Medizinische Geräte an Bord

Bestimmte Geräte wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC), welche die regulatorischen Anforderungen erfüllen, sind zur Verwendung an Bord zugelassen. Andere medizinische Geräte wie etwa CPAP-Geräte oder tragbare Dialysegeräte, können mitgeführt, jedoch nicht an Bord verwendet werden.

EpiPens, Kapseln, Tabletten, Pillen, flüssige Medikamente (wie Sirups oder Tropfen), Inhalatoren, topische
Medikamente (wie Cremes oder Gels) und Diabetikerbedarf können Sie in Ihrem Handgepäck mitführen.
Diese Gegenstände sind in der Regel klein und bedürfen keiner zusätzlichen Überprüfung ihrer
Abmessungen.

Fluggästen ist die Mitnahme von Spritzen in die Flugzeugkabine gestattet, sofern Sie diese aus medizinischen Gründen benötigen (beispielsweise Fluggäste mit Diabetes). Die Fluggäste müssen jedoch eine ärztliche Bescheinigung mitbringen, die die Notwendigkeit bestätigt.

Falls Sie zusätzlich zu oder in Ihrem Handgepäck einen Defibrillator transportieren möchten, müssen Sie eine Befreiungserklärung für die Mitnahme medizinischer Geräte anfordern, indem Sie sich an unser Team für besondere Hilfeleistung wenden. Die Befreiungserklärung muss am Gepäckabgabeschalter oder, wenn Sie ohne aufgegebenes Gepäck reisen, am Flugsteig vorgelegt werden. Außerdem müssen Sie eine „Flugtauglichkeitsbescheinigung“ mitführen, die Sie dem Flughafenpersonal am Reisetag vorlegen.