Erkrankungen – Reisegenehmigungsrichtlinien

Alle Fluggesellschaften haben das Recht, die Beförderung von Fluggästen mit gesundheitlichen Problemen, die sich während des Fluges verschlechtern oder schwerwiegende Folgen für sie oder die anderen Fluggäste haben können, zu verweigern.
Bei einigen gesundheitlichen Problemen ist ein medizinisches Attest erforderlich, um fliegen zu dürfen. Wir empfehlen Ihnen, vor der Reise mit Ihrem Arzt Rücksprache zu halten, wenn Sie sich kürzlich einer Operation unterzogen haben oder wenn Sie an einer der folgenden Erkrankungen leiden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Richtlinie handelt. Bei Fragen zur eigenen Flugtauglichkeit sollten Sie sich an Ihren Arzt wenden.

Gesundheitszustand/Operation

Reise erlaubt nach (Anzahl der Tage)

Blinddarmoperation oder abdominale minimalinvasive Operation

4 Tage

Gebrochene Knochen

Passagiere sollten Ryanair zum Zeitpunkt der Buchung online oder über unsere Hotline für besondere Hilfeleistung vorzugsweise am Tag der Buchung über ihren Zustand und ihre Unterstützungsanforderungen (falls zutreffend) informieren.

Laserkorrekturen bei Grauem Star oder an der Hornhaut bzw. andere Augenoperationen

1 Tag

Chronische Bronchitis, Emphysem oder andere Formen von chronisch obstruktiver Lungenerkrankung

U. U. können Sie mit therapeutischem Sauerstoff reisen. Dieser Service ist kostenpflichtig und muss vor der Reise telefonisch über unser Callcenter für besondere Hilfeleistung oder über unseren Chat gebucht werden.

Epilepsie

Sofern von Ihrem Arzt nicht anders empfohlen, sollten Sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach einem Epilepsieanfall reisen.

Herzinfarkt

Sofern Ihr Arzt Ihnen nichts anderes empfiehlt, sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach einem Herzinfarkt fliegen und nur dann, wenn dies unbedingt notwendig ist (z. B. wenn Sie aus dem Ausland zurückreisen). Im Idealfall sollte bei Komplikationen bis zu 4 Wochen oder länger vor Reiseantritt gewartet werden.

Infektionskrankheit

Alle Fluggesellschaften haben das Recht, die Beförderung von Fluggästen mit gesundheitlichen Problemen, die sich während des Fluges verschlechtern oder schwerwiegende Folgen für sie oder andere Fluggäste haben können, zu verweigern.

Größere Operationen im Brust-, Bauchraum bzw. am Schädel oder Mittelohr

10 Tage

Mandelentfernung

6 Tage