Wenn Ihr Flug voraussichtlich mindestens zwei Stunden (bei Flügen mit einer Entfernung bis 1.500 km) oder mindestens drei Stunden (bei innereuropäischen Flügen mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km und bei anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km) Verspätung hat, erhalten Sie am Flughafen Unterstützung, einschließlich Essensgutscheinen. Flüge können sich aus Gründen verspäten, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, z. B. Streiks der Flugsicherung, ungünstige Wetterbedingungen, medizinische Notfälle usw. Wenn sich Ihre Verspätung auf den nächsten Tag erstreckt, bieten wir oft Hotelunterkünfte und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft an.
Kontaktieren Sie uns, bevor Sie den Transport organisieren, denn wenn wir die genannte Versorgung nicht anbieten können, erstatten wir Ihnen als Aufwandsentschädigung einen angemessenen Betrag. Die Belege können Sie hier einreichen.
Darüber hinaus können Sie ggf. aus den folgenden Optionen wählen:
- Treten Sie Ihren ursprünglichen Flug zur neuen Abflugzeit an oder
- Beantragen Sie eine Umbuchung Ihres Fluges zu vergleichbaren Transportbedingungen und zu Ihrem endgültigen Ziel: entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, sofern Sitzplätze verfügbar sind, oder
- Buchen Sie Ihren Flug derselben Strecke hier kostenlos auf einen neuen Termin um.
Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf Entschädigung gemäß der geltenden Fluggastrechtsverordnung. Der Anspruch auf Entschädigung richtet sich nach den Gründen, die zur Verspätung des Fluges geführt haben. Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sich der Flug aus Gründen verspätet, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, beispielsweise Streiks der Flugsicherung, widrige Wetterbedingungen, medizinische Notfälle usw., die auch bei Ergreifen aller angemessenen Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, indem Sie hier klicken. Ryanair führt täglich über 3.600 Flüge durch. Daher kann es 24 bis 96 Stunden dauern, bis unser Einsatzteam die Ursache für die Verspätung eines Fluges festgestellt hat. Seien Sie versichert, dass die schnellstmögliche Klärung aller potenziellen Ansprüche für uns Priorität hat.
Bei Verspätungen von mindestens 5 Stunden können Sie hier eine Erstattung beantragen.
Wenn wir Sie kontaktiert haben und um Unterstützung gemäß der EU-Verordnung EU261 gebeten haben, Sie sich aber dennoch dazu entschlossen haben, selbst Beförderungsmöglichkeiten zu organisieren, denken Sie bitte daran, dass Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten haben.