Fluggäste, die mit einem Blinden-/Assistenzhund reisen, müssen auf allen Flügen innerhalb der EU/des EWR einen gültigen Heimtierausweis oder eine amtliche Veterinärbescheinigung eines Drittlandes (sowie die erforderlichen medizinischen Dokumente) mitführen.
Um die Einreise in Länder der EU/des EWR zu ermöglichen, sind dem EU-Heimtierausweis oder der Veterinärbescheinigung Dokumente beizufügen, die bestätigen, dass der Blinden-/Assistenzhund einer der folgenden Organisationen angehört:
- Internationaler Verband für Assistenzhunde (International Guide Dog Federation; IGDF);
- Internationaler Verband für Assistenzhunde (Assistance Dogs International, ADI).