügbar, wenn Ihr Reiseziel dies zulässt. Wenn Sie aus einem der unten aufgeführten Länder kommen und nicht in ein eingeschränktes Zielland fliegen, müssen Sie keine Überprüfung des Visumsdokuments durchführen:
- Andorra
- Antigua und Barbuda (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
- Argentinien
- Australien
- Bahamas (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
- Barbados (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
- Brasilien
- Brunei
- Kanada
- Chile (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
- Kolumbien (visumfrei bis Schengen)
- Costa Rica (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
- Dominica
- El Salvador
- Grenada
- Guatemala
- Heiliger Stuhl (Vatikanstadt)
- Honduras
- Sonderverwaltungszone Hong Kong
- Israel
- Japan
- Kiribati
- Sonderverwaltungszone Macau
- Malaysia (gilt nicht für Flüge nach Israel oder Serbien)
- Marshallinseln
- Mauritius (gilt nicht für Flüge nach Marokko oder Irland)
- Mexiko (gilt nicht für Flüge in die Türkei)
- Mikronesien
- Fürstentum Monaco
- Neuseeland
- Nicaragua (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
- Palau
- Panama (gilt nicht für Flüge nach Marokko oder Serbien)
- Paraguay (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
- Peru
- Saint Kitts und Nevis
- St. Lucia
- Saint Vincent
- Samoa-Inseln
- Seychellen
- Singapur
- Solomon Inseln
- Südkorea
- Taiwan (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
- Tonga
- Tuvalu
- Ukraine (visumfrei nach Schengen und Irland)
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigte Staaten
- Uruguay (gilt nicht für Flüge nach Marokko)
- Vanuatu
- Venezuela (visumfrei nach Schengen)
Um diesen Dienst zu nutzen, stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass:
- mindestens 6 Monate nach Ihrem geplanten Aufenthalt für Flüge von Schengen- in Nicht-Schengen-Regionen gültig ist;
- mindestens 6 Monate nach Ihrem geplanten Aufenthalt für Flüge in Schengen-Regionen gültig ist.
Ein Fluggast kann möglicherweise sowohl seinen Reisepass als auch das Visumsdokument für dieselbe Buchung verifizieren, wenn die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. In diesem Fall müssen die Fluggäste beide Reisedokumente erfolgreich verifizieren, um eine gültige Bordkarte zu erhalten.