Sie haben u. U. Anspruch auf Entschädigung oder Aufwandsentschädigung, wie im folgenden Hinweis zu Ihren Rechten gemäß EU-Verordnung 261/2004 dargelegt.
Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn:
- Die Umbuchung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen durch Ryanair ergriffen worden wären, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, politischer Unruhen, bestimmter Sicherheitsgründe, Wetterstörungen, Streiks oder Ausfälle oder Verzögerungen bei der Flugsicherung;
- Sie über die Umbuchung Ihres Fluges mehr als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug informiert wurden;
- Sie 14 bis 7 Tage vor der planmäßigen Abflugszeit über die Umbuchung informiert und Ihnen eine andere Flugverbindung angeboten wurde, sodass Sie nicht mehr als zwei Stunden vor dem eigentlichen Abflugtermin abfliegen und nicht mehr als vier Stunden später am endgültigen Ziel ankommen;
- Sie wurden weniger als 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Umbuchung informiert und Ihnen wurde eine andere Flugverbindung angeboten, sodass Sie nicht mehr als eine Stunde vor dem eigentlichen Abflugtermin abfliegen und nicht mehr als zwei Stunden später am endgültigen Ziel ankommen.
Sie haben ggf. Anspruch auf die folgende Versorgung:
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
- Zwei Telefonanrufe;
- Unterkunft im Hotel;
- Transport zwischen Flughafen und Unterkunft (Hotel oder ähnliches).
Sie müssen uns kontaktieren, bevor Sie einen alternativen Transport organisieren, damit wir die Möglichkeit haben, Ihnen zuerst entgegenzukommen. Sollte es uns nicht möglich sein, die oben genannte Versorgung zu organisieren, erstatten wir Ihnen Ihre angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen. Die Erstattung kann hier angefordert werden.